Ich sitze gerade über Grundlagen des Privat und Wirtschaftsrechts
Kurseinheit 3.
Dort werden Mietverträge angesprochen und erklärt.
Bei den Pflichten der Vermieter steht das die Instandhaltungspflicht
abdingbar ist und es auf den Mieter geschoben wurde, "
Schönheitsreperaturen" vorzunehmen.
Im den Nachrichten wurde aber vor einiger Zeit erklärt, das ein neues Gesetz
beschlossen wurde, das bei Auszug des Mieters der Vermieter die Wohung
wieder herrichten muss und das der Mieter keine Verpflichtung mehr hat, z.b.
die Wohung zu streichen. Egal was im vertrag vereinbart wurde.
Was soll man den jetzt lernen bzw. was ist richtig???
Liebe Grüße
Katrin
Kurseinheit 3.
Dort werden Mietverträge angesprochen und erklärt.
Bei den Pflichten der Vermieter steht das die Instandhaltungspflicht
abdingbar ist und es auf den Mieter geschoben wurde, "
Schönheitsreperaturen" vorzunehmen.
Im den Nachrichten wurde aber vor einiger Zeit erklärt, das ein neues Gesetz
beschlossen wurde, das bei Auszug des Mieters der Vermieter die Wohung
wieder herrichten muss und das der Mieter keine Verpflichtung mehr hat, z.b.
die Wohung zu streichen. Egal was im vertrag vereinbart wurde.
Was soll man den jetzt lernen bzw. was ist richtig???
Liebe Grüße
Katrin