• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Fragen zu Abschreibung auf Forderungen

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Ich kann dieses thema nicht verstehen kann es mir jemand bitte erklären?ich weiß nicht welcher buchungsatz zu verbuchen ist (pauschal,dubios,....) und was hat die periode damit zu tun(Vor periode, folgende periode...)bin dankbar für jede erklärung
 
versuch zuerst mal im Littkemann-Buch das Kapitel Pauschalwertberichtigung zu lesen und zu verstehen... das ist kürzer und viel leichter

Erst später würde ich mit der Einzelabschreibungen anfangen.. Weil das ist wirklich schwer. So arbeite ich..

Lese es mal kurz durch, dann stelle uns die fragen 🙂 du bist willkommen
 
Na dann, versuchen wir es mal:
1.) Pauschalwertberichtigungen
Die benutzt du immer dann, wenn kein konkreter Forderungsausfall vorliegt, sondern du aufgrund von Erfahrungswerten gemäß des Vorsichtsprinzips einen möglichen Ausfall berücksichtigst. Dementsprechend wird eine PWB immer am Jahresende für die im Verlauf des Jahres entstandenen Forderungen in Höhe des angegebenen Prozentsatzes gebildet (in den Aufgaben heißt es dann "alle Forderungen stammen aus dem aktuellen Geschäftsjahr / Periode). Folgende Schritte sind dann notwendig:
1.) Auf Konto 159 (Passivkonto) nachschauen, ob dort noch ein Bestand (aus dem letzten Jahr) gebucht ist. Wenn ja, diesen als erstes auflösen: Buchungssatz PWB (159) - an - Erträge aus Herabsetzung PWB (226).
2.) Endbestand des Kontos 140 ermitteln, da dieser als Berechnungsgrundlage dient. (Achtung: enthält Mwst)
3.) MWst-Anteil aus dem Endbestand herausrechnen, da nur Nettobeträge der PWB unterliegen. Bsp. Forderungsbestand brutto 119.000: 1,19 = Nettoforderungen 100.000
4.) prozentualen Anteil gemäß Aufgabenstellung berechnen, z.B. 2% von 100.000 = 2.000
5.) ermittelten Betrag als PWB buchen, Buchungssatz: Einstellungen in PWB (232) - an - PWB (159) 2.000
 
2.) Einzelwertberichtigungen
Hier ist die Zahlung einer ganz konkreten Forderungen zweifelhaft oder ausgefallen (Forderung gegen Herrn XY oder Firma ABC). Herangehensweise:
1.) Sobald Zweifel bestehen, dass die aus dem laufenden Geschäftsjahr stammende Rechnung gezahlt werden wird, muss die Forderung als dubios eingestuft werden, indem der gesamte Rechnungsbetrag (also inkl. Mwst) umgebucht wird, z.B. Umbuchung des Rechnungsbetrag inkl. Mwst 119.000 140 - an - 141 119.000 (dieser Schritt wird in den Aufgaben häufig übersprungen, daher ist wichtig bei der Bearbeitung zu schauen, ob auf Konto 141 ein Betrag eingebucht ist).
2.) Forderungsaufall wird wahrscheinlich: zuerst schauen, aus welchem Jahr die Forderung stammt und ob lediglich ein Anteil ausfällt
Fall 1: Forderung stammt aus dem laufenden Geschäftsjahr / Periode und wird bestenfalls zu 20% gezahlt:
a.) Abschreibung in Höhe des wahrscheinlich ausfallenden Nettobetrages, spätestens jetzt Umbuchung des Restbetrages auf Konto 141. Beispiel Forderung 119.000 inkl. Mwst (= Netto 100.000): Buchung 233 - an - 140/141 (siehe oben) 80.000 (wahrscheinliche Zahlung 20% heißt Forderungsausfall 80% des Nettobetrages) und falls nötig 141 - an - 140 39.000 (20% Nettoforderung 20.000 + Mwst der Gesamtforderung 19.000)
b.) Zahlungseingang erfolgt per Überweisung:
1.) genau in der kalkulierten Höhe von 20%: super, jetzt muss lediglich die Mwst-Korrektur vorgenommen werden: 175 - an 141 15.200 (80% von 19.000 - Forderungsaufall 80 % bedeutet auch Mwst-Ausfall 80%)
2.) niedriger als erwartet, z.B. 10% des Rechnungsbetrages von 119.000 (=11.900):
I) erneute Ermittlung des Nettobetrages: 11.900:1,19 = 10.000
II) zusätzliche Abschreibung des ausgefallenen Betrages: 233 - an 141 10.000 (Nettoforderung 100.000 - Nettozahlung 10.000 - bereits abgeschriebener Betrag 80.000)
III) Mwst-Korrektur: 175 - an 141 17.100 (=90% von 19.000 € Gesamt-Mwst)
3.) höher als erwartet, z.B. 30% des Rechnungsbetrages (=35.700)
I) Ermittlung des Nettobetrages: 35.700:1,19=30.000
II) Korrektur der zu hohen Abschreibung: 113 - an 233 10.000 (Abschreibung 80.000 + Zahlung 30.000 - Nettoforderung 100.000)
III) MWst-Korrektur 175 - an 141 13.300 (Forderungsaufall 70% = Mwst-Ausfall 70%)
Fall 2: Forderung stammt aus der letzten Periode / vergangenes Geschäftsjahr
...Fortsetzung folgt
 
