• Viel Erfolg für die Klausuren im September 2024

Für die Bachelor-Prüfung 7. Semester obligatorisch

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Für die Bachelor-Prüfung 7. Semester obligatorisch

Hi liebe Mitstudenten,

ich habe mich heute beim Prüfungsamt schlau gemacht, weil
ich wissen wollte, ob man den Bachelor-Abschluss tatsäch-
lich, wie im Curriculum vorgesehen, nach 6 Semester Voll-
zeitstudium machen kann.

Das geht nämlich NICHT !!!

Um sich für die Bachelor-Prüfung anmelden zu können, muss
man quasi sämtlich 17 Klausurscheine + Seminarscheine
vorweisen. Da man die Modulabschlussklausuren für das
16. und 17. Modul (sofern man sich an das Curriculum hält)
nur am Ende des 6. Semesters schreiben kann, muss man
wohl oder übel darauf warten, ob man diese Fächer auch
bestanden hat, bevor man sich zur Bachelor-Prüfung anmelden
kann.

Bachelor of Laws in 6 Semestern ... also ein Witz !!!

Naja, es soll ja Studenten geben, die mehr als drei
Module pro Semestern schaffen. Allerdings müssten die
dann alle Scheine nach dem fünften Semester zusammen haben,
um sich im 6. Semester ausschließlich der Bachelor-
Prüfung wittmen zu können.

Gruß

Sandra

*ein wenig verärgert über das nicht ganz taugliche
Curriculum ... schließlich wurde uns ein Studium versprochen,
das man in 6 Semestern abschließen kann*
 
Sandra,

das ist ja in der Tat sehr lustig 😡 ! Warum stellt man dann die Sachlage denn noch immer anders in den Unterlagen dar 🙁 ?
Dadurch das du nachgefragt hast, kann ich mir wohl ersparen nachzufragen, wie die Regelung im Abschlusssemester ist, für den Fall das man die Abschlussarbeit besteht aber eine der letzten Klausuren versiebt.

Viele Grüße
Orbis
 
Orbis,

ich fürchte Du musst alle Klausuren vorher bestehen müssen,
um die Bachelor-Arbeit + Seminar überhaupt anfangen zu
können ...

*grummel*

Sandra
 
Sandra,

das wäre eine Schlechterbehandlung gegenüber den BWL-Studenten der FernUni, denn dort darf man die Diplomarbeit auch schon vorher schreiben. Habe ich übrigens gemacht.

Die Prüfungsordnung für den BoL-Studiengang enthält übrigens keinen Hinweis darauf, dass man(n) (Frau auch) das Seminar und die Bachelorarbeit erst nachdem man alle Modulklausuren bestanden hat, machen darf.

Ich habe da so meine Zweifel, dass das rechtlich gefordert werden kann. Das Grundstudium wird man dagegen als abgeschlossen verlangen können und zumindest ein Wahlfach sollte man abgeschlossen haben, sonst dürfte der Nachweis der Vertiefung im Hauptstudium fehlen. Das müsste es dann nach meiner Auffassung aber auch grundsätzlich sein.

Schließlich kann es ja auch nicht im Interesse der FernUni sein, dass sich das Studium für manche Fernstudenten deswegen in die Länge zieht, weil sie überflüssigerweise sog. Ehrenrunden drehen müssen und dann nicht die Zeit/das Semester für das Seminar und die Bachelorarbeit nutzen dürfen.

Ich denke, da sollte sich ein Interessent mal schriftlich/per Mail an das Prüfungsamt mit diesem Ansinnen wenden.

Viele Grüße
Dieter
 
Lieber Dieter,

genau das, was Du meintest - man solle sich quasi mit dem
Ansinnen an das Prüfungsamt wenden - habe ich gemacht.

Dort erhielt ich folgende Auskunft:

Sehr geehrte Frau Schmid,

es ist so, das Sie sich erst, wenn alle erforderliche
Modulabschlussklausuren absolviert worden sind, zum Modul 18 Bachelorarbeit und Seminar
anmelden können.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Ute Vaerst

FernUniversität in Hagen
Prüfungsamt Rechtswissenschaft
Universitätsstr. 21 / Gebäude AVZ
58084 Hagen
Daniela Schmidt Tel. 0 23 31/987-29 59
Ute Vaerst Tel. 0 23 31/987-29 58
E-mail: rewi.pa@fernuni-hagen.de
Telefax: 0 23 31/987-46 09

Auch in der Prüfungsordnung steht, dass man alle Klausuren
+ Seminarscheine haben muss. Folglich bin ich zur Auffassung
gelangt, dass ein 7.Semester obligatorisch ist ...

