ich habe mal eine Frage: Nach § 242 I HGB hat der Kaufmann ja am Ende eines Geschäftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, aber was passiert, wenn ich meinen Jahresabschluss konsequent abweichend vom Geschäftsjahr aufstelle.
Also mein satzungsmäßig bestimmtes Geschäftsjahr (GmbH!) vom 1.5. bis zum 30.4. läuft, ich aber immer vom 1.1. bis zum 31.12. bilanziere?
Also mein satzungsmäßig bestimmtes Geschäftsjahr (GmbH!) vom 1.5. bis zum 30.4. läuft, ich aber immer vom 1.1. bis zum 31.12. bilanziere?