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Ich hab da mal eine kurze Frage zur Berechnung des zu versteuernden Einkommens.
Wenn im vorläufigen JÜ bereits eine nach Einkommenssteuergesetz nich zulässige Sonderabschreibung enthalten ist, muss ich die wieder rausrechnen (also hinzuaddieren) ?
Grundsätzlich würde ich sagen - du sollst ja die korrekte BMG ermitteln. Es werden ja auch vGAs hinzugerechnet. Also würde ich auch nicht zulässige Sonderabschreibungen korrigieren
"Auf der von Studenten organisierten Seite www.studienservice.de lässt es sich wunderbar plaudern, lästern und abschreiben, ganz wie im richtigen Leben auch."