• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Es tut sich was in der (Voll-)juristenausbildung; in MA mit Bachelor zum Staatsexamen

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Sorry, im ursprünglichen Thread kann ich nicht mehr schreiben... Deshalb hier ein neuer Versuch.

Viele Anwälte spezialisieren sich freiwillig aus Interesse oder / und um höhere Umsätze generieren zu können. Es muss daneben aber auch noch Anlaufstellen für allg. Feld- Wald und Wiesenfälle geben. Fachlichen Einschränkungen werden sich Freiberufler nicht auch noch unterwerfen. Das Staatsexamen ist auch für Anwälte wichtig, damit wir weiterhin mit Richtern und Staatsanwälten auf Augenhöhe streiten können. Dieser Beruf darf nicht verwässert werden. Rechtsberatung steht aber zwischenzeitlich auch anderen Berufen offen, hierzu bedarf es nicht zwingend einer Anwaltszulassung.

Es gab in den 70ern und 80ern schonmal einen Modellversuch, Anwälte ohne Staatsexamen und Ref. auszubilden, Stichwort: einstufige Juristenausbildung und Experimentierklausel. Nach einer Zwischenprüfung musste man Praxisphasen absolvieren. Der Abschluss wurde durch eine Hausarbeit und einer Verteidigung erreicht. Abschluss: Volljurist. Es war sogar möglich, Volljurist ohne Abitur zu werden. Diese Juristen sind teilweise heute noch aktive Rechtsanwälte und auch Professoren an Universitäten. Z.B. Karl Wilhelm Meier, der nach eigenen Angaben nach der Volksschule eine kaufmännische Ausbildung absolvierte, dann nach Eingangsprüfung an der Uni die einstufige Juristenausbildung absolviert hatte und zuletzt als Anwalt im Arbeitsrecht arbeitete. Oder Prof. Dr. Barbara Remmert, die 1990 die einstufige Juristenausbildung abgeschlossen hatte und heute Inhaberin des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht, Öffentliches Recht, Wirtschaftsrecht und Kommunalrecht an der Uni Tübingen ist.

Es scheint also auch Juristen ohne Staatsexamen zu geben, die durchaus auf AUgenhöhe mit Richtern und Staatsanwälten streiten können.

Im übrigen gibt es sogar Notare, die die einstufige Juristenausbildung absolviert haben - und ich bin überzeugt, dass es auch Richter und Staatsanwälte mit diesem Abschluss gibt.
 
Bezüglich Bachelor und Master of Laws (Univ.):
Grundsätzlich darf es gar nicht um eine Zulassung zum 1. Staatsexamen gehen. 😕
Man studiert doch nicht erfolgreich 5-6 Jahre (mid.10 Semester)Vollzeit Rechtswissenschaften,
bis hin zum Master of Laws oder 7 Semester bis hin zum Bachelor of Laws,
um dann zu einem nur (8 bis 9-Semestrigen) rechtswissenschaftlichen Studium zugelassen werden zu dürfen.😱
Das ist ja regelrecht diskriminierend (Art. 3 GG).😱

Zumal in ganz Europa bereits heute der LL.B. + LL.M. der Regelabschluss ist
und das dt. Staatsexamen im europäischen Ausland, z.B. in England, eher als minderwertig eingestuft wird 😉

Vielmehr müsste der LL.B. + LL.M. dem dt.1. Staatsexamen mindestens gleichgestellt werden.

Der LL.B. + LL.M. müsste dabei eigentlich allein schon aufgrund der längeren Regelstudienzeit und der internationalen Ausrichtung sogar höherwertiger sein, als ein dt. 1. Staatsexamen.😎

Es muss eher um eine vollständige Reform der Juristenausbildung gehen....
und damit um eine komplette Abschaffung des 1. Staatsexamens.
Dieses muss komplett durch Bachelor und Master of Laws ersetzt werden !!
Damit besteht auch die Chance endlich die universitäre Lehre zu verbessern (auch wenn man sich gegen mehr Arbeit an den Universitäten streubt/ein Grund weshalb man gegen die Reform ist 🙄).
Zudem könnte man endlich den privaten Repetitoren, die mit verängstigten Studenten/innen v.a. Geld verdienen wollen, den Hahn abdrehen.
Das wäre der vernünftigste Weg !!!😉

