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Freiversuch für DII möglich nach DI?

Dr Franke Ghostwriter
wollte mal fragen, ob/wie folgendes möglich wäre:


  1. In DII eingeschrieben, ABWL/AVWL + SPF + 1 WF geschrieben. Dann kann man ja formlos DI beantragen. Ist danach noch ein Freiversuch für irgendeinenes dieser Fächer für DII noch möglich(man ist ja noch in DII eingeschrieben) oder geht das dann nicht mehr?
  2. Für DII braucht man ja die beiden PF + SPF + 2 WF. Es wurde bereits gesagt, dass man sich mit dem Schreiben einer Klausur auf die Fächer festlegt. Was wäre denn, wenn man z.B. 3 WF zum gleichen Termin schreibt? Kann man sich dann die beiden WF aussuchen, die in das Zeugnis sollen?
 
Zu 1) Den Freiversuch kann man nur im folgenden Semester nutzen. Wenn man beim ersten Versuch bestanden hat, um seine Note zu verbessern. Wenn man nicht beim ersten mal bestanden hat, kann man seine Note nach bestehen nicht noch mal verbessern, hat aber insgesamt 4 Versuche.
 
danke für die Antwort. Aber so ganz klar ist mir das noch nicht. Mal angenommen, man schreibt die Klausuren, besteht alle und beantragt dann DI. Kann man dann für diese Fächer im Folgesemester den Freiversuch zur Notenverbesserung nutzen oder entfällt durch das Ausstellen des DI die Möglichkeit des Freiversuchs?
Danke
Gruß
S.
 
Also sein Diplom I kann man nach der Ausstellung nicht mehr verbessern, für das Diplom II müsste es gehen, aber da würde ich das Prüfungsamt mal fragen. Die wissen es ganz genau
 
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