Mir wäre es auch lieb, gleich nächstes Semester die
Bachelor-Arbeit schreiben zu können. Mit Modul 12 und
Modul 13 fehlen mir noch zwei Module (sofern ich die
Module, die ich dieses Semester schreiben möchte, bestehe),
also könnte ich eigentlich problemlos Modul 18 als
drittes Modul wählen ...

Geht aber nicht!

Gruß

Sandra
 
Vielleicht wäre es sinnvoll, wenn sich möglichst viele
Studenten mit demselben Problem an das Prüfungsamt wenden.
Manchmal kann Druck etwas erreichen.

Gruß

Sandra
 
Bachelorarbeit erst nach erfolgreichem Abschluss aller vorgehenden Module?

Hallo Sandra,

Dein Wunsch ist mir Befehl. 😀
Hier meine Mail, die ich soeben an das Prüfungsamt gesandt habe.
Die Antwort, werde ich dann auch hier posten.

Viele Grüße
Dieter
Liebe Mitarbeiterinnen des Prüfungsamts Rechtswissenschaft,

am 8. Juni 2005 hatte ich Ihnen vorgeschlagen, wie im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften auch im Fachbereich Rechtswissenschaft eine Klausurstatistik aus Transparenzgründen zu veröffentlichen. Sie hatten mir unverzüglich am 9. Juni geantwortet und mir in Aussicht gestellt, meinen Vorschlag zu unterstützen und innerhalb des Fachbereichs weiterzugeben. Diese Klausurstatistik ist nun verfügbar und ich möchte mich für Ihre diesbezügliche Unterstützung bedanken.

Nun bitte ich Sie wegen einer Unklarheit erneut um Ihre Hilfe.

Von einer Mitstudentin habe ich gehört, dass man das Modul 18 (Seminar und Bachelorarbeit) erst absolvieren dürfte, wenn man alle Klausuren und Seminare bestanden hat.

Dies kann ich der Prüfungsordnung nicht entnehmen und kann m.E. auch nicht im Sinne eines möglichst kurzen Studienverlaufs sein. Sollte man eine der Klausuren des letzten Studienjahres nicht bestehen und müsste diese wiederholen, hätte man ein Semester allein deswegen verloren, weil man dann nicht im darauffolgenden Semester seine Bachelorarbeit schreiben dürfte. Außerdem wäre dann das dritte Studenjahr mit insgesamt sechs Modulen wohl kaum in der Regelstudienzeit zu leisten, denn man müsste im 5. Semester bereits 5 der 6 Module erfolgreich absolvieren, damit man dann im 6. Semester die Bachelorarbeit schreiben darf. Faktisch liefe das auf eine Zwangsverlängerung des Studiums um ein weiteres Semester auf 7 Semester hinaus.

In meinem BWL-Studium zum Diplom-Kaufmann an der FernUni konnte ich dagegen die Diplomarbeit schon im Hauptstudium fertigen bevor ich alle Klausuren absolviert hatte. Es mussten zwar ein Teil der Leistungen im Hauptstudium erbracht sein, aber nicht alle. Eine andere Verfahrensweise im BoL-Studiengang würde aus meiner Sicht eine nicht gerechtfertigte Schlechterstellung in diesem Studiengang darstellen.

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie aus o.g. Gründen um Bestätigung, dass das Modul 18 nicht zwingend erst absolviert werden kann, wenn alle anderen 17 Module erfolgreich abgeschlossen wurden.

Sollten Sie sich - wider Erwarten - meiner Argumentation nicht anschließen können, bitte ich um Mitteilung der Rechtsgrundlage für diese, viele BoL-Studenten belastende Regelung.

