• "Studienservice.de, eine Seite von und für Fernstudenten der FernUni Hagen, ersetzt den Smalltalk in der Mensa" Handelsblatt Karriere

Frage zu Anrechnungen und Pflichtscheinen

Unser Sponsor SAP 4 Students
Fernstudenten,

momentan studiere ich Vwl auf Diplom, habe vor danach den m.sc. zu machen. Auf den Seiten der Fernuni habe ich gelesen, dass von den 120ects man sich 60 anrechnen lassen könnte - habe ich es richtig erfasst dass man sich die Diplomarbeit als Masterthesis anrechnen lassen kann?

Die Anrechnung ist ja auf 60 ects begrenzt, was wäre denn wenn ich mich jetzt als parallel-studium in den bachelor wiwi einschreibe und 2 B-Module (aus der Liste der für den master zulässigen Module) absolvieren würde? Könnte ich diese ZUSÄTZLICH zu den 60 ects anrechnen lassen?

Existiert die Regelung noch, dass man, um unbegrenzt eingeschrieben zu sein, jeweils ein betriebswirtschaftliches und ein quantitatives/VWL-Fach bestehen muss? Ist dem genüge getan, wenn man Konzernrechnungslegung und Vertiefte Mathematik bestanden hat?

Vielen Dank!
Andi
 
Habe neue Infos von der Fernuni eingeholt:

Da ich gerade wegen Auslandssemester beurlaubt bin, kann ich mich nicht als Zweithörer einschreiben - habe mich jetzt als Akademiestudent eingeschrieben, zwar etwas teuerer aber das isses wert 🙂

Unter "Anrechnungen" habe ich gelesen, dass mindestens 60 der 120 ects an der Fernuni erbracht werden müssen, ich denke damit sollte es funktionieren mir die 60 ects vom Vwl-Diplom und dazu die dann an der Fernuni erbrachten Leistungen anrechnen zu lassen.

Habe mich für Konzerncontrolling entschieden bei der Anmeldung, kann ich mich im Nachhinein noch für weitere Fächer anmelden?
 
[...]

Habe mich für Konzerncontrolling entschieden bei der Anmeldung, kann ich mich im Nachhinein noch für weitere Fächer anmelden?
Natürlich ... 😀
Wahrscheinlich wirste eine "Bearbeitungsgebühr" berappen müssen, da du ja nun außerhalb der regulären Anmeldefristen bist. Aber (Nach-)Belegen geht fast immer, ist ja immerhin Kohle, die die FeU kassiert.
 
Danke für die Info BigPot 🙂

Habe mich direkt an Dr. Hoffmann gewendet, er meinte die Scheine die quasi vorab an der Fernuni absolviert würden werden zusätzlich zu den 60 ECTS vom Diplom annerkannt. Hurra
 
Danke für die Info BigPot 🙂

Habe mich direkt an Dr. Hoffmann gewendet, er meinte die Scheine die quasi vorab an der Fernuni absolviert würden werden zusätzlich zu den 60 ECTS vom Diplom annerkannt. Hurra 😀

Na supa! 😉 Je mehr du schaffst, desto mehr kannste dann zusätzlich zu den 60 ECTS anrechnen lassen ... das ist ja mal wirklich großzügig!
Und was hat sich bezüglich der Anrechnung der Dipl.- als Master-Arbeit ergeben? 😉 Und wegen dieser unbegrenzten Einschreibung?
 
Ich finde das ist sehr studentenfreundlich und sinnvoll, denn wenn ich diesselben Kurse schreibe wie im Masterstudiengang würde es imo auch keinen Sinn machen diese nicht anzuerkennen. Die Anrechnung vom Diplom finde ich auch mehr als gerechtfertigt, da der Umfang um einiges höher ist als beim Bachelor (der umfasst ja nur wenig mehr als das Vordiplom).
Zu der Anrechnung von der DA hat er sich nicht geäußert (habe lediglich geschildert dass ich mir u.a. diese anrechnen lassen möchte), aber eine Recherche hier im Forum hat ergeben dass das anscheinend problemlos möglich ist.
Wegen der unbegrenzten Einschreibung habe ich ebenfalls nicht nachgefragt, ich denke sobald man Konzernrechnungslegung und vertiefte Mathematik bestanden hat sind die Vorraussetzungen erfüllt.
 
Dr Franke Ghostwriter
Ich finde das ist sehr studentenfreundlich und sinnvoll, denn wenn ich diesselben Kurse schreibe wie im Masterstudiengang würde es imo auch keinen Sinn machen diese nicht anzuerkennen. Die Anrechnung vom Diplom finde ich auch mehr als gerechtfertigt, da der Umfang um einiges höher ist als beim Bachelor (der umfasst ja nur wenig mehr als das Vordiplom).
Zu der Anrechnung von der DA hat er sich nicht geäußert (habe lediglich geschildert dass ich mir u.a. diese anrechnen lassen möchte), aber eine Recherche hier im Forum hat ergeben dass das anscheinend problemlos möglich ist.
Wegen der unbegrenzten Einschreibung habe ich ebenfalls nicht nachgefragt, ich denke sobald man Konzernrechnungslegung und vertiefte Mathematik bestanden hat sind die Vorraussetzungen erfüllt.
Interessant wäre es ja gewesen ...
Beim Übergang vom Bachelor zum Master gibt wohl Unklarheiten bzgl. der Modulanrechenbarkeit (https://www.studienservice.de/47237-%FCbergang-bachelor-master-modulanrechnung.html), daher ist es fast schon bemerkenswert, dass es in deinem Fall so problemlos läuft. Was natürlich wünschenswert ist.
 
Oben