• Viel Erfolg für die Klausuren im September 2024

Fragen zu Zweitstudium

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ich habe vor einem Jahr mein Studium an der Fernuni abgeschlossen und überlege nun neben dem Job ein neues Studium als Teilzeitstudent anzufangen, zusammen mit meinem Mann. Dazu habe ich zwei Fragen und würde mich über eure Hilfe freuen:

1. Mein Mann ist arbeitslos und bekommt momentan Arbeitslosengeld I. Könnte das Arbeitsamt dann etwas gegen sein Studium haben und ihm die Leistungen kürzen?

2. Da wir ja beide das gleiche studieren wollen, benötigen wir eigentlich die Kursunterlagen nur einmal. Ist es dann richtig, dass mein Mann eigentlich nur die Kurseinheiten mit den Einsendearbeiten belegen muss,um die Prüfung schreiben zu können?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten,
liebe Grüße
Nadine
 
Hallo,

ich habe vor einem Jahr mein Studium an der Fernuni abgeschlossen und überlege nun neben dem Job ein neues Studium als Teilzeitstudent anzufangen, zusammen mit meinem Mann. Dazu habe ich zwei Fragen und würde mich über eure Hilfe freuen:

1. Mein Mann ist arbeitslos und bekommt momentan Arbeitslosengeld I. Könnte das Arbeitsamt dann etwas gegen sein Studium haben und ihm die Leistungen kürzen?

Nein. Dafür gibt es keien Rechtsgrundlage, aber dein Mann darf keinesfalls in Vollzeit studieren, sonst hat er als Vollzeit-Student keinen Anspruch auf ALG.

2. Da wir ja beide das gleiche studieren wollen, benötigen wir eigentlich die Kursunterlagen nur einmal.

Nach der Scheidung werdet ihr darüber anders denken. 🙂

Ist es dann richtig, dass mein Mann eigentlich nur die Kurseinheiten mit den Einsendearbeiten belegen muss,um die Prüfung schreiben zu können?

Das geht nicht. Im Wiwi-Bereich, Wirtschaftsinformatik ist eine Kombination aus Wiwi und Informatik, muss man meistens 50% der Einsendeaufgaben bearbeitet haben, bei den Informatik-Kursen muss man meistens keine Einsendeaufgaben einschicken. Wiederholer kann man nur dann sein, wenn man den Kurs einmal belegt hat.

Edit: Ich sehe gerade, dass du Dipl-Kauffrau bist, da kannst du dir einen Großteil der Wiwi-Scheine anrechnen lassen, mindestens die ersten 3 (externes Rechnungswesen, Internes Rechnungswesen und funktionale Steuerung, und die Einführung in Wiwi). Dein Mann darf die alle voll belegen (mit Unterlagen und für den vollen Preis).
 
Dr Franke Ghostwriter
Die 1. Frage hat Fratz schon beantwortet

die 2. Frage: Wenn man Kurse noch nicht belegt hatte, bzw. es länger als 7 Semester her ist, muss man diese bestellen, egal, ob man nur einmal die Kursunterlagen braucht, was ihr damit zuhause daraus macht, ist eure Sache. Ich würde aber auch 2 Sätze behalten wollen, falls es Tage gibt, an denen ihr an getrennten Orten lernen müsst und eine Klausurvorbereitung vor euch steht.
 
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