• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Für Alle die eine Zulassungsprüfung machen

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Für Alle die eine Zulassungsprüfung machen!!!!

Hallo habe mal im Prüfungsamt REWI nachgefragt, wie es ausschaut, wenn man die Klausuren nicht innerhalb der 4 Semester besteht, bzw. 2x durchfällt durch eine....

Hier ist die Antwort!!!!

XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Sehr geehrte Frau XXXXXX,

wenn Sie innerhalb von vier Semestern nicht die drei Klausuren bestehen sollten, können Sie mit der Zugangsprüfung von vorne anfangen. Das hieße, Sie müssten auch bestandene Klausuren erneut schreiben. Dazu müssen Sie sich nicht exmatrikulieren, sondern einfach wieder an den Klausuren teilnehmen und in vier Semestern die erforderliche Leistung schaffen. Das Kursmaterial müssen Sie nicht erneut belegen, denn eine einmal erlangte Klausurberechtigung bleibt bestehen.

Mit freundlichen Grüßen


Prüfungsamt Rechtswissenschaft
Universitätsstraße 21
58084 Hagen

XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

Das hieße NICHT ALLES IST VORBEI!!!! Nur halt auch die bestandenen Klausuren kann man dann neu schreiben!🙄

Viele Grüße
Ratik
 
Das ist gut zu wissen! Allerdings, wenn ich es in 4 Semestern nicht schaffe, 3 Klausuren zu packen, ist für mich die Sache vorbei, denn dann glaube ich nicht den richtigen Studiengang gewählt zu haben. :rolleyes
 
Das freut mich sehr für dich, Ratik 🙂 - dennoch drücke ich dir für BGBI noch mehr die Daumen als mir selbst, wär ja trotzdem ärgerlich, wenn man dann wieder von vorne beginnen müsste.
 
Hallo habe mal im Prüfungsamt REWI nachgefragt, wie es ausschaut, wenn man die Klausuren nicht innerhalb der 4 Semester besteht, bzw. 2x durchfällt durch eine....

Hier ist die Antwort!!!!

XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Sehr geehrte Frau XXXXXX,

wenn Sie innerhalb von vier Semestern nicht die drei Klausuren bestehen sollten, können Sie mit der Zugangsprüfung von vorne anfangen. Das hieße, Sie müssten auch bestandene Klausuren erneut schreiben. Dazu müssen Sie sich nicht exmatrikulieren, sondern einfach wieder an den Klausuren teilnehmen und in vier Semestern die erforderliche Leistung schaffen. Das Kursmaterial müssen Sie nicht erneut belegen, denn eine einmal erlangte Klausurberechtigung bleibt bestehen.

Mit freundlichen Grüßen


Prüfungsamt Rechtswissenschaft
Universitätsstraße 21
58084 Hagen

XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

Das hieße NICHT ALLES IST VORBEI!!!! Nur halt auch die bestandenen Klausuren kann man dann neu schreiben!🙄

Viele Grüße
Ratik

Vielen Dank für die Info!

Das ist gut zu wissen! Allerdings, wenn ich es in 4 Semestern nicht schaffe, 3 Klausuren zu packen, ist für mich die Sache vorbei, denn dann glaube ich nicht den richtigen Studiengang gewählt zu haben. 🙄

Das sehe ich allerdings genauso...
 
Mal ne vielleicht doofe Frage....was bedeutet das denn genau...wenn man die drei Klausuren bestanden hat, kann man dann schon von Akademie-Hörer zum "normalen Student" wechseln...oder darf man erst nach erfolgreichen Bestehen der drei Klausuren noch ein weitere Zulassungsprüfung machen? Danke vorab für Euer Feedback.
 
@Scarly: Danke! Nach der Ext.Rewe Klausur hoffe ich selber dass BGB I geklappt hat wenn auch nur 50% Denn sonst wäre ja dooooooof alles was bestanden ist neu schreiben zu müssen. Und so ne Ext.Rewe Klausur, wie heute wirds nie wieder geben!!!!😀🙄

Ach wir habens schon geschafft
 
Einfach die drei Klausuren bestehen, Zeugnis beantragen und schon kann man sich als normaler Student einschreiben. Lief bei mir völlig problemlos.

