eine vielleicht triviale Frage :
Warum wird - wie in KE 1 - bei der Begleichung einer fälligen Mietzinszahlung neben der Einzahlung ein Ertrag in gleicher Höhe unterstellt ? Eigentlich müsste doch durch das Erlöschen der fälligen Mietzinsforderung in gleicher Höhe eine Kompensation auf Reinvermögensebene stattfinden, die den Ertrag neutralisiert und damit zu einer ertragsunwirksamen Einzahlung führt.
Vielen Dank für eine Antwort
Torsten
Warum wird - wie in KE 1 - bei der Begleichung einer fälligen Mietzinszahlung neben der Einzahlung ein Ertrag in gleicher Höhe unterstellt ? Eigentlich müsste doch durch das Erlöschen der fälligen Mietzinsforderung in gleicher Höhe eine Kompensation auf Reinvermögensebene stattfinden, die den Ertrag neutralisiert und damit zu einer ertragsunwirksamen Einzahlung führt.
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Torsten