Fall 1
Einsendearbeit Nr. 2 vom WS 2004 / 2005 zur Kurseinheit 2
SACHVERHALT:
A ist schon seit Jahren mit seiner Lebensgefährtin L liiert. Alles läuft wunderbar, bis L sich entschließt, einen Tanzkurs bei Tanzlehrer T zu machen. L verliebt sich in T und verlässt daraufhin A.
A ist verzweifelt. Auf der Suche nach einer übernatürlichen Lösung liest er in der Zeitung eine Anzeige des Mediums M, in welcher M verspricht, "alle Probleme in allen Lebenslagen durch magische Kräfte zu lösen". A ist begeistert. Er begibt sich sofrt zu M und schildert ihm sein Leid. M, von den eigenen magischen Fähigkeiten völlig überzeugt, bietet A an, gegen 3.000.- € Vorkasse auf parasychologischer Grundlage neue Liebesgefühle der L zugunsten des A zu erwecken und sie dem A so zurückzubringen. A zahlt, und M murmelt Beschwörungen.
In Erwartung der Rückkehr der L wendet A 400.- € für den Kauf eines Verlobungsringes auf. Wenig später muss er jedoch erfahren, dass L und T zusammenziehen und heiraten.
A möchte wissen,
a) ob er von M weiterhin die Erweckung von Liebesgefühlen in L zu seinen Gunsten verlangen kann,
b) ob er die gezahlten 3.000.- € von M zurück verlangen kann,
c) ob er von M Aufwendungsersatz in Höhe von weiteren 400.- € verlangen kann.
BEARBEITERVERMERK:
1. Soweit erforderlich, sind selbstverständlich auch Gesichtspunkte zu erörtern, die Ihnen in der Vergangenheit zugesandten Kursunterlagen behandelt wurden.
2. Gehen Sie bitte davon aus, dass es sich bei einem entgeltlichen Vertrag, der auf die Erweckung von Liebesgefühlen gerichtet ist, um einen Werk-vertrag im Sinne der §§ 631 ff. BGB handelt.
3. Der Vertrag ist nicht sittenwidrig i.S. des § 138 BGB
4. Es kommt bei dieser Aufgabe insbesondere auf eine korrekte Subsumtion unter die einzelnen Tatbestandsmerkmale an
(Klausur SS 2004, Lehrstuhl Wackerbarth)
Einsendearbeit Nr. 2 vom WS 2004 / 2005 zur Kurseinheit 2
SACHVERHALT:
A ist schon seit Jahren mit seiner Lebensgefährtin L liiert. Alles läuft wunderbar, bis L sich entschließt, einen Tanzkurs bei Tanzlehrer T zu machen. L verliebt sich in T und verlässt daraufhin A.
A ist verzweifelt. Auf der Suche nach einer übernatürlichen Lösung liest er in der Zeitung eine Anzeige des Mediums M, in welcher M verspricht, "alle Probleme in allen Lebenslagen durch magische Kräfte zu lösen". A ist begeistert. Er begibt sich sofrt zu M und schildert ihm sein Leid. M, von den eigenen magischen Fähigkeiten völlig überzeugt, bietet A an, gegen 3.000.- € Vorkasse auf parasychologischer Grundlage neue Liebesgefühle der L zugunsten des A zu erwecken und sie dem A so zurückzubringen. A zahlt, und M murmelt Beschwörungen.
In Erwartung der Rückkehr der L wendet A 400.- € für den Kauf eines Verlobungsringes auf. Wenig später muss er jedoch erfahren, dass L und T zusammenziehen und heiraten.
A möchte wissen,
a) ob er von M weiterhin die Erweckung von Liebesgefühlen in L zu seinen Gunsten verlangen kann,
b) ob er die gezahlten 3.000.- € von M zurück verlangen kann,
c) ob er von M Aufwendungsersatz in Höhe von weiteren 400.- € verlangen kann.
BEARBEITERVERMERK:
1. Soweit erforderlich, sind selbstverständlich auch Gesichtspunkte zu erörtern, die Ihnen in der Vergangenheit zugesandten Kursunterlagen behandelt wurden.
2. Gehen Sie bitte davon aus, dass es sich bei einem entgeltlichen Vertrag, der auf die Erweckung von Liebesgefühlen gerichtet ist, um einen Werk-vertrag im Sinne der §§ 631 ff. BGB handelt.
3. Der Vertrag ist nicht sittenwidrig i.S. des § 138 BGB
4. Es kommt bei dieser Aufgabe insbesondere auf eine korrekte Subsumtion unter die einzelnen Tatbestandsmerkmale an
(Klausur SS 2004, Lehrstuhl Wackerbarth)