Unterschied: Freiberufler und freiberuflich tätig
Du hast die montlich anfallende Umsatzsteuervoranmeldung vergessen.
Du musst aber schon einen ordentlichen Umsatz schieben, um monatlich veranlagt zu werden. Ansonsten wird die USt.-Voranmeldung eher quartalsweise abgegeben. Wenn sie sehr niedrig ist, auch zum Jahresende.
Gewerbesteuer ist nicht das Problem, weil da kaum 'was anfällt, (...)
Bei einem
Freiberufler fallen keine Gewerbesteuer an. Echte Freiberufler haben kein Gewerbe, sondern einen
freien Beruf wie: Rechtsanwalt, Lehrer, Arzt, Journalist, Schriftsteller, Künstler, ... .
Sie bekommen ein Honorar (ohne MWSt.):
Freiberufler
Dies bitte
nicht verwechseln mit einer freiberuflichen Tätigkeit in einem selbständigen Beruf (freier Mitarbeiter)!
Jeder, der ein Gewerbe ausübt, aber auf Abruf als freier Mitarbeiter beim Kunden tätig ist und ihm eine Rechnung stellt (mit MWSt.) ist freiberuflich tätig.
Bei diesem Gewerbe (Produktion oder Dienstleistung) fällt natürlich auch Gewerbesteuer an.
Übrigens ist der Stundenlohn auf freiberuflicher Basis weit niedriger als ein Auftrag, der komplett selbständig übernommen wird, da ja der Selbständige auch noch die eigenen Betriebsmittel einsetzt:
Freelancer = freier Mitarbeiter
Beratung ist demnach eine selbständige Dienstleistung und somit gewerblich.