• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Ertragsgleiche Einzahlungen bei fälligen Mietzahlungen

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eine vielleicht triviale Frage :

Warum wird - wie in KE 1 - bei der Begleichung einer fälligen Mietzinszahlung neben der Einzahlung ein Ertrag in gleicher Höhe unterstellt ? Eigentlich müsste doch durch das Erlöschen der fälligen Mietzinsforderung in gleicher Höhe eine Kompensation auf Reinvermögensebene stattfinden, die den Ertrag neutralisiert und damit zu einer ertragsunwirksamen Einzahlung führt.

Vielen Dank für eine Antwort
Torsten
 
Hallo zusammen,

eine vielleicht triviale Frage :

Warum wird - wie in KE 1 - bei der Begleichung einer fälligen Mietzinszahlung neben der Einzahlung ein Ertrag in gleicher Höhe unterstellt ? Eigentlich müsste doch durch das Erlöschen der fälligen Mietzinsforderung in gleicher Höhe eine Kompensation auf Reinvermögensebene stattfinden, die den Ertrag neutralisiert und damit zu einer ertragsunwirksamen Einzahlung führt.

Vielen Dank für eine Antwort
Torsten


Weil du zwei verschiedene Betrachtungsebenen hast.

Ein Mal betrachtest du die Zahlungsströme, also das, was an effektiv an Kohle fließt. Das andere Mal betrachtest du das bilanzorientiert (Stichwort GuV).
 
Dr Franke Ghostwriter
Vielen Dank für die Antwort, aber die Trennung der beiden Ebenen führt ja gerade zur Unverständlichkeit des Vorgehens :

Wenn ich aufgrund eines Mietvertrages einen Anspruch als vermietendes Unternehmen auf Mietzahlung habe und dann eine Zahlung erhalte, ist diese auf Ebene der Zahlungsmittel eine Einzahlung. Auf Ebene des Reinvermögens dagegen erlischt eine sonstige Geldforderung ( nämlich die aus dem Mietvertrag ) in Höhe der Zahlung. Also hätte ich doch eine Einzahlung, aber keinen Ertrag, da die Erhöhung des Zahlungsmittelbestandes durch eine Herabsetzung des Reinvermögens kompensiert wird. In KE 2, Seite 6 wird der Erhalt einer fälligen Mietzahlung aber als ertragswirksam behandelt, obwohl doch gerade eine Kompensation eintritt. Genau dies kann ich nicht nachvollziehen.
 
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