zu Kurs 613 KE 1 S. 3 letzter Satz
ist leider unvollständig. Komplett lautet er: "Damit ist die Vermutung naheliegend, dass
zur Beurteilung der Vorteilhaftigkeit einer Realinvestition andere Beurteilungsmethoden
erforderlich sind als zu der einer Finanzinvestition."
Danach geht es auch im Buch so weiter wie im Skript.
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zu Kurs 613 KE 1 S. 7 und 9
Sowohl im Beispiel auf Seite 7 als auch in dem auf Seite 9 ist die Anfangsauszahlung
beim Investitionsobjekt B jeweils um 1.000 € zu hoch!
Warum sich allerdings gleich in zwei verschiedenen Beispielen derselbe Fehler eingeschlichen hat???
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zu Kurs 613 KE 2 S. 3
Die Randbemerkung auf Seite 3 oben ist bei der letzten Überarbeitung übersehen worden. Dauerschulden bei der Gewerbesteuer gibt es seit 2009 nicht mehr. Fremdfinanzierungen, die nicht (!) zu einer Hinzurechnung n. § 8 Nr. 1 GewStG führen, sind seitdem nur noch in zwei Fällen möglich
- bei unverzinslichen Darlehen
- sofern der Freibetrag in Höhe von 100.000 € nicht überschritten wird
ist leider unvollständig. Komplett lautet er: "Damit ist die Vermutung naheliegend, dass
zur Beurteilung der Vorteilhaftigkeit einer Realinvestition andere Beurteilungsmethoden
erforderlich sind als zu der einer Finanzinvestition."
Danach geht es auch im Buch so weiter wie im Skript.
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zu Kurs 613 KE 1 S. 7 und 9
Sowohl im Beispiel auf Seite 7 als auch in dem auf Seite 9 ist die Anfangsauszahlung
beim Investitionsobjekt B jeweils um 1.000 € zu hoch!
Warum sich allerdings gleich in zwei verschiedenen Beispielen derselbe Fehler eingeschlichen hat???
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zu Kurs 613 KE 2 S. 3
Die Randbemerkung auf Seite 3 oben ist bei der letzten Überarbeitung übersehen worden. Dauerschulden bei der Gewerbesteuer gibt es seit 2009 nicht mehr. Fremdfinanzierungen, die nicht (!) zu einer Hinzurechnung n. § 8 Nr. 1 GewStG führen, sind seitdem nur noch in zwei Fällen möglich
- bei unverzinslichen Darlehen
- sofern der Freibetrag in Höhe von 100.000 € nicht überschritten wird