Fall 2: Forderung stammt aus der letzten Periode / vergangenes Geschäftsjahr
Generell ist die Berechnung der abzuschreibenden Beträge, USt-Korrektur u.ä. identisch zu Fall 1, allerdings kann als Aufwandskonto nicht mehr Kto 233 verwendet werden, da sich dieses immer auf das aktuelle Geschäftsjahr bezieht. Daher sind wiederum 2 Möglichkeiten zu unterscheiden:
Fall 2.1 - Wir haben im vergangenen Jahr bereits einen Forderungsausfall vermutet, konnten die Höhe jedoch noch nicht abschätzen:
Im vergangenen Jahr wurde die gesamte Forderung als dubios auf Kto 141 umgebucht, aber noch keine Abschreibung vorgenommen. Im neuen Jahr erhalten wir nun Nachricht über den wahrscheinlichen Forderungsausfall.
a.) Abschreibung in Höhe des wahrscheinlich ausfallenden Nettobetrages als periodenfremder Aufwand über Kto 221 (Buchungssatz 221 - an 141)
b.) Zahlungseingang erfolgt
1.) in genau der kalkulierten Höhe: Ausbuchung der dubiosen Forderung (113 - an 141), dann USt-Korrektur erforderlich (Buchungssatz 175 - an 141)
2.) niedriger als erwartet: zusätzliche Abschreibung auf Kto 221 (Buchungssätze 113 - an 141, 221 - an 141 und 175 - an 141)
3.) höher als erwartet: Korrektur der überhöhten Abschreibung als Stornobuchung auf Kto 221 (Buchungssätze 113 - an 141, 113 - an 221 und 175 - an 141)
Fall 2.2 - Wir hatten im letzten Jahr bereits Kenntnis über die wahrscheinliche Ausfallhöhe und haben daher bereits eine Abschreibung über Kto 233 vorgenommen. Der Zahlungseingang erfolgt aber erst im neuen Jahr:
a.) in genau der kalkulierten Höhe: identisch zu Fall 2.1
b.) niedriger als erwartet: zusätzliche Abschreibung als periodenfremder Aufwand über Kto 221: identisch zu Fall 2.1, auch wenn im letzten Jahr über Kto 233 gebucht wurde!
c.) höher als erwartet: da hier keine Stornobuchungen auf den Aufwandskonten möglich sind (233 darf nicht bebucht werden, auf 221 wurde nicht gebucht), muss der zusätzliche Betrag als periodenfremder Ertrag auf Kto 227 verbucht werden (Buchungssätze 113 - an - 141, 113 - an - 227 und 175 - an 141)