• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Frage

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ich studiere vollzeit in hagen. wenn ich mich noch für einen anderen studiengang interessieren würde muss ich warten bis ich mit meinem fertig bin oder besteht die möglichkeit diesen anderen studiengang nebenbei in teilzeit zu beginnen. wenn ja welche kosten wären damit verbunden. vor und nachteile . kennt sich jemand aus oder gibt es gar leute unter euch die es sogar so handhaben?
 
Also ich studiere auch 2 Studiengaenge parallel, eigentlich 3. 😀
Dein Status in diesem Fall Vollzeit bleibt von der Anzahl der Studiengaenge unberuehrt. Extra-Kosten entstehen dir auch keine, nur die Gebuehren fuer die zusaetzlichen SWS fallen natuerlich an. 🙂
Eindeutiger Vorteil von mehreren Studiengaengen: du hast hinterher mehr in der Hand und das relativ zeitgleich. Eindeutiger Nachteil: du hast mehr zu tun...
 
Das ist eine interessante Frage, aber wie sieht das dann in der Praxis aus? Muss man sich dann zweimal immatrikulieren oder wie kann man das sonst angeben? Muss man dann in Zukunft auch zweimal Studiengebühr bezahlen, wenn diese mal da ist? Oder ist es einfach egal was für Kurse aus welchen Studiengängen ich belege und ich muss die Kurse dann erst bei der Beantragung des Vordiploms zuordnen?
LG Susanne
 
Ja genau ich weiß was du meinst da steige ich auch nicht ganz durch, wie ich vorgehe und die sache angreife, das würde ich soo gerne machen. und eine zweite Frage interessiert mich auch noch. wird bafög dann wegfallen? ich habe sowas gehört, da es ja dann schon das zweite studium ist, auch wenns parallel läuft, ist das wahr? mein erstes läuft ja dann immer noch.
 
Wenn Du an zwei Studiengänge an der Fernuni gleichzeitig studieren willst, musst Du Dich nur für das neue Semester mit dem Papierformularen zurückmelden (online geht in diesem Fall nicht) und dort eintragen, was Du noch zusätzlich studieren willst.

dslady schrieb:
wird bafög dann wegfallen? ich habe sowas gehört, da es ja dann schon das zweite studium ist, auch wenns parallel läuft, ist das wahr?

Nein. Bafög bekommst Du, solange Du noch keinen ersten berufsqualifizierenden Abschluss (also ein abgeschlossenes Studium) hast bzw. bis zur Förderungshöchstdauer für den kürzeren der zwei Studiengänge.
 
SusanneNr.1000 schrieb:
Muss man sich dann zweimal immatrikulieren oder wie kann man das sonst angeben?

Bei der Fernuni: s.o.

Wenn Du an verschiedenen Unis studierst, musst Du aufpassen, dass Du nur an einer als Ersthörer immatrikuliert sein kannst. Bei der anderen musst Du Dich dann eben als Zweithörer einschreiben.
Unter Umständen musst Du Dir (je nach Bundesland) von beiden Unis das Doppelstudium auch noch per Antrag genehmigen lassen. (Bei der Fernuni reicht aber die einfache Rückmeldung.)

Muss man dann in Zukunft auch zweimal Studiengebühr bezahlen, wenn diese mal da ist?

Tja, das steht noch in den Sternen. Das kann sein -- vor allem, wenn es zwei verschiedene Unis sind und die dann evtl. sogar in zwei unterschiedlichen Bundesländern sind (=> unterschiedliche Gesetze zu den Studiengebühren). NRW hat schon einen Gesetzesentwurf veröffentlicht (vielleicht sogar schon abgesegnet), aber ich weiß nicht mehr auswendig, was drin steht.

Oder ist es einfach egal was für Kurse aus welchen Studiengängen ich belege und ich muss die Kurse dann erst bei der Beantragung des Vordiploms zuordnen?

An der Fernuni kannst Du -- bis auf ein paar beschränkte Kurse wie Seminare -- so gut wie jeden Kurs frei belegen. (Ob Du auch die Prüfungen mitschreiben darfst, kommt auf den Kurs drauf an.)
Die Ergebnisse brauchst Du erst bei der Beantragung des Vordiploms (=> Scheine und Prüfungsbescheide mitschicken). Wenn Du an der Fernuni zwei Studiengänge studierst, die manche Kurse gemein haben, dann brauchst Du selbstverständlich nur einmal den Kurs bestehen. Die Note wird dann für beide Studiengänge angerechnet.
 