Viel Glück allen "Nichtabiturenten" dabei
 
@ simon: 3 klauren bestehen wird wohl klappen... aber wenn ich die dritte Klausur bestehe, in dem moment habe ich mich doch bereits schon für das nächste semester eingeschrieben... und zwar als akademiestudent, weil richtiger student werde ich dann ja erst im laufe des folgenden semesters... schreiben die das dann um, und die mehrgebühren für die dann falsche akademie-einschreibung fällt in die tonne?...
 
@ simon: 3 klauren bestehen wird wohl klappen... aber wenn ich die dritte Klausur bestehe, in dem moment habe ich mich doch bereits schon für das nächste semester eingeschrieben... und zwar als akademiestudent, weil richtiger student werde ich dann ja erst im laufe des folgenden semesters... schreiben die das dann um, und die mehrgebühren für die dann falsche akademie-einschreibung fällt in die tonne?...


Hallo XMaster, ich habe mich genau danach auch schon einmal erkundigt. Es ist wohl so, dass Du die "Umschreibung" beantragen kannst, und die Akademiegebühr dann erstattet bekommst.
 
DerBelgarath schrieb:
Kannst Du nicht alternativ-zusätzlich zu der neuen Aufnahmeprüfung antreten, Ratik?

Dann stellt sich das Problem ja vielleicht gar nicht mehr ... 🙄


Gilt denn die neue Aufnahmeprüfung auch für ReWis? Ich meinte, das wäre nur für die WiWis vorgesehen...😕


Ratik, ich drück Dir auch ganz fest die Daumen. Ich finde das aber ehrlich gesagt auch ziemlich daneben, dass man bei der Zulassungprüfung erst nur zwei Versuche hat und dann wieder von vorne anfangen muss, wenn es nicht geklappt hat. Der Sinn will sich mir nicht ganz erschießen...
Aber bestimmt hat es geklappt. :daumen
 
Die können auch die ReWis machen.
...


Ah, das ist ja spannend.... Naja, nun bin ich auf der anderen Schiene unterwegs und hoffe, dass es mir dann im September mit BGBI gelingt.

Aber... mir stellt sich gerade nochmal ne ganz andere Frage:
Bleibt es dabei, dass vor der Zulassung erbrachte Klausurleistungen (bei mir z.B. EWiWi) definitiv für das Studium angerechnet werden? Irgendwie bin ich da jetzt wieder verunsichert und das wäre ja ein echtes Drama, wenn ich diese Klausur quasi "umsonst" bestanden hätte. Ich hatte ja mal eine E-Mail mit einer Bestätigung, dass das angerechnet wird. Aber leider hatte ich vor ein paar Monaten einen PC-Crash, bei dem ich u.a. diese Mail verloren habe.
Ich glaube, ich schreibe die Uni nochmal an.... 🙁😱
 
Bleibt es dabei, dass vor der Zulassung erbrachte Klausurleistungen (bei mir z.B. EWiWi) definitiv für das Studium angerechnet werden?

"...selbstverständich...."

"1. Zugangsprüfung als Akademiestudentin oder Akademiestudent
Als Akademiestudentin oder Akademiestudent steigen Sie sofort in das Studium ein. Sie studierenden bestimmte Inhalte aus dem von Ihnen gewählten Studiengang und schließen diese mit den zugehörigen Prüfungen ab. Nach Bestehen der Prüfungen schreiben Sie sich in Ihren Studiengang ein und setzen Ihr Bachelorstudium ohne Zeitverlust fort. Die im Rahmen der Zugangsprüfung erbrachten Studienleistungen werden selbstverständlich angerechnet."

Siehe hier:

Informationen für beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber - Zugangsprüfung - Studium - FernUniversitt in Hagen

Liebe Grüße
 
Chrissi, der fettgedruckte Satz sagt m. E. lediglich aus, dass die 3 Module, die zur Zugangsprüfung gehören, angerechnet werden. Das andere steht hier: Akademiestudium - Akademiestudium - Fakultät Rewi - FernUniversitt in Hagen

Das stimmt! Und wie stehts mit § 15 der Prüfungsverfahrensordnung (link s.u.)? Ok, auch nicht 100% eindeutig, aber fast.

