Ich habe die Prüfungsordnug so verstanden, dass ich im Vordiplom eine Klausur, die mit mindestens 25% der Punkte bewertet wurde, ausgleichen kann.
Sprich: Insgesamt mindestens 50% im Durchschnitt aller Klasuren und eine darf halt zwischen 25% und 50% liegen?
Oder muss eine Klausur, die z.B. mit 30% bestanden wurde, von einer anderen mit 70% ausgeglichen werden?
Und wenn man z.B. die erste vehaut (sprich 30%) und dann erstmal alle anderen schreibt um abzuwarten, ob es dann irgendwie reicht, müsste doch auch gehen oder?
Gruß Christof
Sprich: Insgesamt mindestens 50% im Durchschnitt aller Klasuren und eine darf halt zwischen 25% und 50% liegen?
Oder muss eine Klausur, die z.B. mit 30% bestanden wurde, von einer anderen mit 70% ausgeglichen werden?
Und wenn man z.B. die erste vehaut (sprich 30%) und dann erstmal alle anderen schreibt um abzuwarten, ob es dann irgendwie reicht, müsste doch auch gehen oder?
Gruß Christof