vielleicht mal ein Praxisbericht zu dem Thema. Ich bin Diplom-Verwaltungswirtin (FH) und mein Prüfungsergebnis hätte es mir erlaubt, gleich im Masterstudiengang an der Fernuni zu starten.
Ich kann Euch sagen: es war gut so, dass ich dennoch den Bachelor of Laws gemacht habe. Zwar wurde der LL.M bei meinem Studienbeginn noch gar nicht angeboten, so dass sich zu diesem Zeitpunkt die Frage nicht stellte. In dem Moment, als der Masterstudiengang akreditiert wurde, habe ich mich dann aber bewusst dagegen entschieden. Denn auch mit einem sehr guten FH-Abschluss ist der Bachelor of Laws kein "Spaziergang". Es ist müßig darüber zu spekulieren, ob ich auch gleich den Master of Laws bestanden hätte. Lernt aber nicht nur, um sich mit einem Titel zu schmücken, war der Bachelor sicher keine verlorene Zeit.
Gruß
Claudia