Da reden Sie in Deutschland alle von einem vereinten Europa,
einem vereinheitlichten europäischen Bildungsraum und einheitlichen Standards....besserer Juristenausbildung der Zukunft....

wenn es dann aber um die tatsächliche Umsetzung geht, dann streuben sich die deutschen Juristen natürlich mal wieder.
Das sagt ja schon einiges über ihre wahren Intentionen aus !!
(Angst vor zu viel Konkurrenz, Abschottung des Marktes, Angst vor "Mehrarbeit" an den Unis) 😉

Merkwürdig nur, dass man im europäischen Ausland bei der Umstellung weniger Probleme macht....
ob das wohl dann nur eine örtliche mentale Eigenart in Deutschland ist 🙄 ?
 
was soll das eigentlich hier fast 3 mal das gleiche in verschiedenen themen zu posten? das wird auch beim dritten mal inhaltlich nicht korrekter!
 
Dem kann ich nur zustimmen... Regelabschluss hin oder her: in den meisten Ländern Europas kommt nach dem LLM Teil (z.B. in Großbritannien) noch eine Law School für mind. 1 Jahr (verbessert mich wenn es nicht stimmt; bin mir nicht mehr ganz sicher) - und danach die bar examination (entspricht dann dem 2. Staatsexamen). Weiterhin stimmt es ebenso nicht, dass das Examen in Großbritannien als minderwertig eingestuft wird - im Gegenteil: dort weiss man, was das Staatsexamen ist und nimmt sogar auf die entsprechende Notengebung rücksicht etc.

Ich verstehe das Problem ehrlich gesagt nicht ganz - wenn Du unbedingt das Staatsexamen ablegen möchtest, geh zu einer Präsenzuniversität, lass Dir alle Scheine anrechenen (da gibt es auf jeden Fall die Zwischenprüfung für und noch was aus dem Hauptstudium) und melde dich bei dem zuständigen Justizprüfungsamt - nach Ableistung der praktischen Studienzeit (2 Praktika a 6 Wochen) - zur staatlichen Pflichtfachprüfung an. Danach muss natürlich noch der SPB abgeleistet werden (an der Präsenzuni), aber das ist halt die Sache mit zwei unterschiedlichen Prüfmodi.
 
svss,

wenn´s so einfach wäre hätte ich das schon längst gemacht - is es aber nicht. Ich hab an der Präsenzuni angefragt: nach dem LL.M gehts ins 4. Semester des Jura-Studiengangs (Ziel 1. Examen). Außerdem ist das dann ein Zweitstudium - BaföG oder dergleichen ade. Jetzt könntest du sagen, dann hättest du doch gleich im Examensstudiengang studiert - leider ist das ohne Abitur (oder Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten + 5 jähriger Berufspraxis + Aufnahmeprüfung -> als ob man nach dieser Ausbildung nicht ohnehin schon mehr Ahnung von Jura hätte als jeder Durchschnittsabiturient - eine Farce) nicht möglich.

Ich fände es ja schon einen Fortschritt, Sinnhaftigkeit des Examens hin oder her, wenn man dieses nach dem LL.M ablegen dürfte. Einige Uni´s gehen inzwischen erste Wege in diese Richtung in dem sie den LL.B. in den Examensstudiengang integrieren, dann steht man nach verpatztem Examen wenigstens nicht mit leeren Händen da. Grundsätzlich stimme ich "Master of Laws" allerdings zu, warum nicht ein Studiengang LL.B + LL.M, und wer dann tatsächlich Volljurist werden will, macht das Referendariat mit abschließender Prüfung. Der Examensstudiengang ist eh Modularisiert.

Und nun zurück zum eigentlichen Thema: Aufgrund meiner oben kurz geschilderten Situation freue ich mich sehr über die Bemühungen der FernUni ein Ergänzungsstudium einzuführen, denn das ist für mich die einzige Chance Volljuristin zu werden - gibt´s diesbezüglich schon Neuigkeiten?
 
