Eine Bekannte ist mit einer Frage an mich herangetreten, die ich nicht beantworten konnte, die ich aber gerne den Erfahreneren hier als Musterfrage aufgebe:
Susi Sorglos (S) hat es nicht so mit der pünktlichen Bezahlung von Rechnungen, manchmal bleibt die eine oder andere ein paar Tage liegen.
Anfang Juli fährt sie in Urlaub, einen Tag nach der Abreise bringt der Postbote eine außergerichtliche Mahnung eines Anwalts, der einen Handwerker vertritt, dessen Rechnung Seite mal wieder verbummelt hat, sie möge mit Mahnkosten 150 Euro binnen Wochenfrist zahlen.
Bei Rückkehr am 13. des Monats findet sie das Schreiben, überweist sogleich die 150 Euro mit Zahlungsgutschrift auf dem Konto des Anwalts am 15.07.
Wie der Teufel so will, geht - trotzdem - einen Tag später, am 16.07., bei Gericht der Antrag auf Erlaß des Mahnbescheides ein, den das Gericht am 18.07. auch erlässt.
Nun steht Susi Sorglos mit Tränen in den Augen vor ihrem Bekannten, den BoL-Studenten B und fragt, ob sie denn wirklich die zusätzlichen Gerichtskosten von rund 50 Euro, also insgesamt 200€, auch noch bezahlen müsse, schließlich sei der Mahnbescheid drei Tage nach Zahlungseingang beim Anwalt ergangen und im Rahmen auch der Schadensminderungspflicht hätte die Gegenseite doch ggf. per Fax das Gericht zurückpfeifen können.
Was soll B ihr antworten?
Auf kompetente Beiträge bin ich gespannt!