• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Frage bzgl. Modulwahl

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Ich glaube Studjur war es, der schon mal eine interessante Anmerkung zum Thema:
wann sollte man am besten die Prop. Klausur schreiben? Im Semester der Belegung oder erst später, wenn man durch andere Module die Themengebiete vertieft hat und die Klausur somit möglicherweise einfacher wäre.

Nun, da ich mich und mein Lernverhalten kenne, werde ich die Klausur auf jeden Fall dieses Semester schreiben. Eine andere Frage in dem Zusammenhang stellt sich mir allerdings:

Ist das vorgesehene Curriculum des BoL wirklich sinnvoll?
Ich belege dieses Semester Module 1 (Prop.), 2 (BGB I) und 3 (BWL 1)... wie vorgesehen. Wäre es nicht logisch im nächsten Semester statt Module M 4 (BGB 2), M5 (dt. u. eu VerfRecht) und M6 (Arbeitsvertragsrecht) lieber M 4 (BGB 2 bleibt), M 8 (Strafrecht) und M7 (BWL 2) zu belegen?

Diese würden eher noch auf Module dieses Semesters aufbauen, d.h. der Stoff wäre gegenwärtiger und müßte weniger wiederholt werden (gerade BWL 2).

Wie macht ihr das? Haltet Ihr Euch an den Plan oder macht Ihr Euch einen eigenen? Geht das überhaupt?
 
Rebel schrieb:
Ist das vorgesehene Curriculum des BoL wirklich sinnvoll?
Ich belege dieses Semester Module 1 (Prop.), 2 (BGB I) und 3 (BWL 1)... wie vorgesehen. Wäre es nicht logisch im nächsten Semester statt Module M 4 (BGB 2), M5 (dt. u. eu VerfRecht) und M6 (Arbeitsvertragsrecht) lieber M 4 (BGB 2 bleibt), M 8 (Strafrecht) und M7 (BWL 2) zu belegen?

Diese würden eher noch auf Module dieses Semesters aufbauen, d.h. der Stoff wäre gegenwärtiger und müßte weniger wiederholt werden (gerade BWL 2).

Zu den juristischen Modulen kann ich nicht viel sagen, aber BWL 1 bis 3 sind ja auch genauso im BWL-Grundstudium enthalten und ich würde sagen, BWL 2 baut in keinster Weise auf BWL 1 auf!!! Für BWL 2 solltest Du in Mathe ein bisschen fit sein, aber mit Buchungen usw. hat es nur wenig zu tun.
 
Dr Franke Ghostwriter
Rebel,

eine in der Tat schwierig zu beantwortende Frage. Bezüglich den BWL-Modulen 3 und 7 hat Dir ja schon Kerstin geantwortet, so dass ich mal versuchen will, Dir eine Orientierungshilfe für die juristischen Module zu geben.

Grundsätzlich kommt das auch auf eventuelle Vorkenntnisse an, denn m.E. ist es sinnvoll Module, bei denen man schon Vorwissen hat, vorzuziehen, damit man das (noch) präsente Vorwissen nutzen kann. Es sei denn, man hat ein gutes Langzeitgedächtnis und/oder das Vorwissen wird anderweitig präsent gehalten oder gar noch vertieft.

Das Propädeutikum ist Grundlage für alle juristische Module, wobei insbesondere bei Modul 8 (Strafrecht) ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass auch der im Propädeutikum vermittelte Strafrechtsstoff für das Modul 8 vorausgesetzt wird und auch in der Klausur ist wohl schon mal eine Frage zum Propädeutikumsstoff dran gekommen. Deshalb dürfte es für jemanden, der das Propädeutikum gerade macht, von Vorteil sein, das Modul 8 vorzuziehen. Im Übrigen baut das Modul 6 (Arbeitsvertragsrecht) insbesondere auf Kenntnisse des Moduls 2, aber auch tlw. der Module 4 und 5 auf, so dass es Sinn machen dürfte, zuvor die Module 2, 4 und 5 bearbeitet zu haben. Ich glaube allerdings, dass man Modul 6 auch ohne vorher die Module 4 und 5 bearbeitet zu haben, schaffen kann.

So, ich hoffe das ist Dir eine kleine Entscheidungshilfe. Entscheiden musst Du allerdings selbst. Eine Haftung schließe ich damit ausdrücklich aus.

Herzliche Grüße
Dieter
 
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