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Freiversuchsregelung Übergang

Dr Franke Ghostwriter
habe Informationen hierzu nicht gefunden.

Wie sieht es mit der Regelung für die im September zu schreibenden Klausuren aus, da ja im darauffolgendem Semester nur noch die Modulklausuren 2stündig angeboten werden?

Und einige Lehrstühle ja auch die Module nicht 1:1 übertragen.

Ich werde im September Controlling schreiben und der Stoff vom 12er entspricht nicht genau den neuen B-Modulen.

Hat schon jemand hierzu Infos?

Danke

s0501
 
Ich glaube, zu diesem Thema gibt es noch keine vernünftigen Informationen. Frag doch mal beim Lehrstuhl oder in der FU-Newsgroup nach, das erhöht den Druck der Uni sich darum zu kümmern.

Ich meine gehört zu haben, dass es Aufgabe des Prüfungsamts sei, sich dieses Problems anzunehmen...

Grüße
Klara
 
Ich meine oder bin mir sogar ziemlich sicher, dass es das Problem des einzelnen Studenten ist... musst dann wohl den Teil ggf. neu lernen. Warum wohl gibt die Uni die Änderungen groß und breit bekannt 😕...

Aber wir bestehen einfach gleich und das Problem ist dann keins 😉.
 
Da ich ABWL und Controlling schreiben werde, muss ich für Controlling die Möglichkeit in Betracht ziehen.

Werde mal beim Prüfungsamt anrufen und berichten.

Grüße

s0501
 
Ich meine auch in der offiziellen Newsgroup von Prof. Bitz gelesen zu haben, daß bezüglich z.B. des Freiversuchs zur Notenverbesserung das Prüfungsamt anzusprechen ist.
Auch in FiBa gibt es (wenn auch kleine !!!) Verwerfungen zwischen den Diplomklausuren und den Modulklausuren. So wird meines Wissens nach auch das Duplikationsportfolio für die B- Module relevant.
Wäre sicherlich für viele Studenten aller Lehrstühle hilfreich, wenn wir die Aussagen des Prüfungsamtes hier notieren könnten.

Sven
 
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