• Viel Erfolg für die Klausuren im September 2024

Fernuni und FHöV

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Ich interessiere mich für den Bachelor of Laws an der Fernuni. Momentan mache ich den Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst (Kommunalverwaltung) an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Abteilung Duisburg.

Meine Fragen:

1. Ist es grundsätzlich möglich, neben dem FH-Studium an der Fernuni zu studieren? Ich meine damit eher die hochschulrechtliche Problematik, nicht die beamtenrechtliche. Mit meinem Dienstherren streite ich noch rum, weil der das natürlich als eine Art Nebentätigkeit einstufen will (über das Thema hab ich schon so einiges gefunden).

2. Nächstes Jahr im August habe ich Staatsprüfung an der FH. Kann ich mir auch dann nachträglich Module wie Propädeutikum und Allgemeines Verwaltungsrecht anrechnen lassen? Ich möchte so wenig Zeit wie möglich verlieren.

Vielen Dank für Eure Antworten.
 
Was die Anrechnungen angeht, sieht es da leider nicht so sehr gut aus für FHöV-Absolventen. Ich habe interessehalber mal in Hagen nachgefragt, was ich im Falle des Falles angerechnet bekäme, aber hätte nur das Propädeutikum bekommen. Bei den Wiwis ist das alles doch deutlich lockerer.
Wegen deiner ersten Frage: Müsste doch gehen, wenigstens als Zweithörer oder Akademiestudierender, solange du noch an der FHöV bist... aber so genau kenn ich mich da nicht aus.
 
Wegen der hochschulrechtlichen Frage, würde ich sagen, dass das die FHöV genau wie jede andere Hochschule einzustufen ist. Und da kann man sich in Hagen als sog. Studiengangszweithörer einschreiben. Das ist ein Status in Hagen, bei dem man gleichzeitig an einer anderen Hochschule ordentlich eingeschrieben ist. Näheres würdest Du vom Studierendensekretariat hören. Das meintest Du sicher @Belgarath.

Zu den Anerkennungen kann Dir dann das entsprechende Prüfungsamt (ReWi) was sagen. Da die Lehrpläne in den einzelnen Bundesländern auch unterschiedlich sind, bringt es ggf. etwas, wenn Du mit denen anhand Deiner Fächerinhalte genau durchgehst, was Du schon alles gemacht hast.
 
Erst mal heißen Dank für die Antworten.

Mich hat etwas verwirrt, dass in der Prüfungsverfahrensordnung (§ 13 Abs. 2) steht, dass "in der Regel die Module „Propädeutikum“, „Allgemeines Verwaltungsrecht mit Schwerpunkten im Wirtschaftsverwaltungsrecht
und Umweltrecht“ und bei entsprechenden Nachweisen „Einführung in die Wirtschaftswissenschaften“ angerechnet" werden.

Als "Schmalspurjurist" kann ich mit der Formulierung "in der Regel" schon was anfangen, aber mich hat mal interessiert, wie's in der Praxis aussieht. Und eben, ob ich mir die Module auch nachträglich nach Beginn des Fernstudiums noch anrechnen lassen kann.

Ich habe die Einschreibung als Zweithörer vorgenommen und werd morgen oder übermorgen zu unserem örtlichen Studienzentrum. Die können mir sicher auch genau sagen, wie die "entsprechenden Nachweise" für die Anrechnung der Einführung WiWi aussehen müssen.

Abi habe ich. Mein Fehler damals war, dass ich im mittleren Dienst angefangen habe, weil ich mir nicht mehr zugetraut habe. In der mD-Ausbildung habe ich gemerkt, das mir die Rechtsmaterie Spaß macht und mir liegt. Die Prüfung habe ich ganz gut absolviert und bin auch in kürzestmöglicher Zeit in den Aufstieg gegangen. Und jetzt nach fast zwei Jahren an der FHöV spüre ich, dass auch danach noch nicht Schluss sein sollte mit Lernen (und ggf. entsprechender Karriere).
 
Dr Franke Ghostwriter
Du kannst Dir das auf alle Fälle später (nach Abschluss der FHöV) anerkennen lassen. Ich hatte das zum Studienstart zwar schon abgeschlossen, mir aber damals Recht I erst irgendwann später anerkennen lassen (für WiWi, damals gabs Recht I und Recht II im
Grundstudium).
 

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