Sorry, im ursprünglichen Thread kann ich nicht mehr schreiben... Deshalb hier ein neuer Versuch.
Es gab in den 70ern und 80ern schonmal einen Modellversuch, Anwälte ohne Staatsexamen und Ref. auszubilden, Stichwort: einstufige Juristenausbildung und Experimentierklausel. Nach einer Zwischenprüfung musste man Praxisphasen absolvieren. Der Abschluss wurde durch eine Hausarbeit und einer Verteidigung erreicht. Abschluss: Volljurist. Es war sogar möglich, Volljurist ohne Abitur zu werden. Diese Juristen sind teilweise heute noch aktive Rechtsanwälte und auch Professoren an Universitäten. Z.B. Karl Wilhelm Meier, der nach eigenen Angaben nach der Volksschule eine kaufmännische Ausbildung absolvierte, dann nach Eingangsprüfung an der Uni die einstufige Juristenausbildung absolviert hatte und zuletzt als Anwalt im Arbeitsrecht arbeitete. Oder Prof. Dr. Barbara Remmert, die 1990 die einstufige Juristenausbildung abgeschlossen hatte und heute Inhaberin des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht, Öffentliches Recht, Wirtschaftsrecht und Kommunalrecht an der Uni Tübingen ist.
Es scheint also auch Juristen ohne Staatsexamen zu geben, die durchaus auf AUgenhöhe mit Richtern und Staatsanwälten streiten können.
Im übrigen gibt es sogar Notare, die die einstufige Juristenausbildung absolviert haben - und ich bin überzeugt, dass es auch Richter und Staatsanwälte mit diesem Abschluss gibt.
Viele Anwälte spezialisieren sich freiwillig aus Interesse oder / und um höhere Umsätze generieren zu können. Es muss daneben aber auch noch Anlaufstellen für allg. Feld- Wald und Wiesenfälle geben. Fachlichen Einschränkungen werden sich Freiberufler nicht auch noch unterwerfen. Das Staatsexamen ist auch für Anwälte wichtig, damit wir weiterhin mit Richtern und Staatsanwälten auf Augenhöhe streiten können. Dieser Beruf darf nicht verwässert werden. Rechtsberatung steht aber zwischenzeitlich auch anderen Berufen offen, hierzu bedarf es nicht zwingend einer Anwaltszulassung.
Es gab in den 70ern und 80ern schonmal einen Modellversuch, Anwälte ohne Staatsexamen und Ref. auszubilden, Stichwort: einstufige Juristenausbildung und Experimentierklausel. Nach einer Zwischenprüfung musste man Praxisphasen absolvieren. Der Abschluss wurde durch eine Hausarbeit und einer Verteidigung erreicht. Abschluss: Volljurist. Es war sogar möglich, Volljurist ohne Abitur zu werden. Diese Juristen sind teilweise heute noch aktive Rechtsanwälte und auch Professoren an Universitäten. Z.B. Karl Wilhelm Meier, der nach eigenen Angaben nach der Volksschule eine kaufmännische Ausbildung absolvierte, dann nach Eingangsprüfung an der Uni die einstufige Juristenausbildung absolviert hatte und zuletzt als Anwalt im Arbeitsrecht arbeitete. Oder Prof. Dr. Barbara Remmert, die 1990 die einstufige Juristenausbildung abgeschlossen hatte und heute Inhaberin des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht, Öffentliches Recht, Wirtschaftsrecht und Kommunalrecht an der Uni Tübingen ist.
Es scheint also auch Juristen ohne Staatsexamen zu geben, die durchaus auf AUgenhöhe mit Richtern und Staatsanwälten streiten können.
Im übrigen gibt es sogar Notare, die die einstufige Juristenausbildung absolviert haben - und ich bin überzeugt, dass es auch Richter und Staatsanwälte mit diesem Abschluss gibt.