ich habe da mal eine Frage zu Streitigkeiten zu einem Dienstvertrag, vielleicht können mir ja einige fortgeschrittene Semester zum Sachverhalt was sagen.
Folgendes Problem: Ich habe einen guten Bekannten, der bis Januar 2006 selbständig im Bereich Hausmeister-Tätigkeiten war. Also alles, was so anfällt, vorallem Rasenmähen und Winterdienst.
Diesen Winter hatten wir ja im Bayerischen Wald dieses "Schneechaos". Also reichlich zu tun. Mein Bekannter stand um drei Uhr morgens auf und schaufelte fleißig Schnee bei verschiedenen Objekten. Beim "streitigen" Objekt, das letzte auf seiner Route, das ca. 15 km entfernt liegt, war er um 7 Uhr beim schaufeln. Plötzlich haben sich die Mieter/Eigentümer beschwert, dass er nicht schon um 6 Uhr zum Schaufeln kommt, weil da einige schon fort mussten.
Als Konsequenz wurde der Vetrag seitens der Hausverwaltung gekündigt. Bis zum Fristablauf der Kündigung (ca. 14 Tage) hat er weiter seine Dienste erledigt, natürlich um 7 Uhr.
Ach ja, es war nie ausgemacht, dass er schon um 6 Uhr alles geräumt haben soll. Dies wurde ihm erst später mitgeteilt.
So, jetzt die Frechheit: Acht Monate später verlangt die Hausverwaltung die Vergütung für das letzte Monat zurück, da die Mieter/Eigentümer unzufrieden waren!
Mein gesunder Menschenverstand sagt mir: Das kann nicht sein!😱
Er hat ja seine Pflicht aus dem Vertrag erfüllt. Um das Geld zurück zu verlangen, müssten die doch nachweisen, dass er seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist.
Jetzt möchte er einen netten Brief zurück schreiben, der mit § strotzen soll..... wer kann mir weiter helfen?
Viele Grüße
Ramona
Folgendes Problem: Ich habe einen guten Bekannten, der bis Januar 2006 selbständig im Bereich Hausmeister-Tätigkeiten war. Also alles, was so anfällt, vorallem Rasenmähen und Winterdienst.
Diesen Winter hatten wir ja im Bayerischen Wald dieses "Schneechaos". Also reichlich zu tun. Mein Bekannter stand um drei Uhr morgens auf und schaufelte fleißig Schnee bei verschiedenen Objekten. Beim "streitigen" Objekt, das letzte auf seiner Route, das ca. 15 km entfernt liegt, war er um 7 Uhr beim schaufeln. Plötzlich haben sich die Mieter/Eigentümer beschwert, dass er nicht schon um 6 Uhr zum Schaufeln kommt, weil da einige schon fort mussten.
Als Konsequenz wurde der Vetrag seitens der Hausverwaltung gekündigt. Bis zum Fristablauf der Kündigung (ca. 14 Tage) hat er weiter seine Dienste erledigt, natürlich um 7 Uhr.
Ach ja, es war nie ausgemacht, dass er schon um 6 Uhr alles geräumt haben soll. Dies wurde ihm erst später mitgeteilt.
So, jetzt die Frechheit: Acht Monate später verlangt die Hausverwaltung die Vergütung für das letzte Monat zurück, da die Mieter/Eigentümer unzufrieden waren!
Mein gesunder Menschenverstand sagt mir: Das kann nicht sein!😱
Er hat ja seine Pflicht aus dem Vertrag erfüllt. Um das Geld zurück zu verlangen, müssten die doch nachweisen, dass er seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist.
Jetzt möchte er einen netten Brief zurück schreiben, der mit § strotzen soll..... wer kann mir weiter helfen?
Viele Grüße
Ramona