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Hab mal ne Frage zur Übungsaufgabe 17 (S.62). Die berechnen bei den Entfernungskilometern nur die 10 Kilometer. Aber ich dachte (S. 56) das gilt erst ab dem Veranlagungszeitraum 2007. Die Aufgabe bezieht sich doch auf 2001. Müßte ich da nicht die gesamten 30 Kilometer absetzen können???
Wahrscheinlich wurde die Übung nicht entsprechend angepasst - bzw. soll man ja immer "aktuelles Recht" anwenden, sprich: das, was jetzt im Gesetz steht.
Woher soll ich denn dann wissen welches Gesetz ich anwenden soll??? Immer das welches zu unserem jahr passt. Es kommt doch öfter vor, dass ein Gesetz unterschiedliche Regelungen für verschiedene Zeitpunkte vorsieht.
Es gilt immer das aktuelle Recht.
Im Ernstfall steht dabei "Verwenden Sie das Gesetz Stand xxx".
Falls je ein anderer als der aktuelle Rechtsstand verlangt wird, dann wird der § mitabgedruckt in der Klausur.
Beim Lehrstuhl unter FAQ findest du diese und noch mehr Infos
"Auf der von Studenten organisierten Seite www.studienservice.de lässt es sich wunderbar plaudern, lästern und abschreiben, ganz wie im richtigen Leben auch."