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(Edit: Es wird zwar auf das deutsche (!) Sprengstoffgesetz verwiesen, aber wer sagt, daß es nicht in Teilen oder zur Gänze höherwertigem europäischem Recht zuwiderliefe und damit unwirksam sein könnte -
Das europäische Recht wird mE durch die "Richtlinie 93/15/EWG des Rates vom 5. April 1993 zur Harmonisierung der Bestimmungen über das Inverkehrbringen und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke" bestimmt. Die RiLi gilt aber ausdrücklich nicht für pyrotechnische Erzeugnisse. Diese bleiben daher dem innerstaatlichen Recht unterworfen, und das ist iuF das deutsche SprengG (ich glaub § 5 war da der Anknüpfungspunkt, wonach man nur von der BAM zugelassene Pyrotechnik verwenden darf)