Ich weiß, dass das was ich in der Folge Frage wahrscheinlich eine blöde Fragestellung ist, aber ich habe leider so meine Probleme beim Verständnis bürokratischer Regelungen.
Folgendes Problem ergibt sich für mich:
Ich wollte das Teilgebiet "Grundzüge BWL III" zur Klausurenqualifikation im Sommersemester belegen, allerdings ist mir wohl ein Fehler bei der Belegung passiert, ich habe nämlich nur den Kurs Kosten- und Leistungsrechnung (Kurs 47) belegt. Was mir fehlt ist der Kurs "Gestaltung realer Güterprozesse" (Kurs 81). Das habe ich aufgrund eines Umzugs auch jetzt erst die Tage festgestellt.
Jetzt also meine Frage an die Community: kann ich ohne Probleme den Kurs 81 quasi "nachordern" bzw. erhalte ich die "Klausurzulassung" durch die Einsendearbeit von Kurs 47?
Wäre euch dankbar, wenn mir jemand die -zugegebenermaßen- blöde Fragestellung beantworten könnte.
Gruß
Michael
Folgendes Problem ergibt sich für mich:
Ich wollte das Teilgebiet "Grundzüge BWL III" zur Klausurenqualifikation im Sommersemester belegen, allerdings ist mir wohl ein Fehler bei der Belegung passiert, ich habe nämlich nur den Kurs Kosten- und Leistungsrechnung (Kurs 47) belegt. Was mir fehlt ist der Kurs "Gestaltung realer Güterprozesse" (Kurs 81). Das habe ich aufgrund eines Umzugs auch jetzt erst die Tage festgestellt.
Jetzt also meine Frage an die Community: kann ich ohne Probleme den Kurs 81 quasi "nachordern" bzw. erhalte ich die "Klausurzulassung" durch die Einsendearbeit von Kurs 47?
Wäre euch dankbar, wenn mir jemand die -zugegebenermaßen- blöde Fragestellung beantworten könnte.
Gruß
Michael