Familienrechtliche Ansprüche neben anderen schuld-/sachenrechtlichen Ansprüchen
Hallo zusammen,
ich bin ziemlich unsicher in der Frage, wann neben einem - bejahten - familienrechtlichen Anspruch noch weitere Ansprüche zu prüfen sind.
Hat da jemand einen Tipp?
Beispielsweise stellt sich für mich die Frage, wie der Fall auf Seite 20 ff (KE 3) zu bearbeiten wäre, wenn nicht Gütertrennung vereinbart wäre und Angaben zum Anfangs- und Endvermögen vorlägen.
Dann wäre der gesetzliche Güterstand gem. § 1363 BGB gegeben, die Abwicklung würde über den Zugewinnausgleich nach § 1378 BGB erfolgen.
Würdet Ihr dann noch die weiteren Ansprüche (Darlehen, Schenkung, Ehegatteninnengesellschaft, Zweckverfehlungskondiktion und Wegfall der Geschäftsgrundlage) prüfen?
Gruß
Claudia
Hallo zusammen,
ich bin ziemlich unsicher in der Frage, wann neben einem - bejahten - familienrechtlichen Anspruch noch weitere Ansprüche zu prüfen sind.
Hat da jemand einen Tipp?
Beispielsweise stellt sich für mich die Frage, wie der Fall auf Seite 20 ff (KE 3) zu bearbeiten wäre, wenn nicht Gütertrennung vereinbart wäre und Angaben zum Anfangs- und Endvermögen vorlägen.
Dann wäre der gesetzliche Güterstand gem. § 1363 BGB gegeben, die Abwicklung würde über den Zugewinnausgleich nach § 1378 BGB erfolgen.
Würdet Ihr dann noch die weiteren Ansprüche (Darlehen, Schenkung, Ehegatteninnengesellschaft, Zweckverfehlungskondiktion und Wegfall der Geschäftsgrundlage) prüfen?
Gruß
Claudia