• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Frage zur Notenverteilung

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kann mir mal jemand das mit dem "Ausgleichen" der Noten erklären.

Ich habe BWL1 mit 49% -natürlich - nicht bestanden. Heißt das wenn ich (überraschenderweise) BWL2 mit 51 % bestehe das alles egal ist?
 
Tanzmariechen ...
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😀



Hi,

kann mir mal jemand das mit dem "Ausgleichen" der Noten erklären.

Ich habe BWL1 mit 49% -natürlich - nicht bestanden. Heißt das wenn ich (überraschenderweise) BWL2 mit 51 % bestehe das alles egal ist?


Vielen Dank
So ganz stimmt das nicht ... 😉
Es ist richtig, dass du genau so ausgleichen kannst. Aber damit heißt es nicht, dass die FehlLeistung in BWL1 vergessen ist; diese 49%-Punkte bleiben und gehen als eine mangelhafte und damit nicht-bestandene Klausur in dein PrüfungsKonto mit ein.

Nach der alten BestehensRegel (gültig bis SoSe 2007), kannste innerhalb der vier verschiedenen ThemenBlöcken (Quantitative Methoden, BWL, VWL, Recht) ausgleichen. Dabei darfste in keinem Teilgebiet unter 25 %-Punkte haben und du musst im DurchSchnitt in jedem TeilGebiet 50 %-Punkte haben. Im Bereich VWL müssen die beiden TeilGebiete zwingend mit 50 %-Punkten und der Bereich mit 100 %- Punkten bestanden sein.
In den Bereichen Quantitative Methoden und BWL darfste jeweils eine Klausur nicht bestanden, aber mit mindestens 25 %-Punkten absolviert haben. Hier musst du pro Bereich die Mindest-Gesamtsumme von 150 %-Punkten erreicht haben.
Im Bereich Recht gibt es im Zuge der Umstellung auf den Bachelor die ÜbergangsRegelung, dass du nur eine der beiden (alten) Recht-Klausuren zu schreiben brauchst, diese aber zwingend zu bestehen hast. Eine Ausnahme ist, wenn die Recht-Klausur deine letzte Prüfung im GrundStudium ist, dann reicht es auch diese Klausur mit 25 %-Punkten absolviert zu haben.

Nach der neuen BestehensRegelung (ab jetzt auch schon gültig als ÜbergangsRegelung) kannst du nun auch unabhängig der Blöcke MinderLeistungen (nicht bestandene Klausuren mit mindestens 25 %-Punkten) ausgleichen. Dabei gilt hierbei auch die oben genannte Regelung bezüglich des Bereich Recht. Und wenn du den neuen Recht-Kurs machst, dann brauchste diesen nicht unbedingt zu bestehen, sondern kannst mindestens 25 %-Punkte erreichen und dann ausgleichen.
Ansonsten ist es dir erlaubt zwei beliebige MinderLeistungen auszugleichen.


So, nun hoffe ich mal, dass das doch verständlich von mir erklärt war. 😀


P.S.: In der BWL1-Sache würde ich mal versuchen einen NachKorrektur-Antrag zu stellen, da es sich bei dir ja nur um einen %-Punkt handelt, könnteste möglicherweise Erfolg mit einem solchen Antrag haben und den einen fehlenden Punkt bekommen.
 
ich hab auch mal ne Frage zu den Bewertungsregeln.

1) Wenn man z.B. 1 von 2 EAs bestehen muss wie schnell kommen die Ergebnis der einzelnen EAs? Wenn ich vor dem Termin der zweiten schon weiß, dass ich die erste bestanden habe, kann ich mir dann sparen die zweite einzusenden?

2) das was gerade oben erklärt wurde habe ich jetzt so verstanden, also müsste man gar nicht alle Klausuren zwingend bestehen sondern kann gewisses Durchfallen ausgleichen. Habe ich das richtig verstanden? Ich dachte bisher immer, man muss auf jeden Fall alles bestehen oder wenn nicht das entsprechende Modul wiederholen.

3) Wie sieht denn das mit so ner Art Endnote ein. Auch das Bachelorstudium besteht ja auch erst den 9 Pflichtmodulen und dann den 9 Wahlpflichtmodulen. Gehen auch die Klausurnoten der Pflichtmodule in die Endnote des Studiums ein oder geht es hier nur um Bestehen oder nicht Bestehen?

Lg Michi
 
Hallo,

ich hab auch mal ne Frage zu den Bewertungsregeln.

1) Wenn man z.B. 1 von 2 EAs bestehen muss wie schnell kommen die Ergebnis der einzelnen EAs? Wenn ich vor dem Termin der zweiten schon weiß, dass ich die erste bestanden habe, kann ich mir dann sparen die zweite einzusenden?

Theoretisch ja - nur leider kommen die Korrekturen oft erst nach Einsendeschluss der nächsten EA 🙄.

2) das was gerade oben erklärt wurde habe ich jetzt so verstanden, also müsste man gar nicht alle Klausuren zwingend bestehen sondern kann gewisses Durchfallen ausgleichen. Habe ich das richtig verstanden? Ich dachte bisher immer, man muss auf jeden Fall alles bestehen oder wenn nicht das entsprechende Modul wiederholen.

3) Wie sieht denn das mit so ner Art Endnote ein. Auch das Bachelorstudium besteht ja auch erst den 9 Pflichtmodulen und dann den 9 Wahlpflichtmodulen. Gehen auch die Klausurnoten der Pflichtmodule in die Endnote des Studiums ein oder geht es hier nur um Bestehen oder nicht Bestehen?

Lg Michi

Das oben diskutierte bezog sich rein aufs Diplom, gilt also erst mal nicht für Bachelor.
Leider weiß ich auch entsprechende Regelungen für den Bachelor nicht auswendig, aber das Info 1 müsste dazu eigentlich was sagen.
 
3) Wie sieht denn das mit so ner Art Endnote ein. Auch das Bachelorstudium besteht ja auch erst den 9 Pflichtmodulen und dann den 9 Wahlpflichtmodulen. Gehen auch die Klausurnoten der Pflichtmodule in die Endnote des Studiums ein oder geht es hier nur um Bestehen oder nicht Bestehen?

Lg Michi

Laut § 10 und § 18 (4) gehen bei euch alle Klausurnoten in die Abschlussnote ein:
https://www.fernuni-hagen.de/FBWIWI/studium/studiengaenge/bachelor_wiwi/ba_wiwi_po.pdf
 
Kerstin,

was ist wenn ich die Klausur nocheinmal schreibe und dann aber so was von völlig daneben liege dass es nur für 30% reicht... Kann ich mir dann aussuchen, welche Punktzahl ich einrechnen möchte oder ist dann der 2. Versuch bindend?
 
Nach der neuen BestehensRegelung (ab jetzt auch schon gültig als ÜbergangsRegelung) kannst du nun auch unabhängig der Blöcke MinderLeistungen (nicht bestandene Klausuren mit mindestens 25 %-Punkten) ausgleichen. Dabei gilt hierbei auch die oben genannte Regelung bezüglich des Bereich Recht. Und wenn du den neuen Recht-Kurs machst, dann brauchste diesen nicht unbedingt zu bestehen, sondern kannst mindestens 25 %-Punkte erreichen und dann ausgleichen.
Ansonsten ist es dir erlaubt zwei beliebige MinderLeistungen auszugleichen.

Hallo,
ich habe das jetzt so verstanden, dass man nach der neuen Regelung Mathe (25%) mit BWL1 (75%) ausgleichen könnte.

Was mir noch etwas unklar ist, wieviel Minderleistungen man nun ausgleichen kann. Ist der fett hervorgehobene Satz oben so zu verstehen, dass man nach der neuen Regelung nur noch insgesamt zwei Minderleistungen im Grundstudium ausgleichen kann?
 
Dr Franke Ghostwriter
Stefan ... 🙂


Ich bin zwar nicht GringOrk, aber ich kann dir auch antworten. 😉 😀


Hallo,
ich habe das jetzt so verstanden, dass man nach der neuen Regelung Mathe (25%) mit BWL1 (75%) ausgleichen könnte.
Ja, das ist nach der neuen Regelung möglich, als Beispiel. 🙂



Was mir noch etwas unklar ist, wieviel Minderleistungen man nun ausgleichen kann. Ist der fett hervorgehobene Satz oben so zu verstehen, dass man nach der neuen Regelung nur noch insgesamt zwei Minderleistungen im Grundstudium ausgleichen kann?
Ja, das hast du richtig verstanden. 🙂
Nach der neuen Regelung kannst du "nur" noch zwei Minderleistungen ausgleichen, dafür aber auch quer über die Fach-Blöcke hinweg.
Dabei gilt aber, dass man nur einen der beiden alten Recht-Kurse in die Wertung einzubeziehen braucht; daher auch die Bezeichnung "7 aus 9"-Regel. 😉 Zudem ist es nun auch möglich, bei mangelhaften Klausur-Leistungen (< 50%) in einem der alten Recht-Fächer, die aber mit mindestens 25 % abgelegt wurden, diese Fehlleistung auszugleichen.
 
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