dslady schrieb:
Also rückmeldung schriftlich + eintragen was ich noch studieren möchte fertig . oder? so richtig?
Jepp.
ChefKoch schrieb:
also ich kann als eingeschriebener bwlstudent ll.b kurse oder mathe oder informatik belegen? mir würden nur die zusätzlichen kosten für das kursmaterial entstehen...
Ja, Du kannst die Kurse frei aus dem ganzen Angebot der Fernuni wählen. Das ist analog zu einer Präsenzuni, denn dort kannst Du Dich ja auch einfach ohne weiteres in eine Vorlesung reinsetzen (Du musst an der Fernuni nur die Kursgebühren zahlen).
und ich könnte dann, wenn ich alles zusammenhab sowohl alles fürs bwlvordiplom, wie auch für mathe, inf oder ll.b einreichen?
Ich denke mal: Spätestens, wenn Du das Vordiplom beantragen willst, musst Du Dich in den jeweiligen Studiengang auch einschreiben. Wenn Du mündliche Prüfungen brauchst (z.B. für's Mathe-Diplom), dann sogar schon früher.
gibts irgendwo ne liste, welche kurse man ohne weiteres dazu nehmen kann und auch die Klausur mitschrieben darf?
So weit ich weiß nicht. Ich würde einfach mal bei den entsprechenden Kursbetreuern nachfragen -- die sollten das wissen. Wenn's nur Klausuren sind, durch die Du einen Schein bekommst, dürfte das kein Problem sein. Anders sieht's aus, wenn die Prüfung eine richtige Prüfungsleistung ist (die dann ins Vordiplom/Diplom bzw. Bachelor- oder Masterzeugnis eingeht). Solche Sachen solltet Ihr vorher erst absprechen (=> Kursbetreuer und evtl. zuständiges Prüfungsamt).
Solange es für Euch keine sonstigen Nachteile hat, ist es natürlich immer am besten, gleich in allen Studiengängen, die man studieren möchte, auch richtig eingeschrieben zu sein. Damit hat man am wenigsten Arbeit
😉
also im moment fallen keine extra gebühren an, aber ab den neuen allgemeinen studiengebühren könnte es sein, dass man dann pro studium und nicht pro hochschule zahlen muß?
Wie das mit zwei Studiengängen an einer Uni aussieht, kann ich so gar nicht sagen (der Gesetzestext ist da nicht eindeutig, finde ich). Am besten, Ihr lest Euch mal den Gesetzes entwurf selbst durch:
https://www.landtag.nrw.de/portal/W...ochschulfinanzierungsgerechtigkeitsgesetz.jsp
(-> Link "Drucksache ...")
Studiert man an zwei Unis innerhalb NRW, so ist die Sache klar: Man zahlt an beiden, außer die Unis haben untereinander einen Vertrag geschlossen, der etwas anderes regelt.
Sind die Unis in unterschiedlichen Bundesländern, so sieht es wieder anders aus, weil jedes Land eigene Regelungen erlässt. Ich studiere z.B. neben der Fernuni auch an der TU München, und werde wahrscheinlich auch in beiden Bundesländern zahlen dürfen...
Sollte es wirklich nach der Anzahl der Studiengänge gehen, so kannst Du Dich an der Fernuni zumindest als Teilzeitstudent einschreiben: Laut Gesetzesentwurf sollen dabei die Gebühren halbiert werden.
das wäre doch vermutlich für viele dann hier das ende ihres 2. studiengangs oder?
Kann mir gut vorstellen, dass es einigen jetzt zu teuer wird...
Andererseits sollen die Studiengebühren -- wie die Politiker es immer nennen -- auf "sozial verträgliche Art" eingeführt werden. Das heißt, wenn Du an einer Uni studierst, musst Du zwar die Studiengebühren zahlen, aber erst wenn Du fertig bist. In der Zwischenzeit hat man Anrecht auf ein 'günstiges' Darlehen.
Dazu kommt, dass man für Bafög (so man denn welches bekommt) und Studiengebührendarlehen zusammen nur einen bestimmten Höchstbetrag (NRW: 10.000 €) zurückzahlen muss. (Unter Umständen kostet dann ein Doppelstudium einen Bafög-Empfänger am Ende nicht mehr als ein einfaches...)
Im Moment müssen wir uns erst einmal mit den halbfertigen Gesetzen herumschlagen...