Für eine baldige Antwort wäre ich Ihnen dankbar und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dieter Welzel
Matr.-Nr. 2902761
Auf der Nachbarsheide 6
53773 Hennef
 
Die E-Mail ist die wirklich gelungen. Hut ab!

Mal sehen, ob es etwas bringt. Vielleicht könnte ich dann
nächstes Semester doch noch die Bachelor-Arbeit schreiben
*hoffnungsschimmer* ... Jedenfalls warte ich jetzt mal die
Antwort des Prüfungsamtes ab, bevor ich die Belegung für
das nächste Semester abschicke.

Gruß


Sandra
 
Sandra,

danke für Deine positive Rückmeldung. Für irgendetwas muss es ja gut sein, dass wir hier Rechtswissenschaft studieren und bekanntlich macht Übung den Meister (= Master). 😉

Liebe Grüße
Dieter
 
Bachelorarbeit erst nach erfolgreichem Abschluss aller vorgehenden Module?

Hallo Sandra und alle Interessierte des BoL-Studiengangs,

hier schon mal die Zwischennachricht des Prüfungsamts zur Info.

Viele Grüße
Dieter
Sehr geehrter Herr Welzel,

der Fachbereichsrat hat am Dienstag über das "Problem" Bachelorarbeit und Seminar beraten. Frau Altenbrandt wird sich Anfang nächster Woche mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Ute Vaerst

FernUniversität in Hagen
Prüfungsamt Rechtswissenschaft
Universitätsstr. 21 / Gebäude AVZ
58084 Hagen
Daniela Schmidt Tel. 0 23 31/987-29 59
Ute Vaerst Tel. 0 23 31/987-29 58
E-mail: rewi.pa@fernuni-hagen.de
Telefax: 0 23 31/987-46 09
 
Dieter,

das klingt doch ganz so, als hätte deine Mail Eindruck gemacht. Jetzt müssen wir nur noch hoffen, dass diese Beratungen zum gewünschten Ergebnis führen.

Auf jeden Fall auch von mir danke für das Engagement und die wirklich gelungene Mail.

Liebe Grüße
Cassandra
 
cassandra,

auch Dir danke für das positive Feedback. Ich bin allerdings noch nicht so optimistisch, da der Fachbereichsrat schon am Dienstag über das Problem beraten hat und ich gestern das Problem mitbekam. Meine Mail ist deshalb auch erst von gestern. Aber schau ´mer mal.

Liebe Grüße zurück
Dieter
 
Dieter,

ich werde jedenfalls mit der Belegung abwarten, was das
Prüfungsamt letztendlich zum "eigentlich obligatorischen
7.Semester" sagt, sofern die Regelung beibehalten wird.

Bin gespannt auf das Ergebnis.

Gruß

Sandra
 
ich drücke euch die Daumen, daß das klappt und ihr nicht die Ehrenrunde drehen müßt!
Bei mir ist es gottseidank egal, da ich umzugsbedingt nächstes Jahr eh nur 2 Module machen kann und dann die Bachelor-Arbeit bei mir sowieso in ein 'Extra-Semester' gerutscht ist...

Liebe Grüße
Tanja
 
BoLer,

folgende, aus meiner Sicht erfreuliche Antwort habe ich heute per Mail
erhalten:
Sehr geehrter Herr Welzel,
Ihre Anfrage bezüglich der Bachelorarbeit wurde
zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Bitte lesen Sie
die nächste "Depesche", die noch vor den Weihnachtstagen
versendet wird, dort wird eine detaillierte Info zum Modul 18
enthalten sein.

Vorab will ich aber Ihre Anfrage wie folgt beantworten:

Das von Ihnen geschilderte Problem ist bekannt. Jedoch ist
es fast genau anders herum, als Sie vermuten, denn das
Problem ergibt sich sehr wohl aus der Prüfungsordung, wo
es im § 10 heißt:

Abs. 1
Zur Bachelorprüfung kann nur zugelassen werden, wer

[...]

Nr. 3 die Modulabschlussklausuren zu den Bachelormodulen
(siehe Anlage) bestanden hat.

Eigentlich ergibt sich somit direkt aus der Prüfungsordnung,
dass die erfolgreiche Bearbeitung aller
Modulabschlussklaururen Voraussetzung für die Teilnahme
an der Bachelorprüfung ist.

