• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Frist für Widerruf

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Ich bearbeite gerade folgende Frage:

Frist für Widerruf nach §355:

A) beträgt bei Fehlen der Widerrufsbelehrung 6 Monate

B) beträgt bei ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung 2 Wochen

C) beginnt in jedem Fall im Zeitpunkt der Mitteilung einer
Widerrufsbelehrung

D) Endet bei Fehlen der Widerrufsbelehrung nicht

E) beträgt, wenn die Belehrung nach Vertragsschluss erfolgt 4 Wochen?

Lösung:

A ist falsch da ohne Belehrung die Frist erst gar nicht beginnt zu laufen
und auch nicht enden kann

B ist richtig

C ist falsch hier stört mich das "in jedem Fall" da bei Lieferung die Frist
erst bei Eingang der Ware beginnt

D ist richtig siehe Begründung A, ohne

E ist falsch müsste 1 Monat betragen


Lieg ich mit meinen Begründungen richtig und nur B und D sind richtig?
 
Dr Franke Ghostwriter
Sehe ich genauso:

A: § 355 III S.3 BGB
B: § 355 I S.2 1.HS BGB
C: vgl. § 355 II S.3, § 355 III S.2 BGB
D: § 355 III S.3 BGB
E: § 355 II S.2 BGB iVm. §§ 186, 188 II BGB
 
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