Frage bzgl. Skript, Kurseinheit 1
Hallo,
laut Kurseinheit 1 (Seite 14) sind die Aufwendugen des Steuerpflichtigen für seine erstmalige Berufsausbildung und für ein Erststudium nicht abzugsfähig i.S.d. § 12 EStG. - wie gesagt: laut Skript!
Also irgendwie meinte ich zu glauben, dass die Aufwendungen für die erstmalige (eigene) Berufsausbildung (in einem nicht ausgeübten Beruf) oder Erststudium als Sonderausgaben gem. § 10 Abs.1 Nr.7 EStG bis zu einem Höchstbetrag von 4.000€/ Kalenderjahr abgezogen werden könnten. Da man ja selber keine Einkünfte hat, kann man nen Verlustvortrag machen. Aber jut, auf den Verlustvortrag möchte ich da nicht eingehen.
Weiss jemand ob die Aussage im Skript wirklich so stimmt ????
Hallo,
laut Kurseinheit 1 (Seite 14) sind die Aufwendugen des Steuerpflichtigen für seine erstmalige Berufsausbildung und für ein Erststudium nicht abzugsfähig i.S.d. § 12 EStG. - wie gesagt: laut Skript!
Also irgendwie meinte ich zu glauben, dass die Aufwendungen für die erstmalige (eigene) Berufsausbildung (in einem nicht ausgeübten Beruf) oder Erststudium als Sonderausgaben gem. § 10 Abs.1 Nr.7 EStG bis zu einem Höchstbetrag von 4.000€/ Kalenderjahr abgezogen werden könnten. Da man ja selber keine Einkünfte hat, kann man nen Verlustvortrag machen. Aber jut, auf den Verlustvortrag möchte ich da nicht eingehen.
Weiss jemand ob die Aussage im Skript wirklich so stimmt ????