Uns ist jedoch das Problem bekannt und selbstverständlich
wird jeder Studierende, der dies wünscht, die Möglichkeit
erhalten, nach 6 Semestern sein Studium abzuschließen.
Unser Prüfungsamt wird deshalb bis zu einer Änderung der
Prüfungsordnung auf Antrag auch Studierende zum Modul
18 und somit zur Bachelorprüfung zulassen, die noch nicht
alle Modulabschlussklausuren und Seminare absolviert
haben. Dies ändert jedoch nichts daran, dass alle
Modulabschlussklausuren und alle obligatorischen Seminare
bestanden bzw. abgeleistet werden müssen, um die
Bachelorprüfung erfolgreich abzuschließen. Im Klartext, es
wird keinem Studierenden das Bachelorzeugnis
ausgehändigt, wenn er nicht alle nach der Prüfungsordnung
erforderlichen Leistungen erbracht hat.

Die erstmalige Zulassung zum Modul 18 wird im nun
folgenden Sommersemester 2006 möglich sein. Ihnen
werden die entsprechenden Informationen und
Anmeldeunterlagen rechtzeitig vor Semesterbeginn zugehen.

Ich hoffe meine Infos waren hilfreich, bitte zögern Sie nicht
mich anzurufen, wenn weitere Fragen offen geblieben sind.
Ich bin vor den Festtagen noch am morgigen Donnerstag bis
16.00 Uhr im Hause.

Beste Grüße

Nils Szuka
Hierauf habe ich wie folgt geantwortet:
Sehr geehrter Herr Szuka,

vielen Dank für die Info und die im Vorgriff der geplanten Änderung der Prüfungsordnung vorgesehene studentenfreundliche Verfahrensweise.

In der Hektik habe ich wohl versehentlich statt in die Prüfungsordnung in die Prüfungsverfahrensordnung geschaut gehabt.

Ich wünsche Ihnen schöne Weihnachten und einen guten Rutsch ins Neue Jahr.

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Welzel
Meine Schlussfolgerung: Das Prüfungsamt ist insoweit offensichtlich studentenfreundlich und serviceorientiert. Wegen dem obligatorischen Seminar und der Bachelorarbeit muss man nicht ein Extrasemester einlegen. Werde auf jeden Fall die nächste Hagener Depeche gründlich lesen.

Viele Grüße
Dieter
 
BoL in 6 Semestern

Lieber Dieter,

vielen Dank für deinen tollen Einsatz.:dankescho

Das die Prüfungsordnung geändert werden soll, ist ein tolles Ergebnis. Natürlich möchten viele hier so schnell wie möglich das Studium absolvieren. Und durch das Curriculum und § 3 Abs. 1 der Prüfungsordnung wird einem auch suggeriert, dass das Studium in sechs Semsester zu schaffen sei. Ich bin ein wenig skeptisch, ob alles tatsächlich in der Zeit von sechs Semester zu schaffen ist.

Denn es bleibt jetzt abzuwarten, was die Änderung(en) mit sich bringen: Wenn man im sechsten - und laut Curriculum letzten - Semester die Module 16 bis 18 bestehen will, müsste Modul 18 (Seminar und BoL Arbeit) ja erst im zweiten Quartal des Semester geplant werden. Denn im ersten Quartal hätte man ja mit den Einsendearbeiten und der damit einhergehenden Durcharbeitung der Skripte zu kämpfen, um für die Ende des Semester geplante Modulabschlussklausur zugelassen zu werden. Dann würde man direkt im Anschluss das Seminar belegen (also erste Hälfte des zweiten Quartals im Semester).

Dieses dauert mindestens zwei Wochen (reine Bearbeitungszeit). Der tatsächliche Ablauf bezüglich der Organisation und Benotung/Bewertung dauert bestimmt viel länger. So wie ich es verstehe, setzt die Fertigung der BoL-Arbeit die erfolgreiche Teilnahme des Seminars voraus. Also müsste man auch hier die Ergebnisse abwarten, um überhaupt mit der BoL-Arbeit beginnen zu können.

Wenn man dann mit der BoL-Arbeit beginnt, ist zu bedenken, dass die Bearbeitungszeit 8 Wochen dauert (für Teilzeitstudenten kann die BoL-Arbeit auf 12 Wochen Bearbeitungszeit verlängert werden).