Allerdings hat das Prüfungsamt doch bereits bestätigt, dass es so ist (das diese Bestätigung nun verloren gegangen ist, ändert ja nichts).

https://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/content/rewi/pruefvo_llb_2008.pdf

Liebe Grüße
 
Da ist nur bestätigt, dass ich die Klausuren schreiben darf und ein Zertifikat bekommen kann, nicht aber, dass diese auch angerechnet werden, wenn ich mich nach erfolgreicher Absolvierung der für die Zulassung erforderlichen Klausuren hochoffiziell als Studentin einschreiben darf. Also warte ich jetzt, dass ich noch einmal so eine Bestätigungsmeil bekomme. Was mich eben zweifeln lässt ist, dass man beim "zweiten Versuch" der Zulassung (also wenn man ein Modul zweimal verhauen hat) auch alle bisherigen Klausuren wiederholen muss. Das deutet für mich schon darauf hin, dass bestimmte Vorleistungen im Zweifel eben nichts mehr wert sind. Denn mal ehrlich: Wo ist denn der Sinn darin, nur wenn z.B. BGBI zweimal nicht geklappt hat, dann bereits bestandene Klausuren Propädeutikum und Ext. RW nochmal wiederholen zu müssen? Wenn also die Uni schon das möchte, auf was darf ich dann bei meiner Frage schließen.....🙄:confused
 
Nein, in § 15 steht:

"...Akademie-Zertifikate (§ 14 Abs. 3) führen zurAnrechnung des betreffenden Moduls...."

Das Akademie-Zertifikat gibt es nach bestandener Klausur (wenn beantragt oder es heute überhaupt noch ausgegeben wird).

Liebe Grüße
 
Denn mal ehrlich: Wo ist denn der Sinn darin, nur wenn z.B. BGBI zweimal nicht geklappt hat, dann bereits bestandene Klausuren Propädeutikum und Ext. RW nochmal wiederholen zu müssen? Wenn also die Uni schon das möchte, auf was darf ich dann bei meiner Frage schließen.....🙄😕

Ich sehe es so: eine andere Alternative zur nochmaligen Durchführung der Zugangsprüfung wäre keinen Versuch mehr zu haben. Klar ist, welche von beiden Alternativen studentenfreundlicher ist ...

Und die möglicherweise mehrfache Teilnahme an Klausuren bezieht sich ausschliesslich auf die Prüfungsmodule, um deren Anrechnung es Dir Deiner Frage hier gar nicht geht, sondern um die anderen Module, die Du bereits bestanden hast (EWiWi, ...).

Deine Zweifel verstehe ich aber wirklich nicht, denn Du weisst doch bereits, dass die anderen Module angerechnet werden (wenn Du die Bestätigung auch keinem mehr zeigen kannst, aber das ist ein anderes Thema) ...

Liebe Grüße
 
Ich glaube Sillefizz meint das im Sinne von "was interessiert mich mein Geschwätz von gestern...". Also, dass die Uni sich das im Fall des Falles vielleicht anders überlegen könnte, ob das angerechnet wird.

Aber ich denke du hast bestimmt bestanden Sillefizz und kannst dich beruhigt zurücklehnen
 
....
Deine Zweifel verstehe ich aber wirklich nicht, denn Du weisst doch bereits, dass die anderen Module angerechnet werden (wenn Du die Bestätigung auch keinem mehr zeigen kannst, aber das ist ein anderes Thema) ...

Liebe Grüße
Chrissi


Was hilft mir mein Wissen, wenn ich es im Zweifel nicht beweisen kann... Es muss mich ja niemand verstehen. Ich halt einfach etwas angefressen, dass ich momentan nix mehr "in der Hand" habe... Und die Prüfungsordnung hilft da irgendwie auch nicht weiter, weil dort überall wieder die bereits bestehende Hochschulzugangsberechtigung aufgeführt wird...
 
Ich war im SS 09 ja auch Akademiestudent und habe Prop. und EWiWi bestanden. Erst zum aktuellen Semester habe ich mich mit Abi in den BoL eingeschrieben. Ich habe keinen Zweifel, dass mir Prop und EWiWi angerechnet werden, obwohl die FernUni keinen Nachweis hat, dass ich im SS 09 bereits die Hochschulzugangsberechtigung hatte (die FernUni wollte keinen Nachweis). Ich halte es für lebensfern, wenn ich über dass SS 09 diesen Nachweis erbringen müsste, wenn ich (hoffentlich) in ein paar Jahren das BoL-Zeugnis beantrage ...

