• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Ertrag / Aufwand

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ich lerne die (deutsche) Buchhaltung noch nicht und "mein" Kurs beruft sich ab und zu auf diesen Kurs, deshalb habe eine kleine Frage:

wenn man eine Vorbezahlung macht oder bekommt - bedeutet es schon einen Aufwand/Ertrag für die Firma? - oder sind Ertrag/Aufwand nur dann möglich, wenn Güter geliefert sind?
 
bin mir nicht sicher, was du unter dem Begriff "Vorbezahlung" meinst.

Es gibt eine Anzahlung und eine Vorauszahlung.

Die Anzahlung wird z.B. vor der Lieferung einer in Auftrag gegebenen Maschinenanlage an den Maschinenhersteller geleistet. Die Anzahlung, die nur einen Teilbetrag der Anschaffungskosten ausmachen, wird vorerst vom Auftrageber auf dern einen Seite und vom Maschinenhersteller auf der anderen Seite zunächst auf einem Bestandskonto beim Auftrageber auf dem Aktivkonto "geleistete Anzahlungen" beim Maschinenhersteller auf dem Passivkonto "erhaltene Anzahlung". Somit ist es noch kein Aufwand und Ertrag. Erst nach Lieferung, bzw. handelsrechtlich glaube ich mit dem "Gefahrenübergang", wird die Maschine beim Hersteller als Ertrag gebucht. Beim Auftraggeber beginnt nach Lieferung auch die Planmäßige Abschreibung und somit der entsprechende Aufwand für die Maschine.

Eine Vorauszahlung ist es dann, wenn eine Leistung im Voraus bezahlt wird. Diese kann dann schon direkt als Aufwand oder Ertrag gebucht werden. Beispiel hierfür wäre eine im Voraus bezahlte Miete für ein komplettes Jahr. Beim Vermieter wird diese als Ertrag gebucht, beim Mieter als Aufwand.

Hoffe damit geholfen zu haben.
 
gl_prophet. vielen dank für die Erklärung!

und noch eine Frage: also, das entscheidende ist die Zahlung? - und die gelieferten Güter ohne Zahlung (wenn der Käufer ein ihm eingeräumtes Zahlungsziel nutzt) resultieren noch nicht in Ertrag/Aufwand?
 
und noch eine Frage: also, das entscheidende ist die Zahlung? - und die gelieferten Güter ohne Zahlung (wenn der Käufer ein ihm eingeräumtes Zahlungsziel nutzt) resultieren noch nicht in Ertrag/Aufwand?

Die Zahlung ist eigentlich nicht entscheidend, sondern tatsächlich erst der s.g. Gefahrenübergang, d.h. der Zeitpunkt der Übergabe vom Lieferant zum Empfänger. Dann darf erst der Lieferant die Forderung aus LL (Zahlungsziel) einbuchen, während der Empfänger jetzt erst die Verbindlichkeit einbucht. Die jeweiligen Gegenkonten sind dann die entsprechenden Ertrags (Umsatzerlöse) und Aufwandskonten(Wareneinkaufskonto). Somit ist unabhängig von der späteren Zahlung ein Ertrag und Aufwand entstanden.

Mit dem Beispiel der Miete wollte ich eigentlich nur verdeutlichen, dass es auch Vereinbarungen geben kann, in der eine Zahlung im voraus direkt als Ertrag oder Aufwand gebucht werden können (sofern kein Jahresabschluss dazwischen liegt). Glaube da habe ich nur die Frage falsch verstanden. Diesen Absatz einfach ignorieren 🙂.

NACHTRAG: Habe aus dem 2 Absatz meines ersten Beitrags die "Lieferung" entfernt, da Vorauszahlungen hauptsächlich bei wiederkehrenden Leistungen wie Miete, Versicherungen usw. auftreten.
 
Wie kann ich bei den verschiedenen Konten zwischen Erträgen und Aufwänden unterscheiden?
Hat das was mit der Bezeichnung am Ende der Zeile im Kontenplan zu tnu (GuV1, Guv2, Guv3 etc.?)
 
Wie kann ich bei den verschiedenen Konten zwischen Erträgen und Aufwänden unterscheiden?
Hat das was mit der Bezeichnung am Ende der Zeile im Kontenplan zu tnu (GuV1, Guv2, Guv3 etc.?)

In den meisten Fällen ergibt sich das durch den Namen der Positionen, aber der Hinweis z.B. GuV1 ist auch sehr sinnvoll, da dies der direkte Bezug zu der GuV Gliederung im HGB §275 ist. Somit hat man beispielsweise die Möglichkeit zu sehen, ob ein Konto dem Rohergebnis zugeordnet werden kann. Das gleiche gilt Vermerke für die Aktiv und Passivkonten.
 
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