@enlico

Hast Du Dich schon einmal damit beschäftigt, das Abitur - allgemeine Hochschulreife - (kein Fachabitur, Eignungsprüfungen, spezielle Zugangsberechtigungen eines Bundeslandes oder so) nachzuholen? Das muss doch für Dich bei Deiner Vita nebenher oder statt des FUH-Studium (BA/MA) in kurzer Zeit möglich sein.
Dann stünde auch Dir der Weg für das Studium "Staatsexamen" an fast jeder Präsenzuni "ohne Umwege" offen.
Wenn Du aber nur eine "spezielle" Fahrtkarte nach BAMA-Stadt für einen "bestimmten Zug" gelöst hast, solltest Du Dich nicht wundern, wenn Du damit auch nur regulär bis BAMA-Stadt auf der "vorgegebenen" Strecke fahren darfst, oder?
"Augen auf" bei der Bildungs- und Berufswahl!
 
bergamo,

ja, ich wollte vor dem Studium an der FernUni mein Abi nachholen. Damals stand für mich schon fest dass ich Jura studieren will, da war ich nicht sonderlich motiviert Geografie, Latein, Physik usw. zu lernen, denn ich wollte Jura studieren und das nicht erst in 3 Jahren! Ich hatte bereits zu diesem Zeitpunkt mehr Ahnung von Jura als ein Durchschnittsabiturient - also warum zur Hölle sollte ich nochmal 3 Jahre auf ne allgemeinbildende Schule? Als ich dann festgestellt habe dass man an der FernUni auch ohne Abi studieren kann, habe ich diesen Weg eingeschlagen. Vorher hab ich noch überlegt ob ich an der FernUni das Probestudium mache und dann an ne PräsenzUni wechsle - Stichwort Studierfähigkeit (nichts anderes sagt das Abi aus!), aber auch das ist nicht möglich. Die Antwort die ich von der Uni bekam war die oben erwähnte (Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten + 5 Jahre Berufspraxis + Zugangsprüfung). Inzwischen bin ich 30, habe meinen Bachelor fast fertig und werde jetzt nicht mehr anfangen mein Abi nachzuholen, um dann in 2 oder 3 Jahren im Examensstudiengang von vorne anzufangen! Wenn ich dann noch zu den knapp 50% gehören sollte die durchs Examen rauschen, steh ich mit nichts da!

Im übrigen bin ich ein klassisches Arbeiter_innenkind. Meine Eltern waren damals darauf bedacht, dass das Kind was solides lernt und dann auch ein fleißiges Rädchen im Getriebe wird und ihren Teil zum Leben beisteuert bzw. unabhängig ist und ihnen nicht auf der Tasche liegt. Also hab ich, statt nach der 10. Klasse aufs Gymnasium zu wechseln ne Ausbildung bei einem großen Automobilkonzern gemacht. Soviel zum Thema "Augen auf bei der Bildungs- und Berufswahl".

Das widerwärtige an diesem Bildungssystem ist, dass es einfach nicht durchlässig ist. Wer sagt denn dass jemand mit Abi schlauer ist als jemand mit einem 10. Klasse Abschluss und Berufsausbildung? Trotzdem soll man nochmal 2 oder 3 Jahre auf ne allgemeinbildende Schule! Das ist diskriminierend! Und das ist nur ein Beispiel. Schau dir doch die tausenden von Studien an, aus denen glasklar hervorgeht dass Kinder von Akademiker_innen bessere Bildungschancen haben als Kinder von Arbeiter_innen. Aber klar, man kann auch einfach sagen "Jeder ist seines eigenen Glückes Schmied" - aber das ist zu kurz gedacht!