Mensch super🙂 von mir mal ein fettes :danke: schön UIMP für die schnelle antwort.

Also rückmeldung schriftlich + eintragen was ich noch studieren möchte fertig . oder? so richtig?
 
Also ich kann als eingeschriebener bwlstudent ll.b kurse oder mathe oder informatik belegen? mir würden nur die zusätzlichen kosten für das kursmaterial entstehen und ich könnte dann, wenn ich alles zusammenhab sowohl alles fürs bwlvordiplom, wie auch für mathe, inf oder ll.b einreichen?

wenn das so wäre könnte man ja nach und nach nebenher den einen oder anderen kurs machen und zumindest schon mal zum vordiplom in einer anderen disziplin vorrücken.

gibts irgendwo ne liste, welche kurse man ohne weiteres dazu nehmen kann und auch die Klausur mitschrieben darf?

wie siehts genauer mit den gebühren aus. also im moment fallen keine extra gebühren an, aber ab den neuen allgemeinen studiengebühren könnte es sein, dass man dann pro studium und nicht pro hochschule zahlen muß? das wäre doch vermutlich für viele dann hier das ende ihres 2. studiengangs oder?
cya
 
ChefKoch schrieb:
also ich kann als eingeschriebener bwlstudent ll.b kurse oder mathe oder informatik belegen? mir würden nur die zusätzlichen kosten für das kursmaterial entstehen und ich könnte dann, wenn ich alles zusammenhab sowohl alles fürs bwlvordiplom, wie auch für mathe, inf oder ll.b einreichen?

wenn das so wäre könnte man ja nach und nach nebenher den einen oder anderen kurs machen und zumindest schon mal zum vordiplom in einer anderen disziplin vorrücken.

gibts irgendwo ne liste, welche kurse man ohne weiteres dazu nehmen kann und auch die Klausur mitschrieben darf?

wie siehts genauer mit den gebühren aus. also im moment fallen keine extra gebühren an, aber ab den neuen allgemeinen studiengebühren könnte es sein, dass man dann pro studium und nicht pro hochschule zahlen muß? das wäre doch vermutlich für viele dann hier das ende ihres 2. studiengangs oder?
cya

Hallo,

also belegen kannst Du alle Kurse, die Dir Spaß machen, ob das nun BWL, Mathe, LLB, Soziologie... ist, kostet momentan immer nur die Kursgebühren mehr.

Eine Liste, wo du Klausuren mitschreiben darfst ohne eingeschrieben zu sein, kann ich dir aber nicht sagen. würde in so einem Fall dann mal das Prüfungsamt fragen😕.
Für LLB/BOL darfst Du auf jeden Fall keine Klausuren schreiben, wenn DU nicht eingeschrieben bist, der Studiengang ist zulassungsbeschränkt, hat also NC. Wenn Du allerdings Klausuren wie BWL1-3, die auch in einem anderen Studiengang (z.B. Wiwi) vorkommen, in dem anderen Studiengang schon geschrieben hast, werden sie auch (mit Note) angerechnet.

Wie das mit den Studiengebühren für alle in Zukunft aussehen wird, kann ich dir leider auch nicht sagen... also leider nur wenig Deiner Fragen beantworten können, aber vielleicht besser als gar nichts.
 
Wobei man sich an anderen unis ja hochstufen lassen kann um den nc zu umgehen, wenn man in dem jeweiligen fach schon scheine hat. hieße also im konkreten fall, man würde bwl 1,2,3 einreichen und für ll.b angekennen lassen, wird ins 2. fachsemester gestuft und auf gehts. soweit jedenfalls die theorie.

wußte gar nicht, dass es in hagen überhaupt nc studiengänge gibt. hatte bislang eigentlich gedacht, das liege immer nur an fehlenden kapazitäten in hörsälen etc... eben um einen überlaufenden studiengang einzuschränken. aber hagen lebt doch von eben diesen studenten, sprich, je mehr desto besser. wieso also ein nc?

