• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Freiversuchregelung

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Habe ABWL im letzten Semester in den Sand gesetzt.

Schreib jetzt im März wieder.

Was passiert, wenn ich bestehe? -> kann ich dann noch die notenverbesserungs- Klausur im darauffolgenden September in Anspruch nehmen?

Was passiert, wenn ich wieder durchfalle? Kann ich dann noch ein drittes Mal schreiben?

Danke & Grüße,
Schnuppi
 
Schnuppi,

ich kann es Dir nicht mit 100% Sicherheit sagen, aber ich glaube, meine Antwort dürfte trotzdem nicht ganz falsch sein:
Drei Versuche hast Du in jedem Fall, entsprechend kannst Du also zweimal wiederholen. (Gilt für Grund- und Hauptstudium)
Den Freiversuch zur Notenverbesserung hat man nur in dem Semester, das auf den ersten Versuch folgt -> insgesamt gibt es also de facto vier Versuche zum Bestehen einer Klausur im Hauptstudium.

Ich werde nochmal nachsehen, ob das so richtig ist, andernfalls werde ich das hier erwähnen.

Viele Grüße,
DerFlieger
 
FranzK schrieb:
Hallo Schnuppi,

hilft Dir dieser Link eventuell schon weiter?

Gruß Franz

Hallo Franz,

nein, dieser Link hilft mir nicht weiter. Da ich das nicht wirklich verstehe.

Ich lese nämlich daraus, dass man den Versuch zur Notenbesserung nur nach dem ersten Versuch wahrnehmen kann - bestanden oder micht.

In meinem Fall würde das dann bedeuten, wenn ich die Klausur jetzt bestehe, habe ich KEINEN Versuch mehr zur notenbesserung.

Oder wie seht ihr das?

Danke,
Schnuppi
 

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