• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Frage bindende Angebote Selbstbedienungsläden

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Frage: bindende Angebote, Selbstbedienungsläden

Hallo,
habe gerade mal 40560 angefangen und bin auf Seite 20. Ich habe nun beim letzten Absatz eine Frage. Der Begründung für Schaufenster und das dabei kein bindendes Angebot entsteht kann ich nachvollziehen. Den letzten Satz, dass das auch für Selbstbedienungsläden gilt verstehe ich nicht. Im Selbstbedienungsladen ist die verfügbare Menge doch sofort für den Käufer erkennbar und für diese offensichtliche Menge könnte man doch sagen liegt dann ein bindendes Angebot vor. Warum nicht?
MfG
Niels
 
Niels,

die Auslage von Waren ist lediglich als vorbereitende Handlung zu bewerten. Der Händler will den potentiellen Geschäftspartner zu einem Angebot auffordern (Nimm das Ding und geh zur Kasse).
Es liegt keine Willenserklärung vor, da diese dem konkreten Kunden erklärt werden müsste.
Würde der Kunde mit der Aufnahme des Gegenstandes bereits die Annahme des eventuellen Antrags erklären, so könnte er die Ware auch nicht wieder ins Regal zurückstellen und der entstandene Vertrag müsste erst wirksam aufgelöst werden.

Vielleicht bringen diese Formulierungsversuche den Sachverhalt näher.
 
Danke für die Erklärung. Hatte offline nochmal diskutiert. Der Grund der vorher im Skript aufgeführt wird, der Verkäufer möchte sich vll. seinen Vertragspartner aussuchen (evtl. Vorbehalte gegen Sektenmitglieder) finde ich einleuchtender. Finde die Erklärung im Skript einfach sehr verwirrend...
 
Ganz trivial ausgedrückt:

Die Auslage im SB-Laden wird unter "Anpreisung" gehandelt. Das Angebot geht von der Kassiererin aus ("5 Euro für die Ware auf dem Band?"). Die Annahme erfolgt durch die Zahlung der geforderten Geldsumme.
 
So wie ich das sehe, ist die "Anpreisung" wie du das nennst eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Das Angebot macht meiner Meinung nach doch der Kunde wenn er das auf das Band legt. Die Annahme erfolgt dann durch die Kassiererin durch das einscannen.
 
So wie ich das sehe, ist die "Anpreisung" wie du das nennst eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Das Angebot macht meiner Meinung nach doch der Kunde wenn er das auf das Band legt. Die Annahme erfolgt dann durch die Kassiererin durch das einscannen.

Hi!

Wenn ihr Euch mal in den ReWi-Bereich verirren solltet..

Die ganze Geschichte nennt sich Invitatio Ad Offerendum.

Also eine Einladung zur Abgabe eines Kaufangebots.

@Hundehütte

Ich glaube, das ist jetzt etwas zu trivial ausgedrückt.

Das Angebot geht mE hier nicht von der Kassiererin aus. Grundsätzlich legst Du als potentieller Käufer die Waren ja auf das Band und machst somit ein Angebot "die Waren auf dem Band zu dem ausgezeichneten Preis".

D.h. bereits in der Handlung die Ware auf das Band zu legen, ist bereits das Angebot zu sehen.

Durch dass "Kassieren" also dem Einscannen nimmt die Kassiererin Dein Angebot an. Somit ist der Kaufvertrag zustande gekommen.

Die Zahlung der geforderten Geldsumme ist hier keine Annahme sondern Primärpflicht aus dem Kaufvertrag "... den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen" (§ 433 II 1. Halbsatz BGB).

Grundsätzlich kann man sich (wie oben erwähnt) merken, dass in solchen Konstellationen (jemand bietet etwas an (Auslage, Annonce, Selbstbedienungsladen etc.) regelmäßig der Rechtsbindungswille fehlt, mit jeder Person einen Kaufvertrag abschließen zu wollen.

Deshalb die Aufforderung "... lieber Interessent, mach mir doch bitte ein Angebot über einen Vertragsschluß. Dann kann ich mir Dich nochmal vorher anschauen und dann entscheiden, ob ich mit Dir wirklich einen Vertrag schließen will".

Diese Freiheit hat der Anbieter ja sonst nicht, da er ja grundsätzlich erstmal den Vertrag erfüllen müsste, egal ob der Käufer zahlen kann oder nicht, da der Käufer ja hier dann einen eigenen Anspruch auf Übergabe der Kaufsache und Verschaffung des Eigentums an der Kaufsache gegen den Verkäufer hat.

Gruß

Roman
 
Respekt Roman,

Dein Studienziel ist offensichtlich.

Und ...

... vielen, vielen Dank, dass Du Dich mit uns WiWis oder BWLern so auseinandersetzt.

Ich hoffe, Du bleibst uns noch eine Weile erhalten, weil wir uns mit Recht und der zu unserem Metier unterschiedlichen Ausdrucksweise doch mit verständlichen Mitteln gerade weiterhelfen konntest.

LG Nina
 
Dr Franke Ghostwriter
Nina,

ich wäre ohne die Hilfe von "Euch WiWis" aber auch aufgeschmissen, da wir im BoL-Studiengang BWL 1 - 3 haben und auch die Wahlmodule ziemlich identisch mit Euren sind......

Sogesehe,

ja, ich bleibe sicherliche noch eine lange Zeit erhalten.

...

und

Gern geschehen.

Mir macht einfach die Materie Spaß.
Kann man verstehen, muss man aber nicht, ist aber so 😉

In diesem Sinne...
 
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