• Viel Erfolg für die Klausuren im September 2024

Freiversuch im Hauptstudium - Problem

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Freiversuch im Hauptstudium - Problem!

Hallo liebe Mitstreiter,

im WiWi-Hauptstudium gibt es ja bekanntlich den Freiversuch, sofern der nächste ("1.") Prüfungsversuch im direkt darauffolgenden Semester erfolgt.

Was ist aber nun, wenn man für diesen Prüfungstermin im darauffolgenden Semester vom Arbeitgeber nachweislich keinen Urlaub genehmigt bekommt? Verschiebt sich der Freiversuch dann um ein Semester? Oder muß man, krass ausgedrückt, seinen Vollzeit-Job kündigen, um an der Klausur teilnehmen zu können?
Macht es ggf. einen Unterschied, wenn man krank ist und ein ärztliches Attest hat?

Und, da ich schon häufig Probleme damit hatte, Klausuren nicht schreiben zu können (der Schaden hielt sich früher nur mangels Freiversuch in Grenzen, somit allein finanzieller Schaden, weil Studium verlängert), da mir Urlaub hierfür nicht genehmigt wurde... Wieso finden die FernUni-Klausuren eigentlich nicht am Wochenende statt?!
 
Diese Frage stellst Du am besten dem Prüfungsamt. Von denen bekommst Du eine gültige Auskunft. Die Leute sind sehr nett und machen vieles möglich.
 
Dr Franke Ghostwriter
Angie,

Prüfungsamt fragen ist schon sicher sinnvoll, und das letztlich EINZIG sinnvolle, zumal das die sind, die das letztlich rechtsverbindlich entscheiden können.
M.E. ist die Regelung aber schon ziemlich eindeutig und ich kann mir nicht vorstellen, dass das PA da generelle Ausnahmen macht - wo ist dann die Grenze? Krankheit mit AU? Was ist, wenn z.B. Dein Kind krank ist, zählt das auch? Brauchst Du im Falle von kein Urlaub ne Bescheinigung vom AG? Was macht der Selbständige, dessen Kunde genau am Klausurtag darauf besteht betreut zu werden... was wenn im nächsten Sem. der AG Dich wieder nicht zur Klausur freinehmen lässt... wie lange soll das dann gehen???

Aber im konkreten Einzelfall kann ich mir schon vorstellen, dass sie evtl. mal eine Ausnahme zulassen 😕

Nur zur Sicherheit, der Freiversuch bezieht sich ja in dem Fall, dass man im nächsten Semester schreiben muss, auf eine BESTANDENE Klausur und es geht dann "nur" noch um eine evtl. Möglichkeit der Notenverbesserung. Insofern ist meiner Meinung nach auch da der "Schaden" relativ.

Hast Du die Klausur nicht bestanden, kannst Du sie problemlos zu einem beliebigen Zeitpunkt wiederholen 🙂.
 
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