Für Alle die eine Zulassungsprüfung machen!!!!
Hallo habe mal im Prüfungsamt REWI nachgefragt, wie es ausschaut, wenn man die Klausuren nicht innerhalb der 4 Semester besteht, bzw. 2x durchfällt durch eine....
Hier ist die Antwort!!!!
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Sehr geehrte Frau XXXXXX,
wenn Sie innerhalb von vier Semestern nicht die drei Klausuren bestehen sollten, können Sie mit der Zugangsprüfung von vorne anfangen. Das hieße, Sie müssten auch bestandene Klausuren erneut schreiben. Dazu müssen Sie sich nicht exmatrikulieren, sondern einfach wieder an den Klausuren teilnehmen und in vier Semestern die erforderliche Leistung schaffen. Das Kursmaterial müssen Sie nicht erneut belegen, denn eine einmal erlangte Klausurberechtigung bleibt bestehen.
Mit freundlichen Grüßen
Prüfungsamt Rechtswissenschaft
Universitätsstraße 21
58084 Hagen
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Das hieße NICHT ALLES IST VORBEI!!!! Nur halt auch die bestandenen Klausuren kann man dann neu schreiben!🙄
Viele Grüße
Ratik
Hallo habe mal im Prüfungsamt REWI nachgefragt, wie es ausschaut, wenn man die Klausuren nicht innerhalb der 4 Semester besteht, bzw. 2x durchfällt durch eine....
Hier ist die Antwort!!!!
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Sehr geehrte Frau XXXXXX,
wenn Sie innerhalb von vier Semestern nicht die drei Klausuren bestehen sollten, können Sie mit der Zugangsprüfung von vorne anfangen. Das hieße, Sie müssten auch bestandene Klausuren erneut schreiben. Dazu müssen Sie sich nicht exmatrikulieren, sondern einfach wieder an den Klausuren teilnehmen und in vier Semestern die erforderliche Leistung schaffen. Das Kursmaterial müssen Sie nicht erneut belegen, denn eine einmal erlangte Klausurberechtigung bleibt bestehen.
Mit freundlichen Grüßen
Prüfungsamt Rechtswissenschaft
Universitätsstraße 21
58084 Hagen
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Das hieße NICHT ALLES IST VORBEI!!!! Nur halt auch die bestandenen Klausuren kann man dann neu schreiben!🙄
Viele Grüße
Ratik