• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Frage zu Kurs 42240, Seite 52 und 53

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zur Folgekonsolidierung : Warum wurde auf Seite 52 der Beteiligungsbuchwert gegen das anteilige Eigenkapital des TU zum ERSTKONSOLIDIERUNGSZEITPUNKT verrechnet und nicht bezogen auf die Neubewertungsbilanz TU in 02 ? Aus den Buchungen zu 1) ergibt sich, dass der Anteil des MU in Höhe von 60 % lediglich auf das gezeichnete Kapital in Höhe von 12 sowie auf die Gewinnrücklage in Höhe von 34 bezogen wird, nicht aber auf den neuen Jahresüberschuss in Höhe von 4. Mir ist klar, dass in der Gewinnrücklage von 34 noch die Thesaurierung von 2 steckt, aber nichtsdestotrotz hat sich der JÜ ja auch noch um 2 erhöht und wird hier nicht berücksichtigt. Dies macht für mich keinen Sinn und wird auch nicht erklärt. Vielen Dank für Eure Hilfe
Gert
 
Dr Franke Ghostwriter
Es ist in der Tat so, daß die Verrechnung auch bei der Folgekonsolidierung mit dem anteiligen Eigenkapital des TU zum Erstkonsolidierungszeitpunkt erfolgt. Dies ist aber lediglich der erste (vorbereitende) Schritt der tatsächlichen Folgekonsolidierung, in der es vor allem um die Fortschreibung der anteiligen stillen Reserven geht (wieviel das TU inzwischen an Gewinn macht, ist für die Verrechnung der Beteiligung egal). Siehe S. 29, letzter Absatz!
(Schaut mal die Übungsaufgaben 4 und 6 bzw. deren Lösungstableaus an. Hier ist das m. E. recht gut nachvollziehbar.)
 
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