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Warum ist es gemäß §§ 21, 22, 25 erlaubt die Firma, auch wenn Sie z.B. noch aus dem Namen des vorherigen Eigentümers trägt, fortzuführen und in anderen Fällen nicht?
Hat sich eigentlich erledigt. Bei der Firmenfortführung ist mit Genehmigung des vorherigen Eigentümers die Beibehaltung möglich. Der Fall der mich irrtiert hat, bezieht sich auf eine Neugründung. Hier muss natürlich die Firmenwahrheit gegeben sein.
"Auf der von Studenten organisierten Seite www.studienservice.de lässt es sich wunderbar plaudern, lästern und abschreiben, ganz wie im richtigen Leben auch."