Frage: bindende Angebote, Selbstbedienungsläden
Hallo,
habe gerade mal 40560 angefangen und bin auf Seite 20. Ich habe nun beim letzten Absatz eine Frage. Der Begründung für Schaufenster und das dabei kein bindendes Angebot entsteht kann ich nachvollziehen. Den letzten Satz, dass das auch für Selbstbedienungsläden gilt verstehe ich nicht. Im Selbstbedienungsladen ist die verfügbare Menge doch sofort für den Käufer erkennbar und für diese offensichtliche Menge könnte man doch sagen liegt dann ein bindendes Angebot vor. Warum nicht?
MfG
Niels
Hallo,
habe gerade mal 40560 angefangen und bin auf Seite 20. Ich habe nun beim letzten Absatz eine Frage. Der Begründung für Schaufenster und das dabei kein bindendes Angebot entsteht kann ich nachvollziehen. Den letzten Satz, dass das auch für Selbstbedienungsläden gilt verstehe ich nicht. Im Selbstbedienungsladen ist die verfügbare Menge doch sofort für den Käufer erkennbar und für diese offensichtliche Menge könnte man doch sagen liegt dann ein bindendes Angebot vor. Warum nicht?
MfG
Niels