• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Frage zu Akdemiestudium - Status

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Frage zu Akdemiestudium - Status

Hi,

fange ab WS 08/09 mein Akademiestudium an. Zu dieser Zeit wird sich bei mir auch einiges beruflich ändern, so dass ich eventuell für kurze Zeit Arbeitslosengeld beantragen muss. Kann man das überhaupt als Akademiestudent? oder: als was gilt man im Akademiestudium? als Normalstudent? oder Teilzeitstudent? oder kein Status (als ob man kein Akademiestudium machen würde)?.
Darf ich dann z.B. zwei Kurse/Semester machen (also quasi Vollzeitstudium) und nebenbei arbeitslos sein?

Danke im Voraus!
 
manzana,

für das Akademiestudium gibt es keine Eingangsvoraussetzungen. Du kannst damit Kurse aus dem gesamten Angebot der Fernuni studieren und auch mit den entsprechenden Prüfungen abschließen, um die Leistung zertifiziert zu bekommen. Allerdings kannst du damit alleine keinen Studienabschluss erlangen.

Wenn Du Dich auf eine Zugangsprüfung vorbereiten willst, musst Du entsprechend des gewählten Studiengangs bestimmte Pflichtmodule studieren, um nach deren Bestehen eine zusätzliche Prüfung zu machen. Erst danach kannst Du Dich als ordentliche(r) Student(in) einschreiben, wenn Du bestanden hast.

Daher hast Du als Akademiestudierende(r) zunächst keinerlei Student(inn)enstatus. Also weder Teilzeit noch Vollzeit.

Ich hoffe, dass Dir diese Infos helfen und wünsche Dir viel Spaß beim Akademiestudium,

Sandra
 
... Du kannst damit Kurse aus dem gesamten Angebot der Fernuni studieren und auch mit den entsprechenden Prüfungen abschließen, um die Leistung zertifiziert zu bekommen ...

das stimmt so leider nicht ganz und unterscheidet sich auch von Fachbereich zu Fachbereich.

Bei den Informatikern kann man problemlos Leistungsnachweise erwerben (also die entsprechenden Klausuren mitschreiben) und erhält bei Erfolg ein Zertifikat aber man kann keinerlei Prüfungsleistungen (Prüfungsklasuren, mündliche Fachprüfungen) ablegen. Das ist wichtig, wenn man noch Zulassungsvorausetzungen erwerben will/muss und vorab bereits Kurse bearbeitet. Bzw. es ist relevant für Kurse für die es keine Leistungsnachweise sondern nur Prüfungsklausuren/Fachprüfungen gibt.

Im Bereich ReWi kann man meines Wissens (vielleicht hat sich das aber auch geändert) keine einzige der Modul-Klausuren des Bachelor of Law mitschreiben.

Grüße
Stefan
 
das stimmt so leider nicht ganz und unterscheidet sich auch von Fachbereich zu Fachbereich.

Aus der Fakultätsseite Mathematik/Informatik:

"Sie können, sofern Sie über keine Hochschulzugangsberechtigung verfügen oder nur einzelne Kurse und Bereiche der Fakultät Mathematik und Informatik außerhalb eines Studiengangs studieren wollen, Kurse nach eigener Wahl belegen. Die Zulassung erfolgt dann als Akademiestudierende/r.

Zu den belegten Kursen können Sie zu denselben Bedingungen wie Studierende in den Studiengängen Leistungsnachweise erwerben, die Ihnen die erfolgreiche Teilnahme bescheinigen.

Leistungsnachweise, die in einem Akademiestudium erworben wurden, werden in allen anderen Studiengängen anerkannt.

Akademiestudierende können an den Klausurarbeiten, die für Studierende im Studiengang als Prüfungsleistungen der Bachelor - Prüfung vorgesehen sind, ebenfalls teilnehmen.

Die Teilnahme richtet sich dabei nach den Bedingungen der Prüfungsordnung (Anmeldung und ggf. Rücktritt über das Prüfungsamt, ein Versäumnis ohne triftigen Grund gilt als nicht bestanden, ein bestandener Versuch kann nicht wiederholt werden, bis zu drei Versuche sind möglich). Mündliche Ergänzungsprüfungen sind für Akademiestudierende allerdings ausgeschlossen."

