• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Frage zu EA zu KE 3, Aufg.2 -Bilanzansätze

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Hat jemand von Euch bei der Aufgabe 2 die Sachverhalte a bis i durchgerechnet? Oder zumindest ein paar von denen?
Ich komme damit überhaupt nicht zurecht. Kann mir jemand den Abschreibungsweg von den ersten paar Sachverhalten vorrechnen, bzw. wie man auf den a) möglichst geringen und b) möglichst hohen Gewinnausweis kommt?

Das wäre super! Vielen Dank im Voraus!
 
Dr Franke Ghostwriter
a) 1. 200T 2. 200T
Der Grund für die außerordentliche Abschreibung ist entfallen, also musst du wieder den vollen Preis ansetzen. Grundstücke kann man nicht normal abschreiben, außer in einigen Ausnahmen (Bergbau z.B.)

b) 1. 66T 2. 75T
Die Aktien gehören dem Anlagevermögen an (Finanzanlage). Wenn eine vorübergehende Wertminderung eintritt, dann DÜRFEN/KÖNNEN die Aktien abgeschrieben werden. KEIN MUSS - bei Umlaufvermögen ist es ein MUSS.

ca)
1. Geringer Gewinn = möglichst hohe Abschreibung = Degressive Abschreibung.
2. Hoher Gewinn = möglichst kleine Abschreibung = Lineare Abschreibung Zeitanteilig

1. 200T - 200T * 10/100 = 180T
2. 200T - 200T * 3/12 * 3/100 = 200T -1,5T = 198,5 T -> Aufrunden zu 199 (siehe Einleitungstext der Aufgabe)

cb) Schulungskosten dürfen nicht bilanziert werden. Also 1. und 2. = 1
 
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