Ich verstehe im übrigen nicht, worin dein Problem liegt. Was gibt es denn daran auszusetzen dass die FernUni es möglich machen will neben den bisherigen Studiengängen, nach dem Bachelor ein Ergänzungsstudium zum Examen anzubieten? Oder daran dass unser Bildungssystem insgesamt durchlässiger sein sollte? Es gibt 2 unterschiedliche Studiengänge für ein und dasselbe Fach, die bisher nicht kombinierbar waren - worin liegt denn da bitteschön der Sinn? Es hat doch für beide Studiengänge nur Vorteile wenn man sie kombinieren kann: Die Examensstudies haben einen Abschluss in der Hand wenn sie durchs Examen rauschen und die LL.B/LL.M Studies haben die Chance (ohne nicht Förderungsfähiges Zweitstudium und weiteren 5 Semestern Jura nach 10 bereits absolvierten)Volljuristen zu werden, wenn sie es wollen. Also welchen sinnvollen Grund gibt es dagegen?
 
Ich verstehe im übrigen nicht, worin dein Problem liegt.

Hallo @enlico
Ich wollte Dir nur nochmals die aktuellen "Regeln", die bisher für alle gelten, vor Augen führen, egal ob einerseits Arbeiter-, Geldadel- oder Akademikerkind und anderseits Präsenzuni oder Fernuni.
Vielleicht solltest Du nicht so kurz vor Deinem BA Dein "Glück bejammern", sondern etwas aktiv mitgestalten, z.B. in der Fachschaft, in der Gesellschafts- oder Bildungspolitik etc. Selbst Paradiese müssen erst erschaffen und dann auch noch gepflegt werden!
 
hallo svss,

wenn´s so einfach wäre hätte ich das schon längst gemacht - is es aber nicht. Ich hab an der Präsenzuni angefragt: nach dem LL.M gehts ins 4. Semester des Jura-Studiengangs (Ziel 1. Examen). Außerdem ist das dann ein Zweitstudium - BaföG oder dergleichen ade. Jetzt könntest du sagen, dann hättest du doch gleich im Examensstudiengang studiert - leider ist das ohne Abitur (oder Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten + 5 jähriger Berufspraxis + Aufnahmeprüfung -> als ob man nach dieser Ausbildung nicht ohnehin schon mehr Ahnung von Jura hätte als jeder Durchschnittsabiturient - eine Farce) nicht möglich.

n?


Ich würde an mehreren Unis anfragen. Die Anerkennung ist abhängig von Uni zu Uni, dann nochmals von Bundesland zu Bundesland. 4 Semester ist am untersten Ende der Fahnenstange.
 
Danke, für die aktuellen Regeln - aber keine Sorge, die kenne ich gut genug. Ich musste mich intensiv damit befassen.

Ich habe nicht mein "Glück bejammert", sondern versucht einer Diskussion, die sich nur noch darum drehte wer der bessere Jura-Student ist und ob der LL.B / LL.M für den höheren Dienst ausreicht oder nicht, eine neue Perspektive zu geben. Es soll Menschen geben die weder in den höheren Dienst wollen noch so richtig in die Schublade eines klassischen Jura-Studenten passen. Und es soll Menschen geben die das Examen in seiner derzeitigen Form für völlig Sinnbefreit halten und deshalb Alternativen diskutieren. Und ich wollte die Diskussion zu ihrem eigentlichen Thema zurück bringen - dem ergänzungsstudium an der FernUni - was mir dann wohl eher nicht so gut gelungen ist.

Vielleicht brauchst du ja mal so'n paar Tipps bezüglich gesellschaftsfähigen Umgangsformen:

1.
vielleicht sollte man erstmal fragen, bevor man jemanden mangelndes gesellschaftliches Engagement vorwirft!

2.
Vielleicht sollte man nicht über Menschen urteilen, die man nicht kennt!

3.
vielleicht sollte man die Schubladen in denen man denkt ab und an mal überprüfen!

3.
vielleicht gibt es Menschen die es nicht mögen, wenn sie von ihnen unbekannten Menschen ständig belehrt werden!

Und nur so zur Info, falls du's noch nicht gemerkt hast - ich werd echt sauer wenn mir jemand, der keinen blassen Schimmer davon hat was ich mache, mangelndes gesellschaftliches Engagement vorwirft! - Rate mal wieso!

So und jetzt ein letztes mal die Frage: gibt es Neuigkeiten bezüglich des Ergänzungsstudiums an der FernUni? Falls nicht würde mir ein kurzes "nein" genügen.
 
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