Was meinst Du also damit, dass an meiner Auskunft etwas nicht stimmt? Die Frage von manzana zielte doch auf Akademiestudierende ab! Vielleicht habe ich mich deutlich genug ausgedrückt?😕😕😕

Und dass es von Studiengang zu Studiengang entsprechend unterschiedliche Zulassungswege gibt, habe ich doch auch gesagt!🙂🙂🙂

LG
Sandra
 
Was meinst Du also damit, dass an meiner Auskunft etwas nicht stimmt? Die Frage von manzana zielte doch auf Akademiestudierende ab! Vielleicht habe ich mich deutlich genug ausgedrückt?😕😕😕
es ging darum, ob man auch Kurse fremder Fachbereiche belegen und mit Klausuren abschließen kann (also nicht Informatik/Mathe in diesem Fall) und das war in der Tat bis zum letzten Semester zB in Rewi nicht möglich.
 
In Psychologie wird das wohl auch nicht so einfach möglich sein. Vor allem nicht, wenn man sich für Module interessiert, die selbst die Psychologiestudenten erst nach Abschluss anderer Module mit der Prüfung abschließen dürfen!
 
Sandra,

meine Aussage zu ReWi ist, wie Eliza bereits richtig gestellt hat, offensichtlich überholt. Ich beschränke mich besser auf Informatik, dort kenne ich mich genauer aus.

Aus der Fakultätsseite Mathematik/Informatik ...

Ich nehme an Du meinst die Seite:
Akademiestudium - Akademiestudium - Fakultät Mathematik und Informatik - FernUniversität in Hagen

... Akademiestudierende können an den Klausurarbeiten, die für Studierende im Studiengang als Prüfungsleistungen der Bachelor - Prüfung vorgesehen sind, ebenfalls teilnehmen ...

Das bezieht sich leider nur auf den Bachelorstudiengang _Mathematik_ und nicht auf die _Informatik_.

Der von Dir zitierte Satz steht unter dem grauen Kasten "Sonderregelung zur Teilnahme von Akademiestudierenden an den Klausurarbeiten des Bachelor – Studiengangs _Mathematik_".

Leistungsnachweise, darauf hast Du vollkommen richtig hingewiesen, kann man als Akademiestudierender problemlos erwerben und sie werden bei einem späteren Studium an der FernUni auch ohne Probleme angerechnet.

Fachprüfungen und Prüfungsklausuren kann man im Fach Informatik, sofern sich das nicht auch kürzlich geändert hat, als Akademierstudierender nicht ablegen.

... Du kannst damit Kurse aus dem gesamten Angebot der Fernuni studieren und auch mit den entsprechenden Prüfungen abschließen, um die Leistung zertifiziert zu bekommen ...

Diese Aussage stimmt zwar weitgehend, aber es gibt ein paar (vielleicht unbedeutende) Ausnahmen.

So gibt es z.B. zu den Kursen 1801 Betriebssysteme und Rechnernetze, 1895 Management von Softwareprojekten und 1896 IV-Strategien keine Möglichkeit einen Leistungsnachweis zu erwerben. An der entsprechenden Fachprüfung bzw. Prüfungsklausur darf man wie gesagt als Akademiesturdierender nicht teilnehmen.

Ein wunder Punkt ist auch die Prüfungsklausur zu Computersystemen. Man kann zwar zu den einzelnen Kursen 1608/1609 einen Leistungsnachweis erwerben und sich für die Zulassungsprüfung entsprechend anrechnen lassen, aber da man im Bachelorstudiengang Informatik nicht die LN sondern die Prüfungsklausur benötigt "darf" man zu diesen Kursen ein zweites mal antreten sobald man regulär im Bachelor studiert. Das ist ein durchaus praktisches Problem über das schon ein paar Leute gestolpert sind!

Diese Information wollte ich ergänzen.

Grüße
Stefan
 

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