zur Folgekonsolidierung : Warum wurde auf Seite 52 der Beteiligungsbuchwert gegen das anteilige Eigenkapital des TU zum ERSTKONSOLIDIERUNGSZEITPUNKT verrechnet und nicht bezogen auf die Neubewertungsbilanz TU in 02 ? Aus den Buchungen zu 1) ergibt sich, dass der Anteil des MU in Höhe von 60 % lediglich auf das gezeichnete Kapital in Höhe von 12 sowie auf die Gewinnrücklage in Höhe von 34 bezogen wird, nicht aber auf den neuen Jahresüberschuss in Höhe von 4. Mir ist klar, dass in der Gewinnrücklage von 34 noch die Thesaurierung von 2 steckt, aber nichtsdestotrotz hat sich der JÜ ja auch noch um 2 erhöht und wird hier nicht berücksichtigt. Dies macht für mich keinen Sinn und wird auch nicht erklärt. Vielen Dank für Eure Hilfe
Gert
Gert