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Frage zu BF Kurseinheit 2, Eigentumsvorbehalt / Buchungsrelevanz

Dr Franke Ghostwriter
in Buchführung, Kurseinheit 2 stoße ich zu Beginn auf zwei Stellen, die sich für mich wie ein Widerspruch anfühlen.
Erste Stelle ist auf Seite 2, da geht es um das Verpflichtungsgeschäft. Ein Verpflichtungsgeschäft zieht ein Schuldverhältnis nach sich (Beispiel: Käufer kauft hundert Autos). Das hat aber noch keine Auswirkung auf das Eigentum, dessen Übergabe erfolgt im Zuge des Verfügungsgeschäfts.
Das Skript sagt nun, dass solche Geschäfte ERST DANN gebucht werden, wenn das Verfügungsgeschäft passiert ist. Vorher ist das Geschäft buchhalterisch NICHT relevant.

Nun gehen wir auf Seite 4, zum ersten Szenario des Grundsatzes der wirtschaftlichen Zugehörigkeit. Dort steht nun, dass Wirtschaftgüter, die im Zeitpunkt der Verbuchung noch fremdes Eigentum darstellen (aufgrund von Eigentumsvorbehalt), von Beginn an so verbucht werden, als ob das Eigentum bereits übergegangen sei.

Das ist aber meines Erachtens ein Widerspruch zu obigem Absatz, wo ein solches Geschäft garnicht gebucht werden dürfte, solange kein Verfügungsgeschäft besteht.

Kann mir jemand helfen?
 
Ausschlaggebend ist die wirtschaftliche Zurechnung, nicht das nach BGB definierte Eigentum. Wirtschaftlich zugerechnet werden kann einem nur eine Sache, wenn man die Sache auch in Besitz hat. Deshalb dürfte klar sein, dass erst bei Übergabe des Vermögensgegenstandes der Vorgang buchhalterisch erfasst wird und es keinen Widerspruch zu dem anderen Szenario darstellt.
 
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