• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

existiert der Paragraph § 611a BGB in dem neuen Skript noch?

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ich habe ein altes Skript und bei mir steht der § 611a BGB - geschlechtsbezogene Benachteiligung noch drin.

Fragen:
1. Existiert diese Norm in dem Skripf überhaupt noch?
2. Wird sie durch die neue Richtlinie vom 2006 bereits schon ersetzt?
3. Ist die Rom-I-Verordnung bereits schon ein Thema im neuen Arbeitsvertragsrecht-Skript?
 
Kann mir wirklich keiner was zu meinen Fragen sagen? Ich habe keine Ahnung, ob ich mich in diesem Zeug reinvertiefen sollte, denn anscheinend existieren die §§ 611a ff. BGB nicht mehr... wurden durch ein Gleichbehandlungs(gesetz?) ersetzt, im 2006. In meinem Skript vom 2007/2008 standen die aber nich drin.
 
Manuel,
§ 611 a+b BGB wurden in der Tat aufgehoben und quasi durch das AGG abgelöst. Es gibt jetzt zum AGG auch eine eigene KE (Kurs 4). Der Schutz vor Benachteiligung wegen der Geschlechtszugehörigkeit findet nur noch auf Grundlage des AGG statt. Somit wäre bei einer entsprechenden Fragestellung in der Klausur auch nur noch darauf einzugehen.
LG
Sillefizz
 
Dr Franke Ghostwriter
Scheibenkleister... wer weiss wieviele Sachen noch geändert worden sind... Mit dem Skript kann ich also mein Klausur nicht machen. Was nun.... verdammt!

Vielen lieben Dank für deine Hilfe!
 
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