• Viel Erfolg für die Klausuren im September 2024

Frage bzgl. "Zulassung" vs. "Belegungsfreiheit"

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ich lese hier des öfteren, dass jmd. die "Zulassung" zu Modul X erlangt hat. Andererseits ist aber auch die Rede davon, dass man die Modulreihenfolge frei wählen könne - was sich dann ja quasi ausschliesst.

Konkret: kann ich BWL1 belegen OHNE zuvor Einführung in die WiWi gemacht zu haben (mal von der [Un-]Sinnigkeit abgesehen)?

Herzlichen Dank,

Snegges
 
Bei Zulassung ist wahrscheinlich die Klausurzulassung gemeint, die Du erhälst, wenn Du ein Modul belegst und die Einsendearbeiten genügend gut bearbeitest.

Für die Reihenfolge der Belegung gibt es keine Vorschrift, außer, dass Du die A-Module besser vor den B-Modulen machst.
 
Dr Franke Ghostwriter
Hallo Leute,

ich lese hier des öfteren, dass jmd. die "Zulassung" zu Modul X erlangt hat. Andererseits ist aber auch die Rede davon, dass man die Modulreihenfolge frei wählen könne - was sich dann ja quasi ausschliesst.

Konkret: kann ich BWL1 belegen OHNE zuvor Einführung in die WiWi gemacht zu haben (mal von der [Un-]Sinnigkeit abgesehen)?

Herzlichen Dank,

Snegges

Zulassung heißt im Grunde nur, dass Du das Quorum an Einsendearbeiten erfolgreich bearbeitet hast (mindestens 50 % der gestellten EAs zu einem Fach mit mindestens der Note 4,0) ... Dann wärest Du berechtigt die Klausur zu schreiben.

Rein theoretisch könntest Du die 19 Module des LL.B. in beliebiger Reihenfolge bearbeiten. Allerdings empfiehlt es sich doch irgendwie, sich an das Curriculum zu halten, da die Klausuren inhaltlich aufeinander aufbauen, bzw. aufgrund der Stofffülle immer umfangreicher werden.

Vielleicht als Ausnahme: VerfR und VerwR sollte man aus Zeitersparnis in einem Semester belegen. Gleiche Definitionen, ähnlicher Klausuraufbau etc.

Sandra
 
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