Einsendearbeit Nr.3 vom SS 2004 zu den Kurseinheiten 5 & 6
SACHVERHALT:
M wird 14 Jahre alt. Bei der Geburtstagsfeier überreicht Patenonkel P dem M einen 500-Euro-Schein mit der Bemerkung, M solle sich davon kaufen, was er wolle. Die anwesenden Eltern rufen, das sei doch nicht nötig gewesen, bedeuten M jedoch sogleich, er solle sich auch schön bedanken, was M auch tut. Gleich am nächsten Tag kauft M bei V eine HiFi-Anlage der marke "Ear Blaster" zum Preis von 1.800 €. Er bezahlt 1.000 € sofort, und zwar mit dem 500-Euro-schein des P und mit weiteren 500 €, die er im Laufe der Zeit angespart hatte. Hierbei handelte es sich um Geld, das die Eltern ihm zum Kauf einer Stereo-Anlage überlassen hatten.
M vereinbart mit V, dass er die restlichen 800 € von seinem Taschengeld nach und nach abzahlt. V soll die Anlage aber noch am selben Tag liefern. Dies geschieht indessen nicht.
Einen Tag später geht M wieder zu V und fordert ihn zur Lieferung der Anlage auf.
1. Zu Recht ?
2. Was würden Sie V raten, das er tun soll? Unterstellen Sie hierbei, dass V durchaus weiterhin Interesse an der Durchführung des Vertrages hat.
ABWANDLUNG 1:
Hat M einen Anspruch auf Lieferung der Anlage gegen V, wenn nicht er, sondern seine Eltern V zur Lieferung auffordern?
ABWANDLUNG 2:
Was würden Sie V raten, das er tun soll, wenn ihn im Ausgangsfall unmittelbar nach der Lieferungsaufforderung durch M der völljährige Kunde K anruft und mitteilt, er habe Interesse an einer HiFi-Anlage der Marke "Ear Blaster" und wolle morgen mit 1.800 € vorbeikommen, um eine zu erwerben, und wenn die einzige im Geschäft des V befindliche Anlage aber diejenige ist, über die er bereits mit M kontrahiert hat?
SACHVERHALT:
M wird 14 Jahre alt. Bei der Geburtstagsfeier überreicht Patenonkel P dem M einen 500-Euro-Schein mit der Bemerkung, M solle sich davon kaufen, was er wolle. Die anwesenden Eltern rufen, das sei doch nicht nötig gewesen, bedeuten M jedoch sogleich, er solle sich auch schön bedanken, was M auch tut. Gleich am nächsten Tag kauft M bei V eine HiFi-Anlage der marke "Ear Blaster" zum Preis von 1.800 €. Er bezahlt 1.000 € sofort, und zwar mit dem 500-Euro-schein des P und mit weiteren 500 €, die er im Laufe der Zeit angespart hatte. Hierbei handelte es sich um Geld, das die Eltern ihm zum Kauf einer Stereo-Anlage überlassen hatten.
M vereinbart mit V, dass er die restlichen 800 € von seinem Taschengeld nach und nach abzahlt. V soll die Anlage aber noch am selben Tag liefern. Dies geschieht indessen nicht.
Einen Tag später geht M wieder zu V und fordert ihn zur Lieferung der Anlage auf.
1. Zu Recht ?
2. Was würden Sie V raten, das er tun soll? Unterstellen Sie hierbei, dass V durchaus weiterhin Interesse an der Durchführung des Vertrages hat.
ABWANDLUNG 1:
Hat M einen Anspruch auf Lieferung der Anlage gegen V, wenn nicht er, sondern seine Eltern V zur Lieferung auffordern?
ABWANDLUNG 2:
Was würden Sie V raten, das er tun soll, wenn ihn im Ausgangsfall unmittelbar nach der Lieferungsaufforderung durch M der völljährige Kunde K anruft und mitteilt, er habe Interesse an einer HiFi-Anlage der Marke "Ear Blaster" und wolle morgen mit 1.800 € vorbeikommen, um eine zu erwerben, und wenn die einzige im Geschäft des V befindliche Anlage aber diejenige ist, über die er bereits mit M kontrahiert hat?