• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Exmatrikulationsgrund: Nichtrückmeldung für das Folgesemester

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Habe gerade online nach einer Studienbescheinigung gesucht, als ich in meinem Prüfungsverlauf gesehen habe, dass ich zum 31.3. exmatrikuliert wurde, mit der Begründung, dass keine Rückmeldung für das Folgesemester erfolgte 😕

Ich habe dieses Semester alle Pflicht- und Wahlpflichtmodule geschrieben und muss bis nächste Woche meine Seminararbeit abgeben, wo im Juni die mündlichen Präsentationen sind. Danach ist nur noch die Bachelorarbeit fällig, und für die kann ich mich ja erst nach bestandener Seminararbeit anmelden. Ich bin verwirrt, habe ich etwas falsch gemacht? Mail ans Studierendensekretariat ist schon raus, allerdings wäre eine Antwort vor Montag toll, mache mir ein wenig Sorgen, dass die Arbeit der letzten drei Jahre umsonst war 🙁

Liebe Grüße

Anka
 
Sieht so aus, als hättest Du Dich nicht für das Sommersemester 2014 rückgemeldet. Man muss sich auch rückmelden, wenn keine Kurse belegt werden.

Das ist kritisch für das Seminar: Das Seminar ist eine Prüfungsleistung, um eine Prüfung abzulegen, musst Du eingeschrieben, also immatrikuliert sein (https://www.fernuni-hagen.de/studium/fernstudium/wegweiser/exmatrikulation.shtml).

Die Arbeit der letzten drei Jahre sollte also von der Exmatrikulation unberührt bleiben - gefährdet ist meines Erachtens allerdings die Seminarleistung.

Die Rückmeldefrist endete am 31.01. - auf folgender Seite steht, dass eine verspätete Rückmeldung nicht möglich ist (https://www.fernuni-hagen.de/at-medien/studium_informationen.shtml#k12).

Im letzten Semester gab es noch eine Frist für verspätete Rückmeldungen, es scheint aber, als ob es diese offiziell nicht mehr gibt. Scheinbar waren vereinzelt Rückmeldungen in den ersten Tagen nach der Frist möglich - Inzwischen hat aber das Sommersemester bereits angefangen, deswegen gehe ich davon aus, dass es für die Rückmeldung zu spät ist.

Statt die eMail zu schreiben würde ich direkt beim Prüfungsamt anrufen und den Fall schildern. Wichtig ist, ob die Leistung für das Seminar anerkannt werden kann oder nicht.

Grüße,
Mo
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
du hättest dich auch ohne Modulbelegung zurückmelden müssen, solange du quasi noch Leistungen zu absolvieren hast. Das gilt auch für das Seminar und die Bachelorarbeit. Dass du nun exmatrikuliert wurdest, ist dann nur die Folge deiner Nichtrückmeldung. Da du die Rückmeldefrist nun verpasst hast, bist du auf die Kulanz des Prüfungsamtes angewiesen. Wenn es nicht gerade um Taschenrechner geht, sind sie aber in der Regel sehr nett. 😀 Sicherlich musst du eine Verwaltungsgebühr (5 Euro) zahlen, weil du die Frist nicht eingehalten hast. Im schlimmsten Fall musst du dann ein Semester pausieren, das halte ich aber eher für unwahrscheinlich.

Und dass die Arbeit für umsonst war, glaube ich auch nicht. Du bist sicher nicht die erste, der dieser Fauxpas unterlaufen ist. Hoffentlich hilft dir das.

Viele Grüße
 
Wie immer gilt: Nur die Antwort vom PA ist verbindlich.

Aber mir ist das auch schon mal passiert. Ging völlig ohne Probleme - damals war aber noch wer anders Leiter des PA.
 
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