Was ist eigentlich der unterschied zwichen Einzelwertberichtigung und Einzelabschreibung?


Einzelwertberichtigung
indirekte Abschreibung, es wird eine Wertberichtigung auf der Passivseite gebildet

Einzelabschreibung
direkte Abschreibung, der abzuschreibende Aktivposten wird vermindert
 
Dr Franke Ghostwriter
Fall 2: Forderung stammt aus der letzten Periode / vergangenes Geschäftsjahr

Generell ist die Berechnung der abzuschreibenden Beträge, USt-Korrektur u.ä. identisch zu Fall 1, allerdings kann als Aufwandskonto nicht mehr Kto 233 verwendet werden, da sich dieses immer auf das aktuelle Geschäftsjahr bezieht. Daher sind wiederum 2 Möglichkeiten zu unterscheiden:
Fall 2.1 - Wir haben im vergangenen Jahr bereits einen Forderungsausfall vermutet, konnten die Höhe jedoch noch nicht abschätzen:
Im vergangenen Jahr wurde die gesamte Forderung als dubios auf Kto 141 umgebucht, aber noch keine Abschreibung vorgenommen. Im neuen Jahr erhalten wir nun Nachricht über den wahrscheinlichen Forderungsausfall.
a.) Abschreibung in Höhe des wahrscheinlich ausfallenden Nettobetrages als periodenfremder Aufwand über Kto 221 (Buchungssatz 221 - an 141)
b.) Zahlungseingang erfolgt
1.) in genau der kalkulierten Höhe: Ausbuchung der dubiosen Forderung (113 - an 141), dann USt-Korrektur erforderlich (Buchungssatz 175 - an 141)
2.) niedriger als erwartet: zusätzliche Abschreibung auf Kto 221 (Buchungssätze 113 - an 141, 221 - an 141 und 175 - an 141)
3.) höher als erwartet: Korrektur der überhöhten Abschreibung als Stornobuchung auf Kto 221 (Buchungssätze 113 - an 141, 113 - an 221 und 175 - an 141)

Fall 2.2 - Wir hatten im letzten Jahr bereits Kenntnis über die wahrscheinliche Ausfallhöhe und haben daher bereits eine Abschreibung über Kto 233 vorgenommen. Der Zahlungseingang erfolgt aber erst im neuen Jahr:
a.) in genau der kalkulierten Höhe: identisch zu Fall 2.1
b.) niedriger als erwartet: zusätzliche Abschreibung als periodenfremder Aufwand über Kto 221: identisch zu Fall 2.1, auch wenn im letzten Jahr über Kto 233 gebucht wurde!
c.) höher als erwartet: da hier keine Stornobuchungen auf den Aufwandskonten möglich sind (233 darf nicht bebucht werden, auf 221 wurde nicht gebucht), muss der zusätzliche Betrag als periodenfremder Ertrag auf Kto 227 verbucht werden (Buchungssätze 113 - an - 141, 113 - an - 227 und 175 - an 141)
 
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