Im Skript 1 (41460)steht auf S. 32-33 eine Tabelle was Phlicht und was Wahlrecht usw ist. Dabei wird beschrieben das die Gemeinkosten zum Wahlrecht beim HGB gehören. Aber im skript 2 (41690) steht auf S. 25 das die Pflicht sind.
Das HGB § 255 sagt das einigte Teile einbezogen werden dürfen. Was ist richtig?????
Danke für die Hilfe
Das HGB § 255 sagt das einigte Teile einbezogen werden dürfen. Was ist richtig?????
Danke für die Hilfe