• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Förderung des Akademiestudiums

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ich interessiere mich für ein Akademiestudium an der Fernuniversität Hagen, da ich gerne einzelne Kurse belegen würde ohne dadurch einen Abschluss zu erlangen.

Ich habe gelese, dass das Akademiestudium mit bis zu 120 Euro, also für 4 SWS gefördert wird. Auf der Seite der Uni habe ich folgendes gefunden:

"Erlass/Ermäßigung der Bezugsgebühren wegen Bedürftigkeit kann nur bis zum Erwerb eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses gewährt werden."
An anderer Stelle fand ich die Formulierung "nur fürs Erststudium".

Ich absolviere bereits ein Präsenzstudium, habe aber noch keinen Abschluss.
Kann ich nun Förderung beantragen, oder nicht?

Wie genau sieht diese Förderung dann überhaupt aus?
Und gibt es um die Förderung zu erhalten eine bestimmte Mindeststundenanzahl im Akademiestudium?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten!
 
Die Aussage ist nicht wahr. Ich kenne konkret einen Studierenden, der als Akademiestudierender eingeschrieben ist und eine Gebührenermäßigung erhalten hat. Sein Ziel ist die Zulassung in einem der Studiengänge an der FeU.

Diese gibt es aber nur, wenn man den Antrag auf Ermäßigung gemeinsam mit den Einschreibe- bzw. den Rückmeldeunterlagen einreicht.
 
Danke für eure Antworten!

@shk:
Doch, auch das Akademiestudium kann gefördert werden.

Zitat von der Uni-Homepage:

3. In welchem Umfang werden Erlass oder Ermäßigung gewährt?

Bezugs- bzw. Betreuungsgebühren werden höchstens in folgendem Umfang je Semester erlassen oder ermäßigt:
Vollzeitstudium: Gebühren für eine Kursbelegung bis zu 14 SWS (280 €)
Teilzeitstudium: Gebühren für eine Kursbelegung bis zu 7 SWS (140 €)
Akademiestudium: Gebühren für eine Kursbelegung bis zu 4 SWS (120 €)
 
Ich absolviere bereits ein Präsenzstudium, habe aber noch keinen Abschluss.
Kann ich nun Förderung beantragen, oder nicht?

ja

Wie genau sieht diese Förderung dann überhaupt aus?

Eine Gebührenermäßigung je SWS, wie in den Webseiten erwähnt.

Und gibt es um die Förderung zu erhalten eine bestimmte Mindeststundenanzahl im Akademiestudium?

nein, es sollte sich jedoch um ein "sinniges" Studium handeln und nicht quer durch sämtliche Fachgebiete.
 
Dr Franke Ghostwriter
Danke für eure Antworten!

@shk:
Doch, auch das Akademiestudium kann gefördert werden.

Zitat von der Uni-Homepage:

3. In welchem Umfang werden Erlass oder Ermäßigung gewährt?

Bezugs- bzw. Betreuungsgebühren werden höchstens in folgendem Umfang je Semester erlassen oder ermäßigt:
Vollzeitstudium: Gebühren für eine Kursbelegung bis zu 14 SWS (280 €)
Teilzeitstudium: Gebühren für eine Kursbelegung bis zu 7 SWS (140 €)
Akademiestudium: Gebühren für eine Kursbelegung bis zu 4 SWS (120 €)
Tag,

um eine Ermäßigung zu bekommen, welche Unterlagen sind denn dafür benötigt? 🙂 Hast du dich da diesbezüglich schon mal informiert?


Ich bin weg.
 

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