• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Freiversuch als Teilzeitstudent länger nutzbar

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ich wollte mal wissen ob jemand von euch schon mit der folgenden Thematik Erfahrungen gesammelt hat?

Und zwar war ich bis jetzt immer als Vollzeitstudent eingeschrieben, da ich auch in diesem Umfang studiere. Ich bin jetzt im achten Semester und werde wohl noch vier Semester brauchen, da ich noch ins Ausland möchte und halt auch arbeite.
1.Frage:
Hat man im neunten Semester, das ja eigentlich für die Diplomarbeit vorgesehen ist, noch den Anspruch auf einen Freiversuch als Vollzeitstudent.
2.Frage:
Stimmt es, dass wenn ich meinen Status in Teilzeit ändere ich eine längere Regelstudienzeit und damit auch länger die Möglichkeit habe den Freiversuch zu nutzen.

Nun habe ich aber keine Erfahrugen mit dem Status "Teilzeit" und Frage mich ob sich dann für mich etwas ändert. Gibt es eine Begrenzung in der Belegung und der Klausuranmeldung. Außerdem habe ich zum Beispiel einen Studententarif bei der Krankenkasse gilt der dann auch noch und was ist mit den anderen Vergünstigungen die man als Student so bekommt bleiben die weiterhin bestehen auch wenn man nicht mehr vollzeit eingeschrieben ist.

Habt ihr irgendwelche Erfahrungen zu diesem Thema gesammelt, wenn ja dann würde ich mich sehr freuen wenn ihr sie mir mitteilen könntet.

Liebe Grüße
Sandra
 
Freiversuche bemessen sich nicht nach der Regelstudienzeit (auch wenn das irgendwo so in der Prüfungsordnung stehen soll) --> bleib bei Deinem Vollzeitstatus, sonst verlierst Du den Studententarif in der KV!
 
Yara,

dank für deine schnelle Antwort.

Wenn er sich nicht an der Regelzeit orientiert fällt er denn trotzdem nach dem neunten weg oder bleibt er die ganze Zeit bestehen.

Liebe Grüße
Sandra
 
Du kannst zu jeder Klausur den Freiversuch nutzen, allerdings immer nur beim nächsten Termin. Eine zeitliche Begrenzung gibt es nicht. Diese recht liberale Handhabung ist wohl ein "Ausgleich" dafür, dass man das Fach nicht mehr wechseln kann, wenn man mal zur Klausur angetreten ist.
 
Hallo

das ist ja echt mal eine schöne Nachricht, ich hoffe zwar nicht, dass ich ihn brauche aber ich kann einfach mit einem besseren Gefühl gerade auch ABWL schreiben wenn ich weiss dass ich sie nochmal schreiben könnte falls es nicht gut läuft.

Jetzt mal ein Lob an euch:

Ich finde das wirklich super wie schnell ihr antwortet, auch damals🙂 im Statistik (HS) Forum, wo ja nicht so viele Leute online sind, gab es immer einen super Informationsfluss und aufbauende Worte. 😉

Schönen Tag noch und liebe Grüße
Sandra
 
in der Diplom-Prüfungsordnung (§ 26 Abs. 2) steht, "Legt ein Prüfling innerhalb der vorgesehenen Regelstudienzeit zu dem in Absatz 4 vorgesehenen Zeitpunkt eine Fachprüfung des Hauptstudiums ab und besteht diese nicht, so gilt sie als nicht unternommen (Freiversuch), wenn die Bedingungen des § 93 HG erfüllt sind." Wenn ich nun bei Diplom II und TZ die 5. Fachprüfung nicht bestehe, z.B. im 7. Fachsemester, kann ich dann zig-mal wiederholen und versuchen zu besteheh, weil diese Prüfung bei TZ ja erst im 18. Fachsemester bestanden sein muss?
Irgendwie verstehe ich das nicht....
 
Dr Franke Ghostwriter
Nein, es gibt nur einen einzigen Freiversuch und der Verbesserungsversuch ist direkt im Anschlusstermin an die abgeleistete Prüfung (im SS geschrieben - das ist der Freiversuch - Verbesserungsversuch im nächsten WS).
Insgesamt wiederholen kannst Du die Prüfung bei Nichtbestehen 4 Mal:
Freiversuch, 1. Versuch, 2. Versuch, 3. Versuch.
Bei Bestehen kannst Du nur 2 Mal schreiben: Freiversuch und 1. Versuch zur Verbesserung.
 
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