Ich bearbeite gerade folgende Frage:
Frist für Widerruf nach §355:
A) beträgt bei Fehlen der Widerrufsbelehrung 6 Monate
B) beträgt bei ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung 2 Wochen
C) beginnt in jedem Fall im Zeitpunkt der Mitteilung einer
Widerrufsbelehrung
D) Endet bei Fehlen der Widerrufsbelehrung nicht
E) beträgt, wenn die Belehrung nach Vertragsschluss erfolgt 4 Wochen?
Lösung:
A ist falsch da ohne Belehrung die Frist erst gar nicht beginnt zu laufen
und auch nicht enden kann
B ist richtig
C ist falsch hier stört mich das "in jedem Fall" da bei Lieferung die Frist
erst bei Eingang der Ware beginnt
D ist richtig siehe Begründung A, ohne
E ist falsch müsste 1 Monat betragen
Lieg ich mit meinen Begründungen richtig und nur B und D sind richtig?
Frist für Widerruf nach §355:
A) beträgt bei Fehlen der Widerrufsbelehrung 6 Monate
B) beträgt bei ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung 2 Wochen
C) beginnt in jedem Fall im Zeitpunkt der Mitteilung einer
Widerrufsbelehrung
D) Endet bei Fehlen der Widerrufsbelehrung nicht
E) beträgt, wenn die Belehrung nach Vertragsschluss erfolgt 4 Wochen?
Lösung:
A ist falsch da ohne Belehrung die Frist erst gar nicht beginnt zu laufen
und auch nicht enden kann
B ist richtig
C ist falsch hier stört mich das "in jedem Fall" da bei Lieferung die Frist
erst bei Eingang der Ware beginnt
D ist richtig siehe Begründung A, ohne
E ist falsch müsste 1 Monat betragen
Lieg ich mit meinen Begründungen richtig und nur B und D sind richtig?