Folglich komme ich aufgrund der ganzen Zeitvorgaben schon über die Länge eines Semester hinaus. D.h., während man die BoL-Abeit gerade begonnen hat oder mitten drin steckt, muss man ja noch zu den Ende des Semesters stattfindenden Modulabschlussklausuren antreten. Dies geht aber auch nur, wenn man sich zu Beginn des Semester reingehangen und auch die Zulassung dafür bekommen hat.

Letztlich wären alle Teile (Modul 16 und 17, Seminar und BoL-Arbeit) solange schwebend unwirksam, bis man alles bestanden hat. Hmmmmmmmmmm😕

Dann stellt sich natürlich auch die Frage, ob das Seminar und die BoL-Arbeit gültig bleiben, wenn man Ende des Semesters eine Modulabschlussklaur nicht besteht. Dann verzögert sich die Möglichkeit den BoL in der Tasche zu haben sowieso um ein halbes Jahr (Modulabschlussklausuren finden ja immer nur im März oder im September statt).

Also ich bin auf die Lösung, die sich das Prüfungsamt einfallen lässt, gespannt.

Ich denke, man könnte dass Problem lösen, wenn man die Modulabschlussklausurtermine flexibler gestalten würde, z.B. dadurch, dass es drei Termine (also alle vier Monate) geben könnte. Das Seminar könnte auch entfallen.

Auch wäre es mir lieber, wenn man sich im anschließenden - und noch geplanten - Masters schon einschreiben könnte, wenn man alle Module und die Seminararbeit bestanden hätte. Dann sollten aber zumindest ein Modul des geplanten Master erst in der zweiten Hälfte des Semesters begonnen werde, damit es mit der BoL-Arbeit nicht zu Überschneidung kommt.

Und am allerliebsten wäre mir, dass man für den BoL - entgegen dem Curriculum - sieben Semester benötigt (ein Semester für das Seminar und die BoL-Arbeit), dafür aber den geplanten Master auf 3 Semester verkürzt wird und man schon mit Bestehen aller Modulabschlussklausuren des BoL sich für den Master einschreiben kann.

Ich befürchte allerdings, dass dies aufgrund des Vertrauenschutzes (§ 3 Abs. 1 der Prüfungsordnung, wonach die Studienzeit im Studiengang BoL einschließlich der BoL-Prüfung drei Jahre bzw. sechs Semester dauert) nicht gehen wird. Also bleibt der Widerspruch zum Curriculum sowie der Prüfungsordnung zur tatsächlichen Durchführung und Inhalten des Studiengangs. Damit möchte ich jedoch den BoL nicht schlecht reden: im Gegenteil, der Studiengang mit der Kombination aus rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Teilen halte ich für sehr gut und zukunftsorientiert. Außerdem macht das BoL-Studium hin und wieder auch ein wenig Spaß.😉

Bin wirklich mal gespannt, wie es ausgeht.
Obwohl: Wenn man es sich genau überlegt, hat man soviel mit der Bearbeitung der Module zu tun, dass man eigentlich für das Modul 18 (Seminar und BoL-Arbeit) nicht wirklich Zeit hat.😀 😉

Wünsche dir (und allen anderen Diskutanten) schöne Weihnachten.

Viele Grüße aus Nettetal
 
In den FeU habe ich heute dies gefunden:

FEU schrieb:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

sollten bei Ihnen Fragen zum Modul 18 nach der Hagener Depesche offen
geblieben sein, können Sie diese hier stellen, ich werde mich bemühen,
diese zu Beantworten.