was mir ein wenig komisch vorkommt ist, dass man klausuren überhaupt in irgendeinem fach mitschreiben können soll ohne eingeschrieben zu sein. das hieße ja auch, dass ich die beliebig oft schreiben könnte, weil ich in dem fach nicht eingeschrieben bin. auf die weise könnte man sich natürlich für mathe einschreiben und informatik studieren ohne angst von fehlversuchen 😉
das würde dann ja auch die Frage aufwerfen, wozu überhaupt zusätzlich in einem anderen fach einschrieben, wenn es bis zu einem bestimmten grad auch so geht und warum dann nicht erst anschliessend.

also irgendwo muß da schon ne deutliche beschränkung stattfinden. alles andere wäre seltsam.
cya
 
dslady schrieb:
Also rückmeldung schriftlich + eintragen was ich noch studieren möchte fertig . oder? so richtig?

Jepp.

ChefKoch schrieb:
also ich kann als eingeschriebener bwlstudent ll.b kurse oder mathe oder informatik belegen? mir würden nur die zusätzlichen kosten für das kursmaterial entstehen...

Ja, Du kannst die Kurse frei aus dem ganzen Angebot der Fernuni wählen. Das ist analog zu einer Präsenzuni, denn dort kannst Du Dich ja auch einfach ohne weiteres in eine Vorlesung reinsetzen (Du musst an der Fernuni nur die Kursgebühren zahlen).

und ich könnte dann, wenn ich alles zusammenhab sowohl alles fürs bwlvordiplom, wie auch für mathe, inf oder ll.b einreichen?

Ich denke mal: Spätestens, wenn Du das Vordiplom beantragen willst, musst Du Dich in den jeweiligen Studiengang auch einschreiben. Wenn Du mündliche Prüfungen brauchst (z.B. für's Mathe-Diplom), dann sogar schon früher.

gibts irgendwo ne liste, welche kurse man ohne weiteres dazu nehmen kann und auch die Klausur mitschrieben darf?

So weit ich weiß nicht. Ich würde einfach mal bei den entsprechenden Kursbetreuern nachfragen -- die sollten das wissen. Wenn's nur Klausuren sind, durch die Du einen Schein bekommst, dürfte das kein Problem sein. Anders sieht's aus, wenn die Prüfung eine richtige Prüfungsleistung ist (die dann ins Vordiplom/Diplom bzw. Bachelor- oder Masterzeugnis eingeht). Solche Sachen solltet Ihr vorher erst absprechen (=> Kursbetreuer und evtl. zuständiges Prüfungsamt).

Solange es für Euch keine sonstigen Nachteile hat, ist es natürlich immer am besten, gleich in allen Studiengängen, die man studieren möchte, auch richtig eingeschrieben zu sein. Damit hat man am wenigsten Arbeit 😉

also im moment fallen keine extra gebühren an, aber ab den neuen allgemeinen studiengebühren könnte es sein, dass man dann pro studium und nicht pro hochschule zahlen muß?

Wie das mit zwei Studiengängen an einer Uni aussieht, kann ich so gar nicht sagen (der Gesetzestext ist da nicht eindeutig, finde ich). Am besten, Ihr lest Euch mal den Gesetzes entwurf selbst durch:

https://www.landtag.nrw.de/portal/W...ochschulfinanzierungsgerechtigkeitsgesetz.jsp
(-> Link "Drucksache ...")

Studiert man an zwei Unis innerhalb NRW, so ist die Sache klar: Man zahlt an beiden, außer die Unis haben untereinander einen Vertrag geschlossen, der etwas anderes regelt.

Sind die Unis in unterschiedlichen Bundesländern, so sieht es wieder anders aus, weil jedes Land eigene Regelungen erlässt. Ich studiere z.B. neben der Fernuni auch an der TU München, und werde wahrscheinlich auch in beiden Bundesländern zahlen dürfen...

Sollte es wirklich nach der Anzahl der Studiengänge gehen, so kannst Du Dich an der Fernuni zumindest als Teilzeitstudent einschreiben: Laut Gesetzesentwurf sollen dabei die Gebühren halbiert werden.

das wäre doch vermutlich für viele dann hier das ende ihres 2. studiengangs oder?

Kann mir gut vorstellen, dass es einigen jetzt zu teuer wird...

