• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Frage bzgl. Kurseinheit 3

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Frage bzgl. KE 3

Hallo!

Ich arbeite gerade KE 3 durch und haben folgendes Problem:

S. 90, 2.1 Werturteilsfundament einer Monetarisierung von Umweltschäden

Da steht bei "ordinales vs. kardinales Nutzenkonzept" das der Nutzen eines Individuums nicht kardinal messbar ist, d.h. dass zwischen versch. Nutzenniveaus kein Abstand angegeben werden kann.

Was ich jetzt überhaupt nicht verstehe: Dies widerspricht doch dem zuvor geschriebenen, dass die Betroffenen die Bewertung von Umwelqualitätsveränderungen durch Geldeinheiten selbst vornehmen..., Oder?? Wenn jemand sagt, dieser Umweltzustand entspricht 100 EUR und ein anderer nur 50 EUR, dann ist das doch eine kardinale Einteilung....

Ausserdem steht da noch, dass die Nutzendifferenzen über mehrere Individuen NICHT aggregiert werden können, während ein paar Zeilen darunter von aggregierten Nutzen-Kurven die Rede ist....

Irgendwas versteh ich hier gar nicht 😕😕

Ich hoffe, hier kann mir jemand erklären, wie das gemeint ist...???
 
Michael,

ich wundere mich auch darueber und habe keine Erklaerung. Momentan ist mein Computer Zuhause kaputt und ich habe keinen Zugang zu der Uninews-group. Falls du diese Frage dort auch gestellt hast, und sie dir beantwortet wurde, koenntest du sie auch hier reinsetzen?

Gruss,
Ivonne
 
Michael,

ich denke mit dem Problem der kardinalen und ordinalen Nutzenmessbarkeit ist gemeint, dass jedes Individuum einen bestimmten Umweltzustand anders bewertet als ein anderes Individuum. Dem einen (A) ist das Erreichen eines bestimmten Werts vielleicht 100 € wert, einem anderen (B) nur 50 €. Außerdem ist die Einschätzung eines jeden auch zeitpunktbezogen - in einer anderen Situation würde er diesen gleichen Umweltzustand vielleicht ganz anders bewerten. Damit ist es eben nicht kardinal messbar. Außerdem ist es nicht möglich, die Individuen A und B ohne weiteres miteinander zu vergleichen.

Mit den Verschmutzungsniveaus, die im Abschnitt darunter angesprochen werden, wird doch erklärt, dass es sich um die Emissionsreduktion in einer bestimmten Region handelt. Wird die Emission in dieser Region (z. B. in der BRD) reduziert, kommt das doch allen dort lebenden (und nicht nur den unmittelbaren Akteuren) zugute. Dadurch kann man die Kosten und den Nutzen, der gestiftet wird, auch wieder grafisch als Gesamtgrößen darstellen - allerdings ist beim Nutzen wieder das Problem zu beachten, dass er nur sehr schwer monetär messbar ist.

So habe ich jedenfalls das Ganze verstanden. Ich hoffe, ich habe dich nicht zu sehr verwirrt 😕 und konnte dir ein wenig helfen 🙂 .
 
Dr Franke Ghostwriter
Hmmm.... ich hab das so verstanden:

Der Nutzen eines Individuums ist nicht kardinal messbar, daher interpersonell nicht vergleichbar und nicht aggregierbar.

Als "Ersatzgröße" für den Nutzen (als Ersatzmaß) wird dann die Zahlungsbereitschaft der Individuen hergenommen, da der Nutzen nicht messbar ist, sich aber in der Zahlungsbereitschaft widerspiegelt: Was dem Individuum mehr Nutzen stiftet, dafür wird es mehr ausgeben.

Allerdings ist die Zahlungsbereitschaft nicht nur durch den Nutzen, sondern auch durch die materielle Ausstattung des Individuums gegeben. Der gleiche Nutzen kann sich bei Menschen mit unterschiedlich viel Geld eben in einer unterschiedlichen Zahlungsbereitschaft zeigen (weil Zahlungsmöglichkeiten verschieden sind).

Insofern ist die Monetarisierung von Umweltschäden eben eine "Krücke", um überhaupt was über den Nutzen sagen zu können. Aber sie setzt Zahlungsbereitschaft=Nutzen (vereinfacht...) und das ist nicht ganz unproblematisch.

Oder so ähnlich...
meint

Wiljo
 

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