Nils Szuka
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Dekanat Rechtswissenschaften


Duddits
 
Abschluss

Hallo,
ich hatte vor etwa 1 1/2 Monaten auch mit dem Prüfungsamt wegen der Bachelor-Arbeit gesprochen. Mir wurde gesagt, im Januar/ Februar sollte über die Bedingungen dafür gesprochen werden. Wenn alle Klausuren der Module bestanden sein müssten, könnte man sich ja erst nach der Benachrichtigung für die Bachelor-Arbeit anmelden. Hätte man eine KLausur nicht bestanden, müsste man also ein Semester "umsonst" Studiengebühren zahlen, ohne - außer Lernen für die Wiederholungsklausur - etwas für den Abschluss tun zu können.
Es sollte daher auch vorgeschlagen werden, dass alleine die Klausurberechtigung (-und nicht das vorhandene Bestehen - ) zum Angehen der Bachelor-Arbeit berechtigen. Dabei ist klar, dass man den Bachelor erst erhalten kann, wenn auch alle Module ordentlich bestanden sind.
Was haltet Ihr davon?
Fröhliches und erfolgreiches Lernen
Christine
 
Schlecht Informationspolitik

Hallo zusammen,

ich finde das alles ziemlich ärgerlich, zumal ich vor ca. drei Wochen auch mit dem Prüfungsamt (Frau Vaerst) gemailt habe und da keinerlei Hinweise darauf bekommen habe, dass das so ein Problem mit der Bachelorarbeit gibt. War immer (schon wegen des Übersichtsplans) davon ausgegangen, dass man die beiden letzten KLausuren im Semester der Bachelorarbeit schreibt. Habe auch extra gesagt, dass es mir wichtig ist zu wissen, ob das alles innerhalb der sechs Semester klappt. Auch daraufhin wurde mir das Problem nicht mitgeteilt. Das ist, bei allem Verständnis für die "Kinderkrankheiten" des Studiengangs doch sehr verwunderlich. Hoffe doch sehr, dass das zukünftig besser wird.
Gibt es eigentlich eine Abschätzung darüber, wieviele von uns von diesem Problem im nächsten Semester betroffen sind?

Viele Grüße
Mariariva
 
Mariariva!
Ich habe für mich zum Thema "Bachelorarbeit" insofern die Konsequenz gezogen, dass ich mir für die Arbeit ein extra Semester nehmen werde. Selbst wenn nämlich die FU-Hagen es zulassen sollte, dass man die Abschlussarbeit im sechsten Semester zusammen mit den letzten beiden Modulen schreiben kann, Frage ich mich, wie das zeitlich gehen soll. So muss man am Anfang des Semesesters mind. noch 4 EA´s schreiben, um für die Abschlussklausuren zugelassen zu werden. Daneben soll man noch ein Seminar ausarbeiten, nach Hagen zum Vortrag fahren und dann noch die Bachelorarbeit schreiben. Zum Abgabetermin der Arbeit wird es dann wie immer stressig und gleichzeitig muss man aber dann noch für die beiden noch ausstehenden Abschlussarbeiten lernen.
Würde ich das machen, könnte ich mich gleich ein halbes Jahr beurlauben lassen.
Da fände ich es sinnvoller, wenn die Uni auf 7 Semester Regelstudienzeit hochgeht, die dann aber auch für alle studierbar sind. Außerdem soll doch der Master laut der FU-Hagen dafür nur 3 statt 4 Semester dauern, da der LLB so vollgepackt ist. Find´ich o.k..
Gruss
zephyr
 
Zephyr,

ich denke, dass das mit dem Extrasemester generell schon eine gute Lösung ist. Aber ich hatte das halt alles irgendwie anders geplant und finde es (der Mensch ist ein Gewohnheitstier...) eben blöd, dass ich das jetzt umstellen soll.
Organisatorisch habe ich das so gelöst, dass ich in diesem (meinem 5.) Semester versuche, alle EAs für Unternehmensrecht I und II sowie Kapitalgesellschaftsrecht und Rhetorik zu machen. Zwei EAs muss ich zum 17.01. noch schreiben, hoffe das wird was. Die Ergebnisse sind natürlich sicherlich dementsprechend schlecht, weil ich keine Zeit habe, die Kurseinheiten ewig zu studieren. Aber es schien mir bisher die beste Lösung zu sein, wie gesagt, bis zu dem Tag, wo alles schwieriger wurde.
Bin auch echt verunsichert, wie das klappen soll, wenn man wie ich 12 Wochen Zeit für die Bachelorarbeit hat (und auch braucht...).
Viele Grüße
Mariariva
 
zephyr,

Zephyr schrieb:
Würde ich das machen, könnte ich mich gleich ein halbes Jahr beurlauben lassen.