Liebe Grüße
 
Ja Chrissi, aber der Unterschied ist eben der, dass Du die Hochschulzugangsberechtigung hattest - ich jedoch nicht. Ich hoffe ja auch, dass die FU hier in meinem Sinne entscheidet. Aber solange ich darüber keine Bestätigung in den Händen halte (und eben auch nachweisen kann) besteht eine Unsicherheit, zumal die Prüfungsordnung eben nicht eindeutig ist.

Warten, hoffen, ich habe echt keine Lust, mir die EWiWi-Klausur nochmal anzutun...
 
Ja Chrissi, aber der Unterschied ist eben der, dass Du die Hochschulzugangsberechtigung hattest

Das weiss die FernUni aber bis heute nicht und sie wollte es damals auch nicht wissen! Deshalb will sie es m.E. erst recht nicht wissen, wenn ich in ein paar Jahren das Zeugnis beantrage. Damit ist für mich klar, dass die Anrechnung von Modulen keine Hochschulzugangsberechtigung zum Zeitpunkt der Klausur voraussetzt. Aber das weißt Du alles selber, Dir geht es nur um die Bestätigungsmail. Erwartest Du jetzt eine andere Antwort als damals oder warum "hoffst" Du? Meine Einschätzung: Du machst Dir gerade ein paar unnötige Sorgen. Im Zweifel ist eine Mail doch auch wertlos. Interessanter wäre die Rechtsgundlage, die Du beim Prüfungsamt abfragen könntest (vielleicht nennen sie den § 15 Prüfungsverfahrensordnung).

Liebe Grüße
 
Nein, in § 15 steht:

"...Akademie-Zertifikate (§ 14 Abs. 3) führen zurAnrechnung des betreffenden Moduls...."

Das Akademie-Zertifikat gibt es nach bestandener Klausur (wenn beantragt oder es heute überhaupt noch ausgegeben wird).

Liebe Grüße
Chrissi

Richtig, aber 14.3 betrifft Akademiestudenten MIT Hochschulzugangsberechtigung. Akademiestudenten OHNE Hochschulzugangsberechtigung sind streng genommen nur zum Absolvieren der Einsendeaufgaben berechtigt und erhalten darüber ein Zertifikat. Abschlussmodule können nur im Rahmen der Zugangsprüfung (also in drei definierten Fächern) geschrieben werden. Es ist schön, wenn dies in der Praxis der FernUni laxer gehandhabt wird, aber rein formal haben die Bedenken hier durchaus ihre Berechtigung 🙂

Gruß von der Ostseeküste!
 
Richtig, aber 14.3 betrifft Akademiestudenten MIT Hochschulzugangsberechtigung. Akademiestudenten OHNE Hochschulzugangsberechtigung sind streng genommen nur zum Absolvieren der Einsendeaufgaben berechtigt und erhalten darüber ein Zertifikat.

Ok, Danke, § 14 III Seite 1 ist natürlich eindeutig. Überprüft wird das zum Zeitpunkt der Klausurteilnahme allerdings nicht. Ich gehe auch nicht davon aus, dass ich in ein paar Jahren nachweisen muss, dass ich die Berechtigung zu diesem Zeitpunkt hatte.

Liebe Grüße
 
Ähm, um dich einzuschreiben musst du doch eine beglaubigte Kopie deines Abizeugnisses einsenden, ChrissiLLB? Bei mir war das glaub ich auch hier so. Dann hätten sie doch einen Beweis über deine HZB gehabt.
 
Ähm, um dich einzuschreiben musst du doch eine beglaubigte Kopie deines Abizeugnisses einsenden, ChrissiLLB? Bei mir war das glaub ich auch hier so. Dann hätten sie doch einen Beweis über deine HZB gehabt.

Du meinst, dann werden sie in ein paar Jahren den Nachweis haben, nämlich dann, wenn die das für die Zeugnisanrechnung wissen wollen. Im SS 09 habe ich noch kein Abizeugnis vorgelegt, weil ich mich im SS 09 als Akademiestudent eingeschrieben habe und erst zum WS 09/10 Semester als ordentlicher Student in den BoL.

