• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Frage

Unser Sponsor SAP 4 Students
Unser Sponsor
ich habe mal eine Frage: Nach § 242 I HGB hat der Kaufmann ja am Ende eines Geschäftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, aber was passiert, wenn ich meinen Jahresabschluss konsequent abweichend vom Geschäftsjahr aufstelle.
Also mein satzungsmäßig bestimmtes Geschäftsjahr (GmbH!) vom 1.5. bis zum 30.4. läuft, ich aber immer vom 1.1. bis zum 31.12. bilanziere?
 
Dr Franke Ghostwriter
Der Jahresabschluss muss ja von einem Wirtschaftsprüfer kontrolliert werden und ist erst dann gültig.
Daher würde ich sagen in diesem Falle würde der Wirtschaftsprüfer kein ordnungsgemäßen Jahresabschluss feststellen und der JA wäre damit nichtig.
 
Oben