Ich teile die hier geäußerte Auffassung, dass es fast unmöglich ist, in einem Semester die Bachelorarbeit und zwei Klausuren zu schreiben. Insoweit ist die bisherige Regelung in der Prüfungsordnung als auch die vorgesehene Flexibiliserung realitätsfern, da sie insoweit eine kaum zu schaffende Belastung darstellen.

Allerdings bezieht sich das auf das für Vollzeitstudenten konzipierte Studium mit 6 Semestern. Für Berufstätige wird das Teilzeitstudium mit 12 Semestern veranschlagt und solltest Du berufstätig sein, dann bleibt zwar das grundsätzliche Belastungsproblem, aber das entzehrt sich dadurch, dass dann sich die zwei Klausuren und die Bachelorarbeit auf zwei Semester verteilen sollten.

Viele Grüße
Dieter
 
Mariariva!
Tja, ich hatte auch kurz überlegt, alle noch ausstehenden EA´s in einem Semester zu schreiben. Allerdings habe ich davon Abstand genommen, weil die EA´s irgendwie ja auch den Weg zu Klausur weisen sollen. Wenn ich die EA´s allerdings nur irgendwie "erschlage", ist bei mir der Lernwert gleich null. Da jedoch die Modulabschlussklausuren über die Hälfte der Endnote ausmachen, dachte ich mir, sie lieber mit einer ordentlichen Note abzuschliessen und vielleicht werden ja auch noch die Ergebnisse der EA´s mit herangezogen, wenn man zwischen zwei Noten steht. Also, eile mit Weile. Auf ein Semester mehr oder weniger kommt es auch nicht mehr an. Lieber dann eine bessere Note.😉
Gruss
zephyr
 
Dieter,
da ich teilzeit studiere, hast Du vollkommen recht, da sich für mich wenigstens studientechnisch das Problem des Abschlusses entzehrt. Berufstechnisch - wie bei vielen - wohl eher nicht.
Aber ich habe ´mal eine andere Frage an Dich:
Gibt es schon ein konkretes Konzept für den LLM an der FU-Hagen außer dem, was allgemein bekannt ist. Will sagen, ob Dir bekannt ist, ob Hagen schon ein curriculum für den Master ausgearbeitet hat.
Gruss
zephyr
 
beiden,

ich würde auch wahnsinnig gerne wissen, ob es schon ein Curriculum gibt und wie das ggf. aussieht. Habe auch mal darüber nachgedacht, ob ich alternativ den Master ofMediation machen soll.

Viele Grüße
Mariariva
 
Curriculum für LL.M.?

Hallo zephyr und Mariariva,

leider ist mir noch kein Curriculum für den ab WS 2006/07 geplanten LL.M. bekannt. Ich habe allerdings folgende Anfrage an Frau Heups, die die Hagener Depeche betreut, gerichtet gehabt:
Sehr geehrte Frau Heups,

die Hagener Depesche wird von mir gern gelesen. Gerne komme ich der
Bitte um Anregungen nach. Wenn ich mich recht erinnere, stand in der
Hagener Depeche Nr. 1, dass für den LL.M.-Studiengang die Frage 3 oder 4 Semester sich im Dezember 2005 entscheiden dürfte. Überhaupt dürften
viele der LL.B.-Studenten über nähere Infos an dem voraussichtlich zum
WS 2006/07 startenden LL.M.-Studiengang interessiert sein. Vor diesem
Hintergrund würde ich es sehr begrüßen, wenn es in einer der nächsten
Hagener Depechen insbesondere Infos zu den Zugangsvoraussetzungen, dem Kursangebot etc geben würde.
Und darauf folgende Antwort erhalten:
Sehr geehrter Herr Welzel,

gerne nehmen wir Ihre Anregung auf und werden uns bemühen, für eine der nächsten Ausgaben die gewünschten Informationen, die sicherlich für eine Vielzahl der Studierenden interessant sind, zusammenzustellen.

Sollten Sie weitere Themenvorschläge haben, so wenden Sie sich jederzeit an uns!
Das lässt also hoffen. Am Besten ist es natürlich, wenn noch mehr Fernstudenten ihr diesbezügliches Interesse anmelden.

