Tanzmariechen ...
😀
Hi,
kann mir mal jemand das mit dem "Ausgleichen" der Noten erklären.
Ich habe BWL1 mit 49% -natürlich - nicht bestanden. Heißt das wenn ich (überraschenderweise) BWL2 mit 51 % bestehe das alles egal ist?
Vielen Dank
So ganz stimmt das nicht ...
😉
Es ist richtig, dass du genau so ausgleichen kannst. Aber damit heißt es nicht, dass die FehlLeistung in BWL1 vergessen ist; diese 49%-Punkte bleiben und gehen als eine mangelhafte und damit nicht-bestandene Klausur in dein PrüfungsKonto mit ein.
Nach der alten BestehensRegel (gültig bis SoSe 2007), kannste innerhalb der vier verschiedenen ThemenBlöcken (
Quantitative Methoden,
BWL,
VWL,
Recht) ausgleichen. Dabei darfste in keinem Teilgebiet unter 25 %-Punkte haben und du musst im DurchSchnitt in jedem TeilGebiet 50 %-Punkte haben. Im Bereich
VWL müssen die beiden TeilGebiete zwingend mit 50 %-Punkten und der Bereich mit 100 %- Punkten bestanden sein.
In den Bereichen
Quantitative Methoden und
BWL darfste jeweils eine Klausur nicht bestanden, aber mit mindestens 25 %-Punkten absolviert haben. Hier musst du pro Bereich die Mindest-Gesamtsumme von 150 %-Punkten erreicht haben.
Im Bereich
Recht gibt es im Zuge der Umstellung auf den Bachelor die ÜbergangsRegelung, dass du nur eine der beiden (alten) Recht-Klausuren zu schreiben brauchst, diese aber zwingend zu bestehen hast. Eine Ausnahme ist, wenn die Recht-Klausur deine letzte Prüfung im GrundStudium ist, dann reicht es auch diese Klausur mit 25 %-Punkten absolviert zu haben.
Nach der neuen BestehensRegelung (ab jetzt auch schon gültig als ÜbergangsRegelung) kannst du nun auch unabhängig der Blöcke MinderLeistungen (nicht bestandene Klausuren mit mindestens 25 %-Punkten) ausgleichen. Dabei gilt hierbei auch die oben genannte Regelung bezüglich des Bereich
Recht. Und wenn du den neuen Recht-Kurs machst, dann brauchste diesen nicht unbedingt zu bestehen, sondern kannst mindestens 25 %-Punkte erreichen und dann ausgleichen.
Ansonsten ist es dir erlaubt zwei beliebige MinderLeistungen auszugleichen.
So, nun hoffe ich mal, dass das doch verständlich von mir erklärt war.
😀
P.S.: In der BWL1-Sache würde ich mal versuchen einen NachKorrektur-Antrag zu stellen, da es sich bei dir ja nur um einen %-Punkt handelt, könnteste möglicherweise Erfolg mit einem solchen Antrag haben und den einen fehlenden Punkt bekommen.