Andererseits sollen die Studiengebühren -- wie die Politiker es immer nennen -- auf "sozial verträgliche Art" eingeführt werden. Das heißt, wenn Du an einer Uni studierst, musst Du zwar die Studiengebühren zahlen, aber erst wenn Du fertig bist. In der Zwischenzeit hat man Anrecht auf ein 'günstiges' Darlehen.

Dazu kommt, dass man für Bafög (so man denn welches bekommt) und Studiengebührendarlehen zusammen nur einen bestimmten Höchstbetrag (NRW: 10.000 €) zurückzahlen muss. (Unter Umständen kostet dann ein Doppelstudium einen Bafög-Empfänger am Ende nicht mehr als ein einfaches...)


Im Moment müssen wir uns erst einmal mit den halbfertigen Gesetzen herumschlagen...
 
ChefKoch schrieb:
wobei man sich an anderen unis ja hochstufen lassen kann um den nc zu umgehen, wenn man in dem jeweiligen fach schon scheine hat. hieße also im konkreten fall, man würde bwl 1,2,3 einreichen und für ll.b angekennen lassen, wird ins 2. fachsemester gestuft und auf gehts. soweit jedenfalls die theorie.

So eine Regelung gibt es m.W. an der Fernuni nicht. :gruebel:

wußte gar nicht, dass es in hagen überhaupt nc studiengänge gibt. hatte bislang eigentlich gedacht, das liege immer nur an fehlenden kapazitäten in hörsälen etc... eben um einen überlaufenden studiengang einzuschränken. aber hagen lebt doch von eben diesen studenten, sprich, je mehr desto besser. wieso also ein nc?

Der NC ist laut Akkreditierungsordnung fuer Jura vorgeschrieben, ich meine sogar bundesweit in Deutschland.

was mir ein wenig komisch vorkommt ist, dass man klausuren überhaupt in irgendeinem fach mitschreiben können soll ohne eingeschrieben zu sein. das hieße ja auch, dass ich die beliebig oft schreiben könnte, weil ich in dem fach nicht eingeschrieben bin. auf die weise könnte man sich natürlich für mathe einschreiben und informatik studieren ohne angst von fehlversuchen 😉
das würde dann ja auch die Frage aufwerfen, wozu überhaupt zusätzlich in einem anderen fach einschrieben, wenn es bis zu einem bestimmten grad auch so geht und warum dann nicht erst anschliessend.

Mit hat man damals beim Pruefungsamt KSW gesagt, dass sie sich dort der Problematik in puncto Pruefungsversuche bewusst sind. Pruefungen, bei denen mehr als Versuche unternommen wurden als in der PO vorgesehen, werden nicht anerkannt, Als ordentlich eingeschriebener Student kann man sie auch nicht mehr ablegen, da sie als "endgueltig nicht bestanden" gelten. Man kann das Fach dann zwar studieren, aber keinen Abschluss machen. 🙄

Die Sache der zusaetzlichen Einschreibung ist vom Land so festgelegt, da koennen die Hochschulen selbst offiziell wenig dran aendern. Entsprechend mehr oder weniger locker werden die Bestimmungen von den Hohschulen auch eingehalten... 😀

wie siehts genauer mit den gebühren aus. also im moment fallen keine extra gebühren an, aber ab den neuen allgemeinen studiengebühren könnte es sein, dass man dann pro studium und nicht pro hochschule zahlen muß? das wäre doch vermutlich für viele dann hier das ende ihres 2. studiengangs oder?

Kann sein, muss aber nicht. Es stehen Geruechte im Raum, dass die 30 Euro Verwaltungsgebuehr entfaellt und die allgemeinen Studiengebuehren an die SWS gekoppelt werden. Zu dem Thema solltest du Benedikt befragen, der hat da Insiderwissen.
 
Dr Franke Ghostwriter
Ja, in nem anderen thread zu den studiengebühren wurde ein newsbeitrag des astas zitiert. danach zahlen nu teilzeit 150, anstatt 390, vollzeit 300, anstatt 650. haken dabei ist, pro belegter WS kommen nochmal 20€ hinzu. wenn ich als vollzeitstudent also 18WS belegte, muß ich 660€ bezahlen, nicht mehr 650 für beliebig viele WS. je mehr WS wird es also entsprechend teurer, also vor allem für leute, die 2 fächer studieren und entsprechend mehr WS machen wollen.
cya
 

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