Kann mir jemand einen Tipp geben?
Bekanntlich muß der Käufer nach § 377 HGB bei Vorliegen eines
Sachmangels unverzüglich rügen,wenn er die Gewährleistungsrechte
aus § 437 BGB nicht verlieren will.
Ein Sachmangel ist auch die Lieferung einer falschen Sache(Aliud)
(§ 434 Abs.3 BGB).
In der KE 2 der "Grundlagen des Privat-und Wirtschaftsrechts"
auf Seite 27 steht nun,daß eine Rüge nicht nötig
ist,wenn die gelieferte Sache so weit von der bestellten abweicht,daß
der Verkäufer die Genehmigung des Käufers nicht erwarten konnte.
Als Beispiel wird die Lieferung eines Kombis statt eines Pkw angeführt.
In der KE 1 des"Handelsrechts" auf Seite 93 ist die Lieferung einer
falschen Sache etwas anders dargestellt.Hier bezieht man sich auf
eine MINDERWERTIGE andere Sache,bei deren Lieferung man sofort rügen
muß,sonst müsste man den vollständigen Preis bezahlen.
Was ist denn nun richtig?
Angenommen der Kombi kostet weniger als der Pkw(z.B.ein Porsche).
Muß man dann nicht rügen,da sich die Sachen sehr unterscheiden und
der Verkäufer eine Genehmigung nicht erwarten konnte
ODER
muß man sofort rügen,da man ein minderwertiges Aliud bekommen hat
und sonst den vollen Preis dafür (also den Preis des Porsche) bezahlen
müsste ??
Bekanntlich muß der Käufer nach § 377 HGB bei Vorliegen eines
Sachmangels unverzüglich rügen,wenn er die Gewährleistungsrechte
aus § 437 BGB nicht verlieren will.
Ein Sachmangel ist auch die Lieferung einer falschen Sache(Aliud)
(§ 434 Abs.3 BGB).
In der KE 2 der "Grundlagen des Privat-und Wirtschaftsrechts"
auf Seite 27 steht nun,daß eine Rüge nicht nötig
ist,wenn die gelieferte Sache so weit von der bestellten abweicht,daß
der Verkäufer die Genehmigung des Käufers nicht erwarten konnte.
Als Beispiel wird die Lieferung eines Kombis statt eines Pkw angeführt.
In der KE 1 des"Handelsrechts" auf Seite 93 ist die Lieferung einer
falschen Sache etwas anders dargestellt.Hier bezieht man sich auf
eine MINDERWERTIGE andere Sache,bei deren Lieferung man sofort rügen
muß,sonst müsste man den vollständigen Preis bezahlen.
Was ist denn nun richtig?
Angenommen der Kombi kostet weniger als der Pkw(z.B.ein Porsche).
Muß man dann nicht rügen,da sich die Sachen sehr unterscheiden und
der Verkäufer eine Genehmigung nicht erwarten konnte
ODER
muß man sofort rügen,da man ein minderwertiges Aliud bekommen hat
und sonst den vollen Preis dafür (also den Preis des Porsche) bezahlen
müsste ??