In den Regeln zum Teil Buchhaltung, z.B. der letzten Klausur, steht: "Aufwand und Ertrag, der im Geschäftsjahr verursacht wird, ist so deutlich wie möglich von dem Aufwand und Ertrag zu trennen, der früher verursacht wurde oder später verursacht werden wird.".
Bsp: "Am 1.11.20.. leisten wir eine Mietvorauszahlung (Bank) für ein halbes Jahr. Die Monatsmiete beträgt 100,-- €." (Buchhaltung KE 4, Seite 4)
1. Variante:
1) 470 / 113 600 €
2) 098 /470 400 €
3) 989 / 470 200 €
4) 999 / 098 400 €
2. Variante (sofortige Abgrenzung):
1) 470 / 113 200 €
2) 098 / 113 400 €
3) und 4) siehe oben.
Was ist zulässig?
Vielen Dank für eure Hilfe
LG
Katrin
Bsp: "Am 1.11.20.. leisten wir eine Mietvorauszahlung (Bank) für ein halbes Jahr. Die Monatsmiete beträgt 100,-- €." (Buchhaltung KE 4, Seite 4)
1. Variante:
1) 470 / 113 600 €
2) 098 /470 400 €
3) 989 / 470 200 €
4) 999 / 098 400 €
2. Variante (sofortige Abgrenzung):
1) 470 / 113 200 €
2) 098 / 113 400 €
3) und 4) siehe oben.
Was ist zulässig?
Vielen Dank für eure Hilfe
LG
Katrin