Jetzt hoffe ich mal, daß hier diejenigen, die Recht1 bearbeiten schon bis zum Widerspruch §355 gekommen sind.
Ich stehe da nach wie vor auf dem Schlauch und hoffe, jemand holt mich da runter 😱
Kann mir jemand an einem Beispiel erklären wenn gilt:
1) die Frist beträgt bei ordentlicher Belehrung 2 Wochen
2) das Widerrufsrecht erlischt nach 6 Monaten
3) Es erlischt nicht, wenn nicht ordentlich belehrt wurde
Meine Frage: wann brauche ich Satz 2 ??
Wahrscheinlich mache ich nachher so:auweia:
aber momentan eben noch so:ka
Ich stehe da nach wie vor auf dem Schlauch und hoffe, jemand holt mich da runter 😱
Kann mir jemand an einem Beispiel erklären wenn gilt:
1) die Frist beträgt bei ordentlicher Belehrung 2 Wochen
2) das Widerrufsrecht erlischt nach 6 Monaten
3) Es erlischt nicht, wenn nicht ordentlich belehrt wurde
Meine Frage: wann brauche ich Satz 2 ??
Wahrscheinlich mache ich nachher so:auweia:
aber momentan eben noch so:ka