Wenn hier jemand darüber diskutieren möchte, wäre es aber sinnvoll dafür einen eigenen Thread zu eröffnen.

Viele Grüße
Dieter
 
Dieter,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Es scheint ja bzgl. des LLM demnächst spannend zu werden. Werde die Diskussion mit Interesse verfolgen.
Gruss
Zephyr
:dankescho
 
@ Dieter: Abermals vielen Dank für deinen Einsatz. Könntest du mir die Hagener Depesche Nr. 1 bitte mal mailen (bin noch nicht so lange dabei und habe nur die Nr. 2 bekommen - Dank im Voraus).

@ zephyr: deine im Betrag 20 gemachten Bedenken teile ich voll und ganz (siehe Betrag Nr. 16).

Letztlich denke ich, dass das Studium für 6 Semester überfrachtet ist (insbesondere im Hinblick auf Seminar und Abschlussarbeit in einem Modul; hätte man auch zwei Module draus konzipieren können, nämlich statt Wahlmodul 17, Modul 17 als Seminar). Ich denke nicht, dass viele, die im WS 2003/04 mit dem BoL angefangen haben, zum 30.09.06 den BoL, also nach sechs Semestern, in der Tasche haben werden. (Aber ich will dies auch nicht zu schwarz sehen. Freuen würde ich mich für jeden.)

Bleibt zu hoffen, dass man als Konsequenz aus dem "überfrachteten" BoL wenigstens den Master auf drei Semester konzipiert und somit uns ein Semester als Prüfungssemester zubilligt. Denn die meisten werden m.M nach weitermachen wollen.

Viele Grüße
 
Maverik,

die Hagener Depeche Nr. 1 gab es m.W. nur in Papierform. Leider weiß ich auch nicht, wo ich die derzeit habe. Sollte ich sie finden, werde ich sie aber Dir gerne zuleiten.

Viele Grüße
Dieter
 
Kruschi,

das ist super! Leider kann ich sie nicht öffnen, da steht was von "Anlagen, die auf Freischaltung warten".

Viele Grüße
Mariariva
 
Mariariva, Iris und alle an der Hagener Depeche Interessierten,

die Anhänge wurden nicht freigeschaltet, da sie nicht von Iris selbst sind und nicht sicher ist, ob der Urheber mit einer Veröffentlichung im Studienservice einverstanden ist. Vor diesem Hintergrund empfehle ich, sich direkt an Frau Heups vom Lehrgebiet Öffentliches Recht, juristische Rhetorik und Rechtsphilosophie (Tel.: 02331/987-4386; Mail: Andrea.Heups@FernUni-Hagen.de) diesbezüglich zu wenden.

Sollte Studienservice von der FernUni ausdrücklich die Genehmigung zum Veröffentlichen bekommen, werden die Anhänge noch freigeschaltet.

Herzliche Grüße
Dieter Welzel
 
Mariariva, Iris und alle an der Hagener Depesche Interessierten,

folgende Antwort habe ich von Frau Heups auf meine Anfrage erhalten:
Sehr geehrter Herr Welzel,

ich kann Ihnen erst heute antworten, da ich nur z.Zt. nur einmal in der Woche persönlich am Lehrstuhl bin.
Es freut uns, dass so viele BoL-Fernstudenten Interesse an der Hagener Depesche haben. Nach Rücksprache mit den Verantwortlichen kann ich Ihnen mitteilen, dass die Ausgaben der Depesche auf der Internetseite der FernUniversität als pdf-Dateien eingestellt werden, so dass ich Ihnen, sobald dies erledigt ist, gerne den Link zukommen lasse, welchen Sie dann auf der Seite studienservice.de einstellen können. Bis dahin können Sie Interessierte gerne an mich verweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Heups
- wiss. HK -

LG Prof. Dr. Katharina Gräfin von Schlieffen
Sobald mir der Link zur FernUni-Seite mit den pdf-Dateien der Hagener Depeche bekannt ist, werde ich ihn selbstverständlich in Studienservice einstellen. Daraus folgt aber auch, dass eine Veröffentlichung in Studienservice nicht explizit autorisiert wurde und deshalb keine Freischaltung des Anhangs erfolgen wird.

Herzliche Grüße
Dieter
 
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