bin mir nicht sicher, was du unter dem Begriff "Vorbezahlung" meinst.
Es gibt eine Anzahlung und eine Vorauszahlung.
Die Anzahlung wird z.B. vor der Lieferung einer in Auftrag gegebenen Maschinenanlage an den Maschinenhersteller geleistet. Die Anzahlung, die nur einen Teilbetrag der Anschaffungskosten ausmachen, wird vorerst vom Auftrageber auf dern einen Seite und vom Maschinenhersteller auf der anderen Seite zunächst auf einem Bestandskonto beim Auftrageber auf dem Aktivkonto "geleistete Anzahlungen" beim Maschinenhersteller auf dem Passivkonto "erhaltene Anzahlung". Somit ist es noch kein Aufwand und Ertrag. Erst nach Lieferung, bzw. handelsrechtlich glaube ich mit dem "Gefahrenübergang", wird die Maschine beim Hersteller als Ertrag gebucht. Beim Auftraggeber beginnt nach Lieferung auch die Planmäßige Abschreibung und somit der entsprechende Aufwand für die Maschine.
Eine Vorauszahlung ist es dann, wenn eine Leistung im Voraus bezahlt wird. Diese kann dann schon direkt als Aufwand oder Ertrag gebucht werden. Beispiel hierfür wäre eine im Voraus bezahlte Miete für ein komplettes Jahr. Beim Vermieter wird diese als Ertrag gebucht, beim Mieter als Aufwand.
Hoffe damit geholfen zu haben.