Liebe Grüße
 
Hab ich verstanden und wenn du dich zum WS eingeschrieben hast, dann wirst du zur Einschreibung eine HZB vorgelegt haben, richtig? Und anhand dieser HZB konnte die FU auch das Datum ablesen, wann du sie "erworben" hast und damit feststellen, dass du auch im SS schon die HZB hattest, weshalb dir die Module angerechnet wurden/ohne Probleme angerechnet werden.
 
DerBelgarath schrieb:
Kannst Du nicht alternativ-zusätzlich zu der neuen Aufnahmeprüfung antreten, Ratik?

Dann stellt sich das Problem ja vielleicht gar nicht mehr ... 🙄


Danke an alle Daumendrücker!!!! Jetzt werde ich es bestimmt schaffen😀😉

DerBelgarath: Ja, das habe ich mir auch schon überlegt! Aber ich kann es einfach nicht glauben, dass ich so viel lerne, und dann bei BGB immer so´n Blackout habe... bzw. dass die mich so eiskalt erwischen bei nem Thema wo ich nicht so sicher bin:rolleyes
 
Ah, das ist ja spannend.... Naja, nun bin ich auf der anderen Schiene unterwegs und hoffe, dass es mir dann im September mit BGBI gelingt.

Aber... mir stellt sich gerade nochmal ne ganz andere Frage:
Bleibt es dabei, dass vor der Zulassung erbrachte Klausurleistungen (bei mir z.B. EWiWi) definitiv für das Studium angerechnet werden? Irgendwie bin ich da jetzt wieder verunsichert und das wäre ja ein echtes Drama, wenn ich diese Klausur quasi "umsonst" bestanden hätte. Ich hatte ja mal eine E-Mail mit einer Bestätigung, dass das angerechnet wird. Aber leider hatte ich vor ein paar Monaten einen PC-Crash, bei dem ich u.a. diese Mail verloren habe.
Ich glaube, ich schreibe die Uni nochmal an.... 🙁😱

Also, bei mir ist es so, dass ich dieses Semester sehr kurzfristig von meiner BGB I-Klausur zurücktreten musste und folglich auch keine Möglichkeit habe die Zulassungsprüfung in diesem Semester zu bestehen. Hatte mir dann auch Sorgen wegen der späteren Anrechnung gemacht, weil ich für das SS 2010 bereits BWL II und BGB II (und nun BGB I als WHK) belegt hatte.

Habe dem Prüfungsamt daraufhin eine entsprechende Email geschrieben. Von dort wurde mir dann bestätigt, dass im Akademiestudium außerhalb der Zugangsprüfung erbrachte Leistungen nach Einschreibung in den Studiengang Bachelor of Laws angerechnet werden.
 
Also, bei mir ist es so, dass ich dieses Semester sehr kurzfristig von meiner BGB I-Klausur zurücktreten musste und folglich auch keine Möglichkeit habe die Zulassungsprüfung in diesem Semester zu bestehen. Hatte mir dann auch Sorgen wegen der späteren Anrechnung gemacht, weil ich für das SS 2010 bereits BWL II und BGB II (und nun BGB I als WHK) belegt hatte.

Habe dem Prüfungsamt daraufhin eine entsprechende Email geschrieben. Von dort wurde mir dann bestätigt, dass im Akademiestudium außerhalb der Zugangsprüfung erbrachte Leistungen nach Einschreibung in den Studiengang Bachelor of Laws angerechnet werden.


Super, das klingt gut. Ich habe zwar bisher noch keine Antwort auf meine Anfrage bekommen, aber jetzt bin ich schon wieder deutlich entspannter.
Hab vielen Dank für diese Nachricht
 
Wuäh!!!
Habe zwar eine positive Antwort bz. der Anrechnung bekommen, aber nun ist plötzlich mein E-WiWi-Klausur-Ergebnis aus dem Prüfungskonto komplett verschwunden....
Nicht zu fassen, oder?


Hach und dann freu ich mich auch, dass die Zulassungsvoraussetzungen ab WiSe 2010/2011 geändert wurden. Also bin ich doch spätestens mit dem nächsten Semester "offiziell".
 
Danke! Wow, das wurde aber grundlegend geändert!!!!!

Weiß einer vielleicht, wie es mit der Ausübung des Berufes (3 Jahre) ist? Bisher wurde die Erziehungszeit voll angerechnet auf die berufliche Tätigkeit nach der Ausbildung... und jetzt?
 
Ich habe gerade mit dem Studierendenbüro in Hagen telefoniert. Die warten da auch schon ganz gespannt auf mehr Info. Ab spätestens Montag soll es weitere Infos geben.
 
Versteh ich nicht. Ab nächsten Montag erst? Warum haben die dann heute schon den Link verändert bzw. steht bei einzelnen Studiengängen "verfügbar ab 15.05."? Dann hätten sie doch gar nix ändern brauchen, das verwirrt doch nur....
 
Weil das Ministerium so langsam ist. Sie können nur das weitergeben was das Ministerium ihnen an Infos zur Verfügung stellt. Da kommt aber nix.
 
Sag nix gegen Ministerialbeamte🙂 Gehöre selbst zu dieser verfolgten Minderheit....
Nee im Ernst, aber dann hätten sie einfach den Satz "Verzeichnis steht ab ca. Mitte Mai zur Verfügung" stehen lassen sollen und nicht einzelne Links machen, die dann ins Leere laufen.

Aber man kann nie hinter die Kulissen gucken, die werden genug zu tun haben momentan..... Bin einfach nur so gespannt, ob ich mich gleich als ordentliche Studentin einschreiben kann, dann könnte ich mir externes Rechnungswesen nämlich sparen, das wäre doch was....
 
Das tue ich auch nicht. Ich geb nur weiter was die Dame mir am Telefon gesagt hat. Ihr tat es leid und sie war wirklich sehr bemüht.

Ich bin auch gespannt. Mein Mann studiert Wiwi als Akademiestudent und das würde ihm/uns einiges ersparen.
Ich bin glücklicherweise mit Abi in den BoL gestartet.
 
Die Listen sind online. Ich darf mich als Verwaltungsfuzzi direkt einschreiben, jippieh...

Jetzt muss ich nur noch rausfinden, was die an Zeugnissen etc. haben wollen und wie das weitere Verfahren ist. FH-Reife-Zeugnis haben die ja schon, weil ich vor ein paar Jahren schon mal in WiWi immatrikuliert war. Und für mich heisst es: Ich muss externes Rechnungswesen nicht nochmal schreiben!!!
 
Weil ich vor Jahren Wiwi belegt hatte und dort ExtRewe, BWL II und BWL III schon gemacht hatte. Einführung Wiwi fehlt mir noch, das gabs damals noch nicht.
ExtRewe hätte ich trotz damaligem Bestehen für die Zugangsprüfung nochmal machen müsste. Nun aber nicht
 
Die Listen sind online. Ich darf mich als Verwaltungsfuzzi direkt einschreiben, jippieh...

Jetzt muss ich nur noch rausfinden, was die an Zeugnissen etc. haben wollen und wie das weitere Verfahren ist. FH-Reife-Zeugnis haben die ja schon, weil ich vor ein paar Jahren schon mal in WiWi immatrikuliert war. Und für mich heisst es: Ich muss externes Rechnungswesen nicht nochmal schreiben!!!

Ich habe heute meine Unterlagen zurück bekommen (hatte die einfach mal zur "Vorprüfung" ans Prüfungsamt geschickt): Ich darf mich als Verwaltungsfuzzi auch direkt einschreiben - ich soll dann beim Antrag auf Einschreibung einfach nur das Abschlusszeugnis wieder beifügen.
 
Ich habe heute meine Unterlagen zurück bekommen (hatte die einfach mal zur "Vorprüfung" ans Prüfungsamt geschickt): Ich darf mich als Verwaltungsfuzzi auch direkt einschreiben - ich soll dann beim Antrag auf Einschreibung einfach nur das Abschlusszeugnis wieder beifügen.

Wie weißt man seine Berufstätigkeit nach? Oder muss man das nicht einreichen? Was hattest Du denn hingeschickt?
 
Wie weißt man seine Berufstätigkeit nach? Oder muss man das nicht einreichen? Was hattest Du denn hingeschickt?

Ich hatte eine Bescheinigung meines Arbeitgebers über die Berufstätigkeit beigefügt. Brauche aber jetzt keine Berufstätigkeit mehr nachweisen, weil ich einen Fortbildungsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz habe, da reicht das entsprechende Abschlusszeugnis.

Ansonsten (für diejenigen, die ihren Arbeitgeber nicht nach einer Bescheinigung fragen mögen, weil der z.B. nichts vom Studium wissen soll) fallen mir als Nachweis für die Berufstätigkeit noch Arbeitsvertrag (wobei da i.d.R. ja nur der Beginn des AV, nicht aber die Dauer draus hervorgeht), Beurteilungen (da steht i.d.R. ja auch ein Zeitraum drin), (Zwischen-)Zeugnisse,... ein.
 
Danke! Wow, das wurde aber grundlegend geändert!!!!!

Weiß einer vielleicht, wie es mit der Ausübung des Berufes (3 Jahre) ist? Bisher wurde die Erziehungszeit voll angerechnet auf die berufliche Tätigkeit nach der Ausbildung... und jetzt?

Ja, das mit der anschließenden Erziehungszeit wüsste ich auch gerne. Habe mal eine e-Mail an das Studiensekretariat geschickt und hoffe auf baldige Antwort 🙂))
 
Müssen die Zeugnisse eigentlich beglaubigt sein? Wisst ihr, wie ich das bewerkstellige, bei mir ist es ja ein Hörerstatuswechsel von Akademie auf "Teilzeit"/Ordentlich mit Anerkennung von einigen Scheinen?
 
Müssen die Zeugnisse eigentlich beglaubigt sein? Wisst ihr, wie ich das bewerkstellige, bei mir ist es ja ein Hörerstatuswechsel von Akademie auf "Teilzeit"/Ordentlich mit Anerkennung von einigen Scheinen?

Ja die müssen amtlich beglaubigt sein. Mein Mann kann auch von Akademiestudent in "TZ/ordentlich" wechseln. Sein Arbeitszeugnis ist ausreichend zum Nachweis der 3 Jahre Berufstätigkeit.

Weißt Du wie das mit dem anerkennen der Scheine funktioniert. Was ist mit den EA'en und bereits belegten Modulen (ohne Zulassung zur Klausur)?
 
Okay, dann beglaubige ich die mal🙂 Ich schicke denen bei der Einschreibung einen Auszug aus dem Prüfungsportal mit, mit der Bitte, die dortigen Scheine anzuerkennen.
Ich denke, auch die bestandenen EAs verfallen nicht.
 
Denke ich auch. Frag mich nur, ob man die Module die man zwar schon bezogen, aber aus Zeitmangel nicht bearbeiten konnte einfach als WHK belegen kann. Ich erreich im PA niemanden. Hm, weiß das hier jemand?

Die Anerkennung mußt Du im PA machen, wenn Du zugelassen bist mein ich.
 
Ich habe soeben Antwort vom Studiensekretariat bezüglich der anzurechnenden Elternzeit erhalten:

Da eine 3-jährige berufliche Tätigkeit direkt im Anschluss an die Ausbildung erfolgen muss, haben alle diejenigen, die sich nach der Ausbildung für Familie und Kinder entschieden haben pech gehabt und dürfen demnach im Rahmen eines Akademiestudiums auf Zugangsprüfung weiterhin tiefer in die Tasche greifen, auch wenn sie die Voraussetzungen einer qualifizierenden abgeschlossenen Berufsausbildung erfüllen.

Ich denke sie haben hier mal wieder, wie auch in vielen anderen Bereichen, die Mütter unter den studierenden vergessen...
 
Ja schade... Also heißt es wiedermal... Wer Kinder haben will muss blechen😡 Frechheit.... Aber man muss wohl damit leben!:rolleyes
 
ja schade... Also heißt es wiedermal... Wer Kinder haben will muss blechen😡 Frechheit.... Aber man muss wohl damit leben!🙄

Geht es nicht dabei darum mind. 3 Jahre in dem erlernten Beruf gearbeitet zu haben? Dann ist es ja egal wann man in dem Beruf gearbeitet hat.

Außerdem kann man auch Kinder haben und in dem Beruf gearbeitet habe. Das eine schließt das andere ja nicht aus.
 
Dr Franke Ghostwriter
Leider nein ... laut Studiensekretariat muss die berufliche Tätigkeit im erlernten Beruf direkt im Anschluss an die Ausbildung erfolgt sein.
 
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