• Viel Erfolg für die Klausuren im September 2024

Frage zum Studienablauf Akademiestudium

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Ich interessiere mich für das Jura-Studium an der Fernuni.
Da ich "nur" über die Fachhochschulreife verfüge müsste ich mich als Akademiestudent einschreiben.

Bis jetzt konnte ich als Teilzeithörer im Studiengang Bwl an der Fernuni, BWL1,BWL2,Recht1,Statistik,Mikroökonomik und Informatik bestehen.

Welche Fächer bzw. Module müsste ich jetzt noch absolvieren?
Wann kann ich mich als "normaler" hörer einschreiben, was muss ich bestehen?:confused
 
Normalerweise muß man für die Zulassung die drei Prüfungen
BWL1 - Propädeutikum - BGB1
in 1 Semester bestehen, wobei man auch 1x wiederholen darf.

Da Du nun BWL1 schon hast, bräuchtest Du ja nur die beiden anderen.
Ob das aber so geht, weil man dann ja immer erstmal nur BWl1 machen könnte 🙁
Da bleibt wie meist: am besten anrufen und nachfragen.
 
Verstehe ich das richtig das man BWL1,BWl2 und BWL3 als Pflichtpfach hat.
Dann 3 weitere Wiwi Fächer auswählen kann.
+
12 Rechtmodule, also insgesamt 18 Fächer geprüft werden?
Deckt sich Recht für Wiwi 1 nicht mit BGB1?
 
Nein, Recht 1 hat nur 5 SWS, BGB 1 hat 8 und geht stofflich mehr in die Tiefe.

Mit Recht 1 und 2 für Wiwi werden dir jedoch das Propädeutikum und BGB 1 ohne Note anerkannt.
 
Nein, denn wenn es möglich ist, fehlt da ja noch Recht 2 zum Glück. Außerdem ist da noch die Frage, ob man sich überhaupt Leistungen für die Zugangsprüfung anerkennen lassen kann. :ka:
Am besten das PA fragen oder Benne.
 
Nein, denn wenn es möglich ist, fehlt da ja noch Recht 2 zum Glück. Außerdem ist da noch die Frage, ob man sich überhaupt Leistungen für die Zugangsprüfung anerkennen lassen kann. :ka:
Am besten das PA fragen oder Benne. 😀
Ja, habe Recht2 fälschlicherweise als erledigt gelesen.
In der Tat würde mich das mit der Anrechnung auch wundern.
 
Mh, also wenn ich jetzt zum nächsten Termin noch Recht2 bestehe und BWl auch bestanden habe, hätte ich ja falls alles angerechnet wird die 6 Wiwi Module und Propädeutikum + BGB 1 erledigt.
Welche Module fehlen denn dann noch genau?
 
Die vordringliche Frage ist, wie Du die Zulassung kriegst.

Fehlen tun dann noch die ganzen Rechtsmodule, als da sind
Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht, Unternehmensrecht, Arbeitsrecht, BGB2, BGB3
Guck mal ins Studienheft Nr 1 da sind alle drin, falls ich eins vergessen habe.
 
Wo ist denn genau das Problem mit der Zulassung?

Das Problem liegt darin, dass du kein Abitur o.vgl. hast und die Zugangsprüfung ablegen musst.

Wie Eliza schon sagte, muss man dazu die Klausuren des Propädeutikum, BGB und BWL 1 in einem Semester angehen. Aus den 3 Noten setzt sich dann die Durchschnittsnote für die Zulassung zusammen, wie bei einem Abiturzeugnis.

In deinem Fall bestehen gute Chancen, dass dir BWL 1 mit Note angerechnet wird, da du identische Prüfungen nicht doppelt ablegen kannst. Das Propädeutikum und BGB 1 wirst du aber wahrscheinlich schreiben müssen.

Wende dich morgen mal kurz ans Prüfungsamt Rewi.
 
Dr Franke Ghostwriter
In deinem Fall bestehen gute Chancen, dass dir BWL 1 mit Note angerechnet wird, da du identische Prüfungen nicht doppelt ablegen kannst. Das Propädeutikum und BGB 1 wirst du aber wahrscheinlich schreiben müssen.

Guten Morgen,

ich möchte ja nicht neugierig erscheinen, was issn daraus geworden?

MMn muß er BWL 1 nochmal schreiben (auch wenn er die selbe Arbeit schon mal geschrieben hat). Das erste Mal wird dann wohl als Freiversuch gewertet.

PS: Meiner Info nach, kann man BWL auch mehrmals - auch im Rahmen der Zugangsprüfung - schreiben, denn mir wird es wahrscheinlich genau so gehen. Ich hab mit der Frau Schmidt vom PA telefoniert gehabt, am Tage nach der BWL Klausur, und die nette Dame (und das war nicht ironisch!) hat mir angeraten, entweder mit der 5 reinzugehen, wenn der Durchschnitt > 4,0 liegt, oder halt im Frühjahr die BWL im Rahmen des Freiversuches zu wiederholen ....

Nach dem Ablauf der Klausur, war es mir ein inneres Bedürfnis, Kontakt mit dem PA aufzunehmen.

Würde mich ja brennend interressieren, ob das PA die Module angerechnet hat ...


PS: Noch ein Wort zum Anrechnen ... Ich bin da absolut nicht dafür... auch aus Gründen des Weiterstudierens ... ich brüte gerade über BGB II undsooft, wie dort drinne steht ... siehe Modul 2 KE XX ... ist schon nicht mehr feierlich .... ich rate allen, das Modul zu belegen ... und in dem Modul 2 steht desöfteren ... "Wie bereits im Propädeutikum geschrieben, .... " Ergo .. man kommt nicht über die Bearbeitung der Module